Legitimation von Geschäftskonten
Bei der Kontoeröffnung muss die Bank deine Identität prüfen - das ist gesetzlich vorgeschrieben zur Geldwäscheprävention. Die Identitätsfeststellung kann persönlich oder per Video-Ident-Verfahren erfolgen.
Erfasst werden müssen: Firma, Rechtsform, Registernummer, Hauptsitz, Namen der gesetzlichen Vertreter und die Wirtschafts-ID-Nummer. Alle Vertretungsberechtigten müssen sich legitimieren und Unterschriftsproben hinterlegen.
Besonders wichtig ist die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten: Wer hat über 25% Anteile? Von diesen Personen müssen Name, Geburtsort, Anschrift, Steuer-ID und Ausweiskopien hinterlegt werden.
Zur Kontoeröffnung berechtigt sind: Gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), Prokuristen und mit Sondervollmacht auch Handlungsbevollmächtigte. Eingeschränkte Einzelvollmacht erlaubt Verfügungen über Guthaben und Dispo, aber keine Darlehen.
Praxis-Regel: Ohne Sondervollmacht können Handlungsbevollmächtigte nur Guthaben nutzen und Dispo ausschöpfen, aber keine neuen Kredite aufnehmen!