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Textgebundene Erörterung × Beispiel "Gewaltverherrlichende Computerspiele"

2.10.2021

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Sachtexterörterung: „Eine Frage der Moral"
In dem Artikel ,,Eine Frage der Moral - Was unerträglich ist, muss man verbieten dürfen"
von Susa
Sachtexterörterung: „Eine Frage der Moral"
In dem Artikel ,,Eine Frage der Moral - Was unerträglich ist, muss man verbieten dürfen"
von Susa

Sachtexterörterung: „Eine Frage der Moral" In dem Artikel ,,Eine Frage der Moral - Was unerträglich ist, muss man verbieten dürfen" von Susanne Gaschke kritisiert diese gewaltverherrlichende Computerspiele und die Auswirkungen auf deren Spieler. Die Autorin vertritt klar die These, dass jene Spiele verboten werden sollten, da sie deren Spieler negativ beeinflussen. Gaschke beginnt ihre Argumentation mit einer Beschreibung eines Manifestes der ,,Gemeinschaft der Computerspieler" (Z.6 f.). Diese spreche sich gegen ein Verbot gewaltverherrlichender Computerspieler aus, da ihnen ansonsten das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Ehrgefühl" (Z. 1 ff.) verwehrt bliebe. Mit diesem normativen Argument werden hohe gesellschaftliche Wertbegriffe aufgegriffen. Die Autorin verwendet zur Beschreibung des Manifestes, in welchem diese auftauchen, die Neologismen ,,Bürgerrechtspathos" sowie ,,Modernisierungsjargon" (Z. 9 f.), um die Unsinnigkeit des Manifestes zu betonen. Ferner verwendet sie Ironie, indem sie die Computerspiele als ,,schönes Spielzeug" (Z.8) der Spieler bezeichnet. Beide Stilmittel bereiten auf das Gegenargument Gaschkes vor: mit dem indirekten Argument, die beschriebene Gemeinschaft tue dies, um sich das „vermeintliche Grundrecht auf Unterhaltungsfreiheit" (Z. 14 f.) zu sichern, entkräftet sie das Argument der Gegenseite. Denn besagtes Grundrecht lässt sich nicht im Grundgesetz wiederfinden. Die Autorin fährt fort, indem sie die Spieler diskreditiert: Sie vergleicht sie mit Kampfhundebesitzern und Waffenlobbyisten (vgl. Z. 22 f.). Anschließend nennt sie ein weiteres Argument der Gegenseite: Diese sei der Meinung, dass es...

