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Ethische Problemfrage: Sterbehilfe

2.2.2021

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STERBE HILFE AKTUELLES ETHISCHES PROBLEM DER GESELLSCHAFT Ethisches Problem: Sterbehilfe 1. Ethische Problemstellung Wir haben uns für die ethische Problemstellung der Sterbehilfe entschieden. Hier besteht der Konflikt zwischen der Selbstbestimmung des Menschen über sein eigenes Leben und des Hippokratischen Eids der Ärzte im Falle der assistierten Sterbehilfe. Bei anderen Arten der Sterbehilfe gibt es Spannungen zwischen dem Schutz von Leben, der im Grundgesetz verankert ist, in Verbindung der medizinischen Möglichkeiten gegen die Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde. Auch wenn diese ethische Diskussion infolge der Bundestagsdebatte 2015 eher zu einer juristischen Debatte gekippt zu sein scheint, so ist diese ethische Problemstellung doch sehr interessant und in jedem Fall diskussionsnötig. 2. Sachinformationen Der Begriff Sterbehilfe umfasst alle Maßnahmen zur Erleichterung des Sterbens. Hierzu zählen sowohl die Sterbebegleitung durch palliativmedizinische Versorgung und seelsorgerliche Betreuung des Patienten als auch die Unterstützung des Sterbeprozesses. Eine gängige Kategorisierung ist die Unterscheidung zwischen passiver Sterbehilfe, indirekter aktiver Sterbehilfe und direkter aktiver Sterbehilfe. Als passive Sterbehilfe wird das Zulassen des Todes aufgrund alters- oder krankheitsbedingter Gründe definiert z.B der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei Beibehaltung der schmerzlindernden Behandlung. Begründbar ist die passive Sterbehilfe durch die Änderung des Therapieziels, indem nicht mehr die heilende Therapie, sondern die symptomatische Behandlung im Mittelpunkt steht. Insbesondere gelten als Formen der passiven Sterbehilfe die Maßnahmen auf den Verzicht auf eine Dialyse oder Verzicht auf künstliche Beatmung, sowie der Verzicht...

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auf Medikamente, künstliche Beatmung, künstliche Nahrungszufuhr und Reanimation. Diese Form der Sterbehilfe ist zulässig, sofern eine entsprechende Willensäußerung des Patienten zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung vorliegt. (Ein bekanntes Beispiel der passiven Sterbehilfe war der Fall von Terri Schiavo aus den USA, die nach einem Zusammenbruch durch Sauerstoffmangel eine Gehirnschädigung erlitt und war demnach 15 Jahre im Koma. Nach langen Jahren vor Gericht wurde ihre künstliche Ernährung eingestellt, woraufhin sie starb. Dieses Beispiel zeigt, wie umstritten das Thema Sterbehilfe in der Öffentlichkeit ist.) Als indirekte aktive Sterbehilfe bezeichnet man eine schmerzlindernde Behandlung eines Patienten im Endstadium seiner Therapie. Patienten, die in ihrem Endstadium qualvolle Schmerzen erleiden müssen, bekommen Hilfe mit Betäubungs- und Beruhigungsmitteln für eine schnelle Schmerzlinderung. Dazu zählt z.B die Erhöhung der Schmerzmittel-Dosis, aber auch das In Kauf nehmen, dass der Tod etwas früher als sonst eintreten kann. Juristisch handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine Straftat. Bei der direkten aktiven Sterbehilfe handelt es sich um die beabsichtige, bewusste und aktive Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes eines Patienten. Dabei wird der Tod vorsätzlich herbeigeführt, im Gegensatz zur indirekten aktiven Sterbehilfe. Ist der Wunsch zum Sterben durch eine vorhandene Patientenverfügung vorgelegt, spricht man von einer Tötung auf Verlangen. Liegt diese jedoch nicht vor, genauso wie eine Willensäußerung des Patienten, gilt diese Maßnahme als Totschlag und ist somit strafbar. Ethisches Problem: Soll ein schwer kranker Patient sein Leben selbstbestimmt beenden dürfen? Konflikte zwischen ▸ Selbstbestimmung und Gesetz ➤ Persönlichkeitsrechten und staatlichen Anspruchs ▸ Menschenwürde und medizinischen Möglichkeiten/Pflichten ➤ Aber auch (religiös) der Gottesanspruch auf das eigene Leben Sachinformationen: Passive Sterbehilfe Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen Alters- und/oder Krankheitsbedingt Indirekte aktive Sterbehilfe Handout: Präsentation Sterbehilfe Inkaufnahme, dass der Patient früher stirbt ➤ Schmerzlinderung bei Patienten im Endstadium Direkte aktive Sterbehilfe Beabsichtigte Herbeiführung des Todes ➤ Wunsch zum Sterben liegt vor Rechtliche Lage: Aktive Sterbehilfe ist unter jeden Umstand verboten Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren Passive Sterbehilfe ist erlaubt Beendigung lebensverlängernde medizinische Maßnahmen Wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt Beihilfe zur Selbsttötung KANN erlaubt sein Nicht von Ärzten Die sterbewillige Person muss seinen Tod selbst herbeiführen In anderen Europäischen Ländern kann die Sterbehilfe erlaubt sein EF GK eR Inhaltliche Leistung (80 %) Teil der Arbeit Themenformulierung Sachinformation Informationen zur Rechtslage Positionsvergleich Theologische Stellungnahme Eigene Positionierung Quellenangaben Schriftliche Reflexion Sonstiges Gesamtpunkte Inhalt Kompetenzsicherungsaufgabe Bewertungsbogen Anthropologie und Ethik Erwartungen Es wird eine schlüssige ethische Fragestellung formuliert. Der Stand der naturwissenschaftlichen Forschung bzw. gesellschaftliche Erkenntnisse werden sachlich richtig dargestellt. Der Stand der aktuellen Rechtslage in Deutschland wird sachlich richtig dargestellt. Die Argumente mindestens zwei unterschiedliche Interessengruppen werden sachlich richtig ausgeführt. Die christliche Position wird sachlich richtig dargestellt und aus evangelisch-christlicher Perspektive begründet. Aus den zuvor genannten Argumenten wird ein schlüssiges persönliches Fazit gezogen und ausreichend begründet. Dabei wird die eingangs gestellte ethische Problemfrage beantwortet. Name: Sofie Thema: Sterbehilfe Max. Erreichte Bemerkungen Punkte Punkte 5 2 10 5 20 15 15 Die verwendeten Bild- und Textquellen sind durch Fußnoten/in Klammern kenntlich gemacht und nachvollziehbar aufgelistet. Der Arbeitsprozess und die gewonnenen Erkenntnisse werden begründet 5 dargestellt. 5 (5) 80 10 5 15 12 12 4 5 5 70 MR Keine eindeutige Fragestellung Sehr gute Darstellung der verschiedenen Arten von Sterbehilfe Positionen könnten weiter ausgeführt werden Bibelstellen/-zitate auch in Präsentation aufnehmen Quellen bitte auch in Präsentation aufnehmen Darstellung unterschiedlicher religiöser Positionen EF GK eR Darstellungsleistung (20 %) Teil der Arbeit Erwartungen Struktur Belege Fachsprache Sprachliche Richtigkeit PowerPoint Gesamtpunkte Darstellung erreichte Punkte Noten- punkte Die Präsentation ist schlüssig, stringent sowie gedanklich klar strukturiert und bezieht sich dabei genau und konsequent auf die Aufgabenstellung. Aussagen werden durch angemessene und korrekte Nachweise (Zitate) belegt. Gesamtpunktzahl: 89 Die Formulierung erfolgt unter Beachtung der Fachsprache präzise und begrifflich differenziert, variabel und komplex (und zugleich klar). Es wird sprachlich richtig (Grammatik, Syntax, Orthographie, Zeichensetzung) sowie syntaktisch und stilistisch sicher geschrieben. Die Präsentation ist übersichtlich und ansprechend gestaltet (klar erkennbare Überschriften, sinnvolle Gliederung, Layout,...). 100- 94- 89- 84- 95 90 15 Anthropologie und Ethik 85 80 14 13 12 79 75 11 Note: sehr gut minus 79- 74- 70 69-64- 59- 54- 65 60 55 50 7 6 10 9 1448 8 49- 45 5 44- 39 4 26- 38- 32- 33 27 20 3 2 1 Max. Punkte 5 2 5 4 4 20 HOO 19- 0 0 Erreichte Bemerkungen Punkte 5 2 4 4 4 19 MR 3. Rechtliche Situation In Deutschland ist aktive Strebehilfe unter jeden Umstand verboten. Passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung können aber unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein. Die "Tötung auf Verlangen", also wenn der Wunsch des Patienten ausdrücklich und nachweisbar ist, ist durch § 216 des Strafgesetzbuches (StGB) ausdrücklich verboten und wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bestraft. Darunter fällt auch die aktive Sterbehilfe. Wenn dieses Verlangen des Patienten allerdings nicht nachweisbar ist, ist Todschlag oder Mord als Anklagepunkt möglich. Passive Sterbehilfe ist erlaubt, d.h. es ist erlaubt lebensverlängernde medizinische Maßnahmen (z. B. durch Abschalten eines medizinischen Geräts zur künstlichen Ernährung) zu unterlassen, begrenzen oder beenden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Der Patient muss dies aber ausdrücklich in einer Patientenverfügung festgehalten haben und dann muss dieser Wunsch sowohl von den Ärzten und dem Pflegepersonal als auch von der Familie beachtet werden und dann sind die Ärzte sogar zur passiven Sterbehilfe verpflichtet. In akuter Notlage, beispielsweise bei einer Behandlung an einem Unfallsort, ist jeder Arzt dazu verpflichtet alles zu tun, um das Leben des Patienten zu retten. Er muss praktisch dem Patienten unterstellen, dass dieser einverstanden mit jeder medizinischen Maßnahme ist, um dessen Gesundheit weitestmöglich wiederherzustellen. Besteht dagegen genügend Zeit, an Stelle des im Bewusstsein beeinträchtigten Pateinten, eine dritte Person über die beabsichtigte Maßnahme aufzuklären und dessen Einwilligung einzuholen, muss der Arzt zunächst diesem Vorgang folgen. Allerdings ist zu beachten, dass die dritte Person der oder die engste Familienangehörige ist. Auch wenn diese grundsätzlich nicht über die Gesundheit des Patienten entscheiden darf. Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt. Dies hat der Bundesgerichtshof 1996 durch ein Urteil bestätigt. Beihilfe zur Selbsttötung kann erlaubt sein. Ärzten ist dies Grundsätzlich nicht erlaubt und wenn eine andere Person dabei war, während dieser versucht sein Leben zu nehmen kann er wegen unterlassener Hilfestellung verurteilt werden. Aber damit die Unterstützende Person straffrei bleibt, muss der Täter, also die Person, die versucht sich selbst das Leben zu nehmen, seinen Tod selbst herbeiführen. Wo ist Sterbehilfe erlaubt? In Belgien ist durch eine Gesetzesänderung seit dem 23.09.2002 Sterbehilfe unter drei Bedingungen erlaubt: Der Patient muss volljährig, bei Bewusstsein und handlungsfähig sein, um seinen Wunsch zur Sterbehilfe äußern zu können. Außerdem muss er diesen Wunsch mehrfach wiederholt haben und dies ohne Einfluss von anderen. Dazu kommt, dass sich der Patient in einer `aussichtslosen Lage befinden muss (fehlende Heilungschancen und körperliche oder psychische Qualen durch Erkrankung oder Unfall). Außerdem ist Belgien das einzige Land, in dem unheilbare Kinder unter spezielle Voraussetzungen von ihren Qualen befreien werden dürfen. Dies ist seit dem 28.02.2014 gültig Gesellschaftliche Positionen: > Nahezu alle Parteien lehnen Kommerzielle/Organisierte Sterbehilfe ab > Ethikrat nur für Ausnahmefälle, darf nicht Normalität werden Bundesärztekammer sieht Widerspruch zur Berufsethik Theologische Positionen: EKD ➤ Leben und Selbstbestimmung gehört nicht uns, sondern ist Gabe Gottes, sein Wille geschehe Katholische Kirche ➤ Menschenwürde ist nicht in Gefahr, lieber spirituelle Begleitung Andere Religionen Meist Verboten, weil nur Gott über Leben entscheidet (Judentum, Islam) oder Karma (Buddhismus) ➤ Hinduismus nicht weiter Thema, es kommt auf den Seelenzustand der Person an INHALT ● ● ● ● Ethische Problemstellung Sachinformationen Rechtliche Lage Gesellschaftlicher Positionsvergleich Theologischer Positionsvergleich Eigene Position ETHISCHE PROBLEMSTELLUNG Soll ein schwer kranker Patient sein Leben selbstbestimmt beenden dürfen? Selbstbestimmung ←→ Gesetz Persönlichkeitsrechte Menschenwürde staatlicher Anspruch medizinische Möglichkeiten/Hippokratischer Eid religiös → Gottesanspruch auf das eigene Leben In der Schweiz werden bestimmte Formen der Selbsthilfe erlaubt; Erlaubt ist der Einsatz von lebensverkürzenden Medikamenten oder der Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen. Die Beihilfe zum Selbstmord ist ebenfalls legal, außer diese ist durch "selbstsüchtige Beweggründe" ausgeführt worden. Dann drohen bis zu fünf Jahren Haft oder eine Geldstrafe Zusammenfassend bezeichnet die Suizidhilfe in der Schweiz die Beschaffung eines tödlichen Medikaments, welches der Patient ohne fremde Hilfe selbst einnimmt In Luxemburg gibt es seit dem 16.03.2009 ein Gesetz für den assistierten Suizid. Laut diesem können Ärzte sterbewillige Patienten unter Bestimmten Bedingungen mit aktiver Sterbehilfe oder Beihilfe zum Suizid unterstützen. Die Bedingungen sind, dass der Patient volljährig sein muss, unter psychischen oder physischen Schmerzen leiden muss und keine Aussicht aus Heilung hat. Außerdem muss der Wunsch zu sterben freiwillig überlegt und schriftlich notiert sein. Bei minderjährigen Patienten brauchen sie eine Zustimmung ihrer Eltern oder geschäftsunfähigen Patienten brauchen eine Patientenverfügung. Der durchführende Arzt muss mehrere Gespräche mit dem sterbewilligen Patienten halten, ihn über alles aufklären und sich ein Bild über den Zustand des Patienten machen. Alle Fälle der Sterbehilfe werden anschließend durch eine Kontrollkommission auf Einhaltung der gesetzlichen Bedingungen überprüft. Die Niederlanden haben aktive Sterbehilfe als erstes Land weltweit legalisiert. Seit dem 09.02.1993 ist aktive Sterbehilfe und die Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Die Ärzte müssen jedoch bestimmte Kriterien einhalten, um sich nicht strafbar zu machen: Der Wunsch des. Patienten muss wohlüberlegt und freiwillig geäußert werden, ob schriftlich oder nicht. Dann muss der Zustand des Patienten aussichtlos und das Leiden des Patienten unerträglich sein. Der Patient muss ebenfalls von einem Arzt aufgeklärt sein. Dann muss ein zweiter Arzt gerufen werden, der. den Patienten untersucht und eine schriftliche Stellungnahme zu den 4 oben genannten Kriterien erstellt. Dann muss die Sterbehilfe mit gebotener Sorgfalt geschehen. Ab 12 Jahren darf um aktive Sterbehilfe gebeten werden, und bis zum Alter von 15 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten dem Wunsch des Kindes zustimmen. 16- bis 17-jährige dürfen selbstständig entscheiden. 4. Positionsvergleich Die Sterbehilfe als gesellschaftliches Thema wurde besonders um das Jahr 2015 herum breit diskutiert, denn zu dieser Zeit stimmte der Bundestag über eine Reform ab. Wie immer gab es in dieser ethischen Entscheidung keinen Fraktionszwang und auch die Reformvorschläge waren überparteilich. Deshalb lässt sich für die Parteien nur schwer eine klare Position zu Thema Sterbehilfe finden, aber trotzdem lassen sich bestimmte Unterschiede finden. Die CDU verurteilt die organisierte Sterbehilfe und forderte auf ihren Parteitag 2012 ein ,,klares Verbot" dieser. Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts 2017 verweigerte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als Vorgesetzter des Bundesinstituts für Arzneimittel die Erwerbserlaubnis für tödliche Medikamente. SACHINFORMATIONEN • Unterscheidung zwischen passiver, indirekter aktiver und direkter aktiver Sterbehilfe Passive Sterbehilfe: aufgrund alters- und krankheitsbedingter Gründe symptomatische Behandlung steht im Mittelpunkt Verzicht auf medizinische lebensverlängernde Maßnahmen ● ● Indirekte aktive Sterbehilfe: Schmerzlinderung mit Betäubungs- oder Beruhigungsmitteln ( Patient im Endstadium) Erhöhung der Schmerzmitteldosis (bestehendes Risiko, dass der Patient stirbt) • Direkte aktive Sterbehilfe: beabsichtigte Herbeiführung des Todes Wunsch zum Sterben anhand Patientenverfügung → Tod auf Verlangen keine vorliegende Patientenverfügung → Straftat gilt als Totschlag Die SPD sowie Teile der Grünen sahen in der Debatte im Bundestag die Position der CDU zu weit und standen zwar gegen die Kommerzialisierung, nicht aber für ein Strafrechtliches Verbot dieser Art der Sterbehilfe. Andere Grüne sahen sogar eine ausdrückliche Erlaubnis von organisierten Sterbehilfevereinen am besten, ,,wenn es klare Regeln gibt". Ähnlich sieht das die FDP, die für Selbstbestimmung und somit auch für die persönliche Entscheidung zur Beendigung des Lebens ist. Dafür fordert sie Rechtssicherheit und lehnt Kommerzielle Sterbehilfe ab. Die AfD lehnt Sterbehilfe allgemein ab. (no more words needed) Der deutsche Ethikrat sprach sich 2014 für Gewissensentscheidungen im Ausnahmefall aus, Suizidbeihilfe solle aber nicht zu einem ,,Normalfall" werden. Stattdessen soll Palliativmedizin und Suizidprävention gefördert werden. Die Bundesärztekammer sieht in der Mitwirkung eines Suizids einen Widerspruch zum ärztlichen Ethos und lehnt sie somit allgemein ab. 5. Theologische Stellungsnahmen Auch unter den Religionsgemeinschaften gibt es unterschiedliche Positionen. Die evangelische Kirche ,,spricht sich für ein umfassendes Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid, gleich, ob kommerziell oder nicht-kommerziell, aus". In der Überzeugung des Rats der EKD ist ,,das Leben eine Gabe Gottes" und gehört uns nicht selbst. Deshalb ist auch die Selbstbestimmung kein zulässiges Argument für die Kirche: ,,Sie ist immer eine (ihrem Schöpfer) verdankte Freiheit". In ihrer Stellungsname bezieht sich die EKD auch besonders auf die Bibel, bspw. mit der Stelle ,,nicht mein, sondern dein Wille geschehe" (Lk 22,42). Zudem wird noch das Argument dargelegt, das auf Grundlage der angeblichen Selbstbestimmung auch andere Arten der Sterbehilfe rechtfertbar sind, die aber gar nicht zur Debatte stehen sollten. Beihilfe zum Suizid würde also die Grenzen weitläufig verschieben. Auch die katholische Kirche verbietet aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid, sie sehen die Menschenwürde ,,auch in [] extremen Phasen des Leides und Todes" nicht in Gefahr. Schwerkranken solle stattdessen psychologische und spirituelle Betreuung sowie viel Liebe gegeben werden. Andere Religionen haben ähnliche Positionen: Das Judentum und der Islam vertreten die strikte Position, dass nur Gott Leben geben und nehmen kann. Auch der Buddhismus lehnt Sterbehilfe klar ab, denn sowohl der Sterbehelfer als auch der Kranke laden schlechtes Karma auf sich und verlieren Zeit für neue Erkenntnis. Einzig im Hinduismus ist Sterbehilfe kein wirkliches Thema: es kommt darauf an, ,, in welchem Zustand der Erkenntnis sie sich im Zeitpunkt des Todes befinden". 6. Eigene Position Ich bin für die Sterbehilfe. Ich glaube nicht daran, dass Gott einen Anspruch auf mein Leben hat. Selbst wenn dem so wäre, der freie Wille befähigt uns, unser Leben so zu führen, wie wir es für richtig halten. Dazu zählt meiner Meinung nach auch der Tod. Wenn jemand nicht mehr leben möchte ist das eine unglaublich belastende Situation für alle Beteiligten. Vor kurzem habe ich eine Serie gesehen, in der eine Protagonistin ihrer schwer kranken Mutter Sterbehilfe leistet. Kurz nachdem die Mutter durch die Medikamente ihrer Tochter eingeschlafen war, bekam die junge Frau eine Panikattacke und rief den Notarzt, um ihre Mutter zu retten. Eine unnötig belastende Situation für alle. In solch einer Notlage sollte Hilfe bereitstehen! Durch Organisationen/Vereine, die eine gewisse Erfahrung haben, kann das Ende des Lebens ohne Angst und mit Vertrauen angegangen werden. Diese Vereine müssten natürlich strengen Auflagen unterliegen und, ähnlich einer Abtreibung, sollte es meiner Meinung nach psychologische Beratungstermine geben. Trotzdem muss Sterbehilfe immer eine individuelle, aus eigenem Antrieb getroffene Entscheidung sein. Kommerzielle Sterbehilfe lehnen ich deshalb ab, da die Organisationen dann ein Eigeninteresse am Tod des Kranken haben. 7. Quellen Ist Sterbehilfe in Deutschland erlaubt? https://www.patientenverfuegung.digital/blog/patientenverfugung-und-sterbehilfe-was-ist-in- deutschland-erlaubt-und-was-verboten Wo ist Sterbehilfe erlaubt? https://www.patientenverfuegung.digital/blog/sterbehilfe-im-ausland Position der CDU: Kein Geschäft mit dem Tod | Christlich Demokratische Union Deutschlands Position der SPD und Grünen: Warum sich die Grünen für organisierte Sterbehilfe einsetzen - derwesten.de Position der FDP: Ärztliche Assistenz bei Selbsttötung einheitlich regeln | FDP Position der AfD Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur organisierten Sterbehilfe ist erschütternd! | AfD Kompakt Deutscher Ethikrat: https://web.archive.org/web/20150226062619/http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- suizidbeihilfe.pdf Bundesärztekammer: RECHTLICHE LAGE In Deutschland ● Aktive Sterbehilfe ist unter jeden Umständen verboten • Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren ● Passive Sterbehilfe ist erlaubt lebensverlängernde medizinische Maßnahmen zu beenden Wenn dies dem Wunsch des Patienten entspricht Indirekte Sterbehilfe ist erlaubt Beihilfe zur Selbsttötung KANN erlaubt sein • Von Ärzten nicht • Die sterbewillige Person muss seinen Tod selber herbeiführen. https://www.patientenverfuegung.digital/blog/patientenverfugung- und-sterbehilfe-was-ist-in-deutschland-erlaubt-und-was-verboten WO IST STERBEHILFE ERLAUBT? Schweiz ● · Lebensverkürtzende Medikamente Suizidhilfe ● Belgien . Unter bestimmmten Voraussetzungen • Niederlande Aktive Sterbehilfe Luxemburg Assistierten Suizid https://www.patientenverfuegung.digital/ blog/sterbehilfe-im-ausland + III https://bit.ly/38WR11 https://bit.ly/35Tplz3 https://bit.ly/2Y793n- https://bit.ly/3sC07e https://web.archive.org/web/20150226062619/http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- suizidbeihilfe.pdf EKD: Sterben in Würde - Beihilfe zum Suizid - EKD Katholische Kirche: Vatikan bekräftigt Nein zu Sterbehilfe- Kirche+Leben Andere Religionen: Sterbehilfe im Judentum | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Islam | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Buddhismus | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Hinduismus | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt GESELLSCHAFTLICHER POSITIONSVERGLEICH CDU DIE LINKE. Fordert Verbot Organisierter Sterbehilfe Freie Demokraten FDP Positioniert sich nicht klar Gegen Kommerzielle Sterbehilfe, für Selbstbestimmung und Rechtsicherheit SPD BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Anderer Teil: Erlaubnis von Sterbehilfevereinen mit klaren Regeln Gegen Kommerzialisierung, aber kein strafrechtliches Verbot AfD Lehnt Sterbehilfe allgemein ab Fotos von Unbekannter Autor sind lizenziert gemäß CC BY-SA Deutscher Ethikrat Für Gewissensentscheidungen im Ausnahmefall, aber darf nicht zum Normalfall werden. Stattdessen Palliativmedizin und Suizidprävention https://web.archive.org/web/20150226062619/http:// suizidbeihilfe.pdf https://www.tmf- www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- ev.de/Portals/0/Bilddateien/Logos/Externe/Logo_Ethikrat_wei%C3%9F.jpg MMER Mitwirken eines Arztes in einem Suizid steht im Widerspruch zum Berufsethos -> lehnen es strikt ab https://web.archive.org/web/20150226062619/h ttp://www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- suizidbeihilfe.pdf https://euteneier-consulting.de/wp- content/uploads/2016/06/07_Logo_Bundesaerztekammer.jpg THEOLOGISCHER POSITIONSVERGLEICH EKD ,,Dein Wille geschehe wie im Himmel so auf Erden" (Mt 6,10 a) ,,nicht mein, sondern dein Wille geschehe" (Lk 22,42) Umfassendes Verbot der organisierten Beihilfe zum Suizid, denn das Leben gehört uns nicht selber, sondern ist eine Gabe Gottes. Auch die Selbstbestimmung ist deshalb eine Freiheit, die wir Gott verdanken, dessen Wille geschehen soll. Legalisierung der Beihilfe zum Suizid verschöbe die Grenzen weitläufig. Sterben in Würde - Beihilfe zum Suizid - EKD "Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA Verbietet aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid, stattdessen sollen Schwerkranke viel Liebe und spirituelle Begleitung erhalten Wichtig ist, in welchen Zustand der Erkenntnis man sich befindet Sowohl Sterbehelfer als auch Kranker laden schlechtes Karma auf sich A Nur Gott darf Leben geben und nehmen "Dieses Fotos" von Unbekannter Autor sind lizenziert gemäß CC BY-SA EIGENE POSITIONEN QUELLE Ist Sterbehilfe in Deutschland erlaubt? https://www.patientenverfuegung.digital/blog/patientenverfugung-und-sterbehilfe-was-ist-in-deutschland- erlaubt-und-was-verboten Wo ist Sterbehilfe erlaubt? https://www.patientenverfuegung.digital/blog/sterbehilfe-im-ausland Position der CDU: Kein Geschäft mit dem Tod | Christlich Demokratische Union Deutschlands Position der SPD und Grünen: Warum sich die Grünen für organisierte Sterbehilfe einsetzen - derwesten.de Position der FDP: Ärztliche Assistenz bei Selbsttötung einheitlich regeln | FDP Position der AfD Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur organisierten Sterbehilfe ist erschütternd! | AfD Kompakt Deutscher Ethikrat: https://web.archive.org/web/20150226062619/http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- suizidbeihilfe.pdf Bundesärztekammer: https://web.archive.org/web/20150226062619/http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/empfehlung- suizidbeihilfe.pdf EKD: Sterben in Würde - Beihilfe zum Suizid - EKD Katholische Kirche: Vatikan bekräftigt Nein zu Sterbehilfe- Kirche+Leben Andere Religionen: Sterbehilfe im Judentum | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Islam | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Buddhismus | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt Sterbehilfe im Hinduismus | Religionen-entdecken - Die Welt der Religion für Kinder erklärt