Das unbedingte Lebensrecht jedes Menschen
Das zweite Kapitel behandelt das unbedingte Lebensrecht jedes einzelnen Menschen als direkte Konsequenz aus der Gottebenbildlichkeit. Es wird betont, dass dieses Recht bereits in der biblischen Urgeschichte verankert ist und sich im Gebot "Du sollst nicht morden" manifestiert.
Vocabulary: Unbedingt bedeutet in diesem Kontext, dass das Lebensrecht ohne Einschränkungen oder Bedingungen gilt.
Das Kapitel geht auch auf die dunkle Geschichte Deutschlands ein, in der unter verwerflichen Schlagworten wie "lebensunwertes Leben" schwere Verbrechen begangen wurden. Es wird eindringlich davor gewarnt, dass solche Denkweisen wieder aufkommen könnten.
Highlight: Die Kirchen lehnen jede Unterscheidung zwischen "lebenswertem" und "lebensunwertem" Leben entschieden ab.
Ein zentraler Punkt des christlichen Menschenbildes wird hervorgehoben:
Quote: "Jeder Mensch, wie immer er ist, gesund oder krank, mit hoher oder mit geringer Lebenserwartung, produktiv oder eine Belastung darstellend, ist und bleibt 'Bild Gottes'."
Diese Aussage unterstreicht, dass die Würde des Menschen und sein Lebensrecht nicht von seinem Gesundheitszustand, seiner Leistungsfähigkeit oder anderen Faktoren abhängen. Dies ist besonders wichtig für den Schutz kranker, behinderter oder alter Menschen.
Example: Auch ein Mensch im Wachkoma oder mit schwerer geistiger Behinderung besitzt die volle Menschenwürde und hat ein Recht auf Leben und Schutz.
Das Kapitel macht deutlich, dass das christliche Verständnis der Menschenwürde eine wichtige Grundlage für den Schutz des Lebens in allen Phasen und Zuständen bildet. Es fordert dazu auf, jeden Menschen als einzigartiges Geschöpf Gottes zu achten und zu schützen.