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Erörterung Fallbeispiel

16.12.2020

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Evanderunge
In dem vorliegenden Text vom Amnesty International, ver-
fasst am 18. November 2019 und veröffentlicht in Berlin, geht
les um di
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In dem vorliegenden Text vom Amnesty International, ver-
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In dem vorliegenden Text vom Amnesty International, ver-
fasst am 18. November 2019 und veröffentlicht in Berlin, geht
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Evanderunge In dem vorliegenden Text vom Amnesty International, ver- fasst am 18. November 2019 und veröffentlicht in Berlin, geht les um die 24-Jährige Yasaman Aryani, welche gegen den staatlichen Kopftuchzwang in Iran protestierte, in- dem sie mit unbedecktem Haar gemeinsam mit ihrer. Mutter in einer Teheraner U-Bahn Blumen an weibliche. Frauen verteilte. Einen Monat später wurde sie inhaftiert und verhört. Ihr wurde die Drohung entgegengebracht, dass ihre Freunde und Familie ebenfalls festgenommen werden, wober ihre Mutter tatsächlich auch inhaftiert wurde. Vier Monate später wurden sie vom Gericht zu vielen Jahren Haft ver- forteilt. Yosaman Aryoni sieht sich in diesem Fall in einer schwie- frigen Situation: Sie könnte aufhören zu protestieren und die Normen im Iran akzeptieren. Und wäre der Kopftuchzwang nicht ein vergleichsweise kleines Übel, um , nur" clie Normen und Werte. im Staat zu akzeptieren? Mit der in diesem Fall aufgeworf- lene Frage, ob Yasaman Aryani die Freiheitsstrafe annimmt und auf eigenes Hohl verzichtet, verbindet sich ein grundlegendes ethisches immer wieder auftretendes Problem, nămlich die Frage, ob die Rechte auf Freiheit und Gleichheit durch den Staat verletzt werden dürfen. Ist die Reinheit der frauen mehr wert als die Freiheit? Die Auffassung, dass. derartige Bewertungen nach der Überordnung des Wortes Reinheit über den Wert der Freiheit moralisch sind, wird vom ethischen Rela- tivismos vertreten. Dagegen besteht der ethische Universalismus da- rauf, dass Werte wie Freiheit, Gleichheit...

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und das Recht auf Leben nicht untergeordnet werden dürfen, Ich möchte die Frage, ob Werte wie Freiheit und Gleichheit dem Wert Reinheit untergeordnet werden dürfen, weil es in einer bestimmten Kultur Normen und Werte gibt, im Folgenden aus der Sicht des ethischen Relativismus und des ethischen Univer- salismus eröitern. Durch Gegenüberstellung beider ethischer Positionen und Ab- ihr wägung ihrer Argumente möchte ich schließlich zu einer eigenen Stellungnahme. zu dem Problem des Kopftuchzwangs gelangen... Der ethische Relativismus besagt, dass Werte und Normen (kultur) relativ sind d.h. sie werden durch Entkulturation erworben, also durch den Sozialisationsprozess, den jeder Mensch in der Kultur durchlebt, in der er aufwächst. Jede Kultur hat ein Recht auf eigene kulturelle Werte und Normen, aus denen eigene Rechte und Pflichten abgeleitet werden können. Betrachtet man Yasaman Arjani aus dem Fall im Iran unter relativistischen Gesichtspunkten, konnte man festhalten: Yasaman Aryani man festhalten: Yasaman Aryani muss sich an die dort herrschenden Normen und Herte halten. Somit muss sie sich der Kultur im anpassen und die Regeln befolgen, auch wenn es heißt, dass ihre eigene Frei- "heit eingeschränkt wird. Yasaman Aryani ist zwar nicht frei in ihrer eigenen Ent "scheiding, jedoch hat ihre Reinheit im staat hochsten stellenwert und ist somit e Idem Kert der Freiheit übergeordnet. Aus Sicht des ethischen Relativismus liegt das Einhalten des Kopfluchewangs auf der Hand: Das Befolgen der Nor- men und Werte im Staat Tran, also der Kopftuch zwang, ist laut dem ethischen Relativismus Pflicht, von der dort herrschenden kultur abhängig und somit ein- zuhalten. Daher wäre es in dem vorliegendem Fall moralisch richtig, den Kopftuchzwang einzuhalten, um die Reinheit der Frau aufrecht zu halten. er- I'm Gegensatz zu dieser Sichtweise steht der ethische Universalismus, dessen Auf- fassung mit folgender Definition ausammengefasst werden kann. In der Moral- philosophie wird eine Auffassung als Universalismus bezeichnet, die ihren Anspruch auf Geltung nicht auf bestimmte Personen oder traditionell gewachsene Kulturen be- " schränkt, sondern ihn zeitunabhängig und allgemein für alle betroffenen Personen er- hebt." Sie hebt den Aspekt der Würde des Menschen besonders hervor: Behandle alle Menschen gleichermaßen und unabhangig von ihren Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder status, die zugeschrieben werden." Hier wird -50-1 fort klar, warum es im Fall von Yasaman Aryani nicht zu einer Gefängnisstrafe kamment darf und der Kopftuchzwang nicht legitimiert werden darf: Es gibt universelle Werte und Normen, welche immer und überall gelten. Universelle Werte /Rechte sind zum Beispiel :frei- heit, Gleichheit, körperliche Unversehrtheit und Leben. Diese dürfen von nie- manden (auch von keinem Staat / keiner Gesellschaft) eingeschränkt Iverletet werden. Da es universelle Werte, Normen und Rechte gibt, gibt es auch ob- jektive Maßstabe, cum Handlingen, hier in diesem Fall: Pflichten, als richtig oder falsch zu beurteilen. Somit darf der Wert der Freiheit nicht dem Wert der Reinheit, welcher im Staat Iran herrscht, untergeordnet werden, da jeder ein Recht auf Menschenrechte (d.b. auf universelle Rechte), die aus uni- versellen Werten abgeleitet werden, hat. Wenn der Staat Iran in Yasa- Iman Aryani einen Menschen sieht, dann hat sie allein durch ihr Mensch Sein das Recht auf Freiheit und Gleichheit und ist frei în ihrer Entscheiduty. ein kopftuch zu tragen oder nicht. der Aus der Darstellung der unterschiedlichen Positionen ergibt sich, dass im ethischen Relativismus die Normen und Werte kulturabhängig sind. Dagegen ist nach Idem ethischen Universalismus der Kopftuchewang und somit das Ver- letzen der Freiheit moralisch nicht zu rechtfertigen, die Akzeptanz eigenen Freiheit ist ausnahmslos Pflicht. Um zu einer Bewertung der beiden unterschiedlichen ethischen Positionen zu gelangen, möchte ich mich in die Lage von Yasaman Aryani hineinversetzen, Ich stelle mir vor, dass ich für mich selbst entschieden habe, kein Kopfluch mehr zu tra- gen, da ich mich wohler fühle und keinen Grund sehe, es weiterhin zu tragen. Also nehme ich es ab und möchte mich stellen und komme auf die Idee, mit unbedecktem Haar mithilfe meiner Mutter, welche cer selben Meinung ist wie ich und mich un- terstützt, Blumen in einer Bahn zu verteilen. Da kommt der Staat und inhaftiert mich für das nicht Einhalten der Regeln und Pflichten im Staat, was letztenendes zu einer Gefängnisstrafe von 16 Jahren führt. Ich bin in einem Land, bzw. einer Kultur, ich mich anpassen muss und somit auch auf meine Rechte ver- zichten muss. In so einem Staat möchte und will keiner leben. Einen solchen Ansate halte ich für unvereinbar mit dem Grundsatz der Menschen- rechte und deshalb schließe ich mich der Auffassung des ethischen Universalismus an, dass es moralisch verboten ist, clen wert der Freiheit und Gleichheit clem wert der Reinheit unter auordnen. Eine Giefangnnisstrafe und das Erhalten des Kopftuchiwangs Lehne ich rigoros ab. gegen den Staat wo