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ihnen nicht um das ,,Erschießen, Sprengen und Zerstückeln" (Z.24 f.), sondern einzig und allein um den sportlichen Charakter gehe. Dieses normative Argument widerlegt sie mit der Feststellung, es handele sich bei dieser Aussage um ein ,,performatives Problem" (Z. 27 f.). Denn kein Spieler würde freiwillig zugeben, dass er mit Begeisterung ,,Erschießen, Sprengen und Zerstückeln" (Z. 29) spielt, dass es also keine moralische Rechtfertigung dafür gebe. Daraufhin greift Gaschke ein vermeintliches Faktenargument der Spieler auf. Diese erklären, dass ein direkter Zusammenhang von fiktiver und realer Gewalt nicht nachgewiesen werden konnte (vgl. Z. 35 ff.). Die Autorin entgegnet hingegen, dass nur weil es keine potentiellen Beweise dafür gebe, ein Zusammenhang nicht automatisch ausgeschlossen werden könne. Ferner appelliert sie mit einem normativen Argument an die Moral: Denn die fiktive Darstellung von Gewalt verrotte immer auch die Opfer realer Gewalt (vgl. Z. 46 ff.). Die Unsinnigkeit der Argumente der Spieler fasst Gaschke in folgendem Absatz ironisch zusammen. Anstatt über jene Moral nachzudenken, klagen diese ihr Recht auf ,,Dauerkindlichkeit und Sofortgenuss“ (Z. 54 f. ) ein. Und das mit dem Argument, dass Computerspieler nichts davon verstehen würden (vgl. Z. 57 ff.). Genannte Ironie sowie der Neologismus ,,Sofortgenuss" ersetzen dabei ein mögliches Gegenargument der Autorin, denn sie ziehen die Aussagen der Spieler geradezu ins Lächerliche. Zudem ist Gaschke der Meinung, der Zusammenhang zwischen den Worten ,,Computer", ,,Bildung" und „Fortschritt" (Z. 51) würde den oben beschriebenen Hedonismus tarnen. Außerdem erklärt sie, dass dadurch auch der Konsumaspekt getarnt werden würde (vgl. Z. 64 f.). Mit dieser Aussage wird deutlich, dass es sich bei der zuvor genannten Diskussion lediglich um eine Scheindiskussion handelte. Denn der zentrale Punkt des Artikels ist der Konsumaspekt. Er sei die einzige Rechtfertigung für das Spielen gewaltverherrlichender Spiele, eine moralische Rechtfertigung gebe es nicht. Dadurch, dass der genannte Punkt nur so versteckt vorzufinden ist, verliert Gaschkes Argumentation für mich persönlich einiges an Überzeugungskraft. Die Ausführungen wirken dadurch - meiner Meinung nach - beinahe wie leere Phrasen. Deshalb stimme ich der Position der Autorin nur teilweise zu. Im Folgenden möchte ich anhand des oben beschriebenen Artikels erörtern, was für und was gegen ein Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen spricht. Beginnen möchte ich mit dem Argument der Spieler, dass ihnen mit einem Verbot jener Spiele das Recht auf Selbstbestimmung, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Ehrgefühl" verwehrt bliebe. Ich kann durchaus nachvollziehen, weshalb sie diese Rechte einfordern. Allerdings ist ein wichtiger Teil dieser Rechte, dass ihre Ausführung keinem anderen Menschen schadet. Und wenn sie bewirkt, dass ein Zusammenhang zwischen fiktiver und realer Gewalt entsteht, bekommen jene Rechte gleich einen geringeren Stellenwert zugeordnet. Denn in diesem Punkt kann ich Gaschke voll und ganz unterstützen: Nur, weil genannter Zusammenhang nicht mit Studien nachgewiesen wurde, bedeutet das nicht, dass es keinen gibt. Dass allerdings der Konsumaspekt die einzige Rechtfertigung für ein Spielen solcher Spiele sei, kann ich nicht nachvollziehen. Ich denke, dieser Punkt ist sehr individuell zu betrachten. So kann ich mir gut vorstellen, dass jene Spiele eine gute Möglichkeit für Spieler ist, soziale Kontakte zu knüpfen - gerade introvertierte Menschen haben es im Alltag oft schwer, Leute anzusprechen. Außerdem finde ich, dass sie eine gute Möglichkeit sind, Aggressionen, die sich im Alltag anstauen, herauszulassen - eine Art Therapie sozusagen. In diesem Fall wären wir allerdings wieder bei Gaschke: Woher weiß man dann, dass sich die Fiktion für die Spieler nicht irgendwann mit der Realität vermischt? Ich finde, dass man diese Thematik nicht mit einem eindeutigen „ja" oder "nein" beantworten kann. Und gerade weil die Thematik so komplex ist, denke ich, dass man sich nicht nur auf die Meinung eines Befürworters oder Gegners gewaltdarstellender Spiele verlassen sollte. Deshalb stehe ich dem Artikel Gaschkes auch mit gespaltener Meinung gegenüber, da er sehr einseitig und subjektiv erscheint. Meiner Meinung nach sollten beide Parteien zusammenarbeiten und gemeinsame Überlegungen zur Thematik anstellen. Denn beide haben Standpunkte und Ideen, die sicherlich sehr wertvoll für alle sind. Wie wäre es z. B. mit einem höheren FSK für solche Spiele anstatt eines kompletten Verbotes? Solche Ideen können allerdings nur gut herausgearbeitet werden, wenn sie einen Input von beiden Seiten bekommen.