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Ethik /
Menschenwürde
zara1403
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Wem kommt die Menschenwürde zu?
Anspruch auf Menschenwürde Nr.1 Die Menschenwürde kommt allen Menschen zu, unabhängig davon, ob sie die spezifischen oder typischen Bedingungen dieser Gattung realisieren oder für diese Realisierung fähig sind. Dies nennt man auch Egalitarismus, das heißt, vollkommene Gleichheit der Menschen in der Gesellschaft. Außerdem kommen die Menschenwürden den Menschen zu, die auch nicht die Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein, Sprachfähigkeit, Kreativität und Moralität besitzen oder verwirklichen können. Nebenbei lässt der Text hervortreten, dass Lebewesen auch die Fähigkeit haben zu leiden oder sich zu freuen. Deshalb gibt es Speziesismen, die nicht erkennen, dass andere Lebewesen genauso Leid empfinden können wie der Mensch, also sie stellen die Rasse Mensch über andere Lebewesen. Man darf ein anderes Lebewesen nicht minderwertig behandeln oder ausbeuten, dennoch spricht Singer dem Menschen einen höheren Wert aufgrund seiner Moral oder Vernunft zu. Jedoch kommt allen Angehörigen der biologischen Spezies Homo sapiens die Menschenwürde zu. Daraus kann man schließen, dass man die Menschenwürde nicht in einer bestimmten Grade besitzen kann, da man sie entweder besitzt oder sie nicht besitzt. Die Menschenwürde ist ein Träger einer Reihe von moralischen Rechten, die anderen bestimmten negative und positive Pflichten auferlegt. Zu diesen Pflichten gehören erstens das Recht, von Würdeverletzungen im Sinne der Verächtlichmachung und Demütigung verschont zu bleiben. Zweitens das Recht auf ein Minimum an Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Drittens das Recht auf Hilfe in unverschuldeten...
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Notlagen. Viertens das Recht auf ein Minimum an Lebensqualität im Sinne von Leidensfreiheit und fünftes das Recht, nicht ohne Einwilligung und in schwerwiegender Weise zu fremden Zwecken zu gebrauchen. Nr.2 Menschenwürde Der in Art. 1 I GG verankerte Schutz der Menschenwürde steht nicht grundlos an erster Stelle des Grundgesetzes. Vielmehr hat der Schutz der Menschenwürde eine derart herausragende Rolle und Wichtigkeit, dass sie sich als alles beherrschende Aussage über alle Grundrechte legt und mittelbar auf diese einwirkt. Als oberstes Gut der Verfassung und höchster Rechtswert in unserem Staat kommt diesem Grundrecht eine Sonderstellung zu, so dass es in keinerlei Weise berührt werden darf. Aufgrund seiner Wichtigkeit unterliegt es nach Art. 79 III GG auch der Unabänderbarkeitsklausel. Der Schutz der Menschenwürde besitzt zwei Funktionen. Zum einen dient es als Abwehrrecht gegen verletzende staatliche Maßnahmen, wendet sich also unmittelbar gegen den Staat; zum anderen dient es aber auch dem Schutz gegen Verletzungen durch Dritte, wodurch ein Schutzanspruch durch den Staat gewährt werden soll. Plädoyer für Menschenwürde Nr.1 Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde. Würde bedeutet: Alle Menschen haben einen Wert. So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde: Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Wenn der Schuh kaputt ist und niemand mehr in ihm laufen kann, hat er keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders: Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist. In Artikel 1 steht: Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden. Alle Menschen sind gleich wertvoll. Es ist egal, welche Religion sie haben, aus welchem Land sie kommen, ob sie Frauen oder Männer sind oder wie alt sie sind. Das Leben und die Gesundheit aller Menschen sind wichtig. Alle Menschen müssen vom Staat geschützt werden. Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel im deutschen Grundgesetz. Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen. Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang. Das heißt: Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun. Zum Beispiel wurden in der Nazi-Zeit behinderte Menschen festgehalten und umgebracht, weil sie eine Behinderung hatten. Das nennt man "Euthanasie"-Morde. So etwas verbietet die Menschenwürde. Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden. Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden. Kein Mensch, der wirklich Hilfe braucht, darf allein gelassen werden. Das gilt zum Beispiel auch für alle Menschen, die krank sind, für alle Kinder, die ohne Eltern sind und für alle Menschen, die nach Deutschland geflohen sind.
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Menschenwürde
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Wem kommt die Menschenwürde zu?
Grundsätze der Verfassung
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Menschenwürde
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Hobbes, Locke, Rousseau Vergleich
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Ethik Kolloquium Zusammenfassung
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Anspruch auf Menschenwürde Nr.1 Die Menschenwürde kommt allen Menschen zu, unabhängig davon, ob sie die spezifischen oder typischen Bedingungen dieser Gattung realisieren oder für diese Realisierung fähig sind. Dies nennt man auch Egalitarismus, das heißt, vