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12.4.2021
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Die Schuld frage Ich habe nichts vergessen, und ich frage () mich, ob ich nicht Schuld daran habe [...]. Auch ich hatte die Finger im Spiel, und ich spielte auf meine Weise mit. "(S. 272) Schuld: Schuld beruht auf der verantwortung für die verletzung eines rechtlichen, moralischen oder religiösch verbotes bzw. Bebotes. Schuld kann durch eine versetzliche oder fahrlässige Tat oder durch unterlassung geschehen. Schuldfähigkeit: Schuldfähig und somit Strafrechtlich verantwortlich ist ein Täter wenn er das unrecht seiner Tat einsehen und nach seiner Einsicht handeln kann. Diese Voraussetzung ist bei Kindern grundsätzlich nicht gegeben. Die Einsicht in die Folgen einer Tat und die mit einer Steuerungsfähig- keit gegebene Freiheit, auch anders zu handeln, entwickelt sich erst in der nächsten Altersphase. Deshalb besteht bis zur vollendung des 14. Lebensjahres eine strafunmünd igueit. Arten der Schuld 1. strafrechtliche Schulel L> sie liegt bei einem faktischen verstoß gegen das geltende Recht vor. Beurteilungs- instanzen sind das geltende Strafrecht und Gerichte, die dann urteilen. 2. moralische Schuld L> sie entsteht durch Handlungen oder Unterlassungen, die bei freier Ent- scheidung gegen sittliche Notmen, moralische Pflichten und das Gewissen verstoßen. Beurteilungsinstanzen sind das eigene Gewissen sowie verpflichtungs- gefühke gegenüber Bezugsgruppen (soziales Gewissen) 3. religiöse Schuld ↳> sie entsteht durch verstöße gegen religiöse Grundsätze. Beurteilungsinstanzen sind das Kirchenrecht und der eigene Glaube. Aus: Grundwissen Ethik / praktische Philosophie S.101 Zu 1: Strafrechtliche Schuld L> keine Strafrechtliche Schuld, aufgrund der...
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Gesetzgebung der damaligen Zeit sowie der bis einschließlich Kapitel vill bestehenden Strafunmündigkeit zu 3: religiöse Schuld [Beurteilung von Harigs Schuld] L> einerseits wiederholte verstöße gegen religiöse Grundsätze, andererseits ist aber die Kirche als ein Teil des Ganzen involviert durch die Kooperation mit dem NS-Staat (Konkordat)