Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland durch den §218 StGB geregelt und unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen. Die Entscheidung für einen Abbruch muss wohlüberlegt sein und erfolgt nach einer verpflichtenden Beratung.
Eine Abtreibung nach der 12. Woche ist in Deutschland nur unter bestimmten medizinischen oder kriminologischen Indikationen möglich. Die häufigsten Gründe für Abtreibung sind laut Statistik soziale und wirtschaftliche Faktoren, gefolgt von gesundheitlichen Aspekten. Der Vater des Kindes muss bei der Entscheidung nicht zustimmen, jedoch wird eine gemeinsame Entscheidungsfindung empfohlen. Die Wartezeit für einen Termin zur Abtreibung beträgt mindestens drei Tage nach der Pflichtberatung.
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bei medizinischer oder kriminologischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig. Bei geringem Einkommen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Nach dem Eingriff können verschiedene Komplikationen auftreten: Blutungen nach medikamentösem Schwangerschaftsabbruch sind normal, sollten aber überwacht werden. Restgewebe nach Abtreibung kann zu Symptomen wie anhaltenden Blutungen oder Entzündungen führen. Bei 4 Wochen nach Abtreibung immer noch Blutungen oder wenn die Blutung nach Abtreibung nicht aufhört, sollte umgehend ärztliche Hilfe aufgesucht werden. Plazentareste nach Abtreibung müssen gegebenenfalls operativ entfernt werden, um Komplikationen zu vermeiden. Eine sorgfältige Nachsorge und regelmäßige ärztliche Kontrollen sind essentiell für einen komplikationsfreien Heilungsverlauf.