Begriffserklärungen zur Freiheit
In diesem Abschnitt werden zentrale Begriffe im Kontext von Freiheit und Sterbehilfe definiert.
Definition: Freiheit wird im Grundgesetz in Artikel 2 geschützt: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" und "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Die Handlungsfreiheit bezeichnet laut Duden die "Freiheit, unabhängig, nach eigenem Wunsch oder Ermessen zu handeln". Bezogen auf die Sterbehilfe bedeutet dies die Freiheit, eine Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Entscheidungsfreiheit ist die "Freiheit, eine [selbstständige] Entscheidung [...] zu treffen". Im Kontext der Sterbehilfe meint dies die Freiheit, selbst über das eigene Lebensende zu entscheiden.
Vocabulary:
- Handlungsfreiheit: Freiheit zum unabhängigen Handeln nach eigenem Ermessen
- Entscheidungsfreiheit: Freiheit, selbstständige Entscheidungen zu treffen
Sterben wird definiert als das Aufhören des Lebens oder das Erleiden eines bestimmten Todes.
Sterbehilfe bedeutet die Unterstützung beim Sterben, nicht die Hilfe zum Sterben. Letzteres ist in Deutschland verboten und wird als Totschlag oder Mord bestraft.
Highlight: Es wird zwischen "Hilfe beim Sterben" (Sterbehilfe) und "Hilfe zum Sterben" (verboten) unterschieden.
Diese Begriffsdefinitionen bilden die Grundlage für das Verständnis der rechtlichen Analyse zur Sterbehilfe in den folgenden Kapiteln.