Sterbehilfeorganisationen und rechtliche Grauzonen
In der Schweiz haben sich verschiedene Sterbehilfevereine etabliert, die Menschen beim selbstbestimmten Sterben unterstützen. Nach der Aufhebung von § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht hat sich die rechtliche Situation auch in Deutschland verändert.
Hinweis: Ein Selbstmordversuch ist in Deutschland nicht strafbar. Allerdings besteht bei Auffinden einer Person in suizidaler Absicht die Pflicht zur Hilfeleistung.
Die rechtliche Grauzone zeigt sich besonders bei der praktischen Umsetzung: Während die Bereitstellung von Mitteln zur Selbsttötung straffrei ist, gilt die aktive Unterstützung bei der Einnahme bereits als strafbare Tötung auf Verlangen. Diese Unterscheidung führt in der Praxis oft zu schwierigen Abgrenzungsfragen.
Die 217 StGB neue Fassung muss diese komplexen Sachverhalte neu regeln. Das Selbstbestimmtes Sterben Bundesverfassungsgericht Urteil betont dabei das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine klare gesetzliche Regelung ist notwendig, um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Zitat: "Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und sie, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen." - Bundesverfassungsgericht