Herrschaftsformen vom Barock bis zur Aufklärung
Im Barock herrschte der Absolutismus, dessen bekanntester Vertreter Ludwig XIV. war. In dieser Zeit war das Heilige Römische Reich Deutscher Nation stark zersplittert. Die Menschen sehnten sich nach Ordnung und Sicherheit, was den Absolutismus als Lösung erscheinen ließ. Der Herrscher vereinte alle Staatsgewalten (Exekutive, Legislative, Judikative) und orientierte sich an religiösen Geboten.
Mit der Epoche der Aufklärung entwickelte sich der aufgeklärte Absolutismus. Friedrich II. von Preußen und Kaiser Joseph II. vertraten diese Form, bei der die Macht zwar weiterhin beim Herrscher lag, sich aber auch an den Ideen der Aufklärung orientierte. Die Herrscher verstanden sich als "erste Diener des Staates" und strebten eine vernünftige Staatsordnung an.
In der Sturm-und-Drang-Zeit setzte sich der aufgeklärte Absolutismus fort, bis die Französische Revolution eine Wende brachte. Der Unterschied zwischen dem klassischen und dem aufgeklärten Absolutismus liegt vor allem in der Ausrichtung: Während ersterer rein auf religiösen Prinzipien basierte, integrierte letzterer vernunftbasierte Ideen in die Regierungsführung.
Gut zu wissen: Der aufgeklärte Absolutismus unter Friedrich II. von Preußen brachte wichtige Reformen wie Religionsfreiheit, Bildungsförderung und eine humanere Rechtsprechung. Dies zeigt, wie sich Deutschland früher entwickelte, lange bevor es als einheitlicher Nationalstaat existierte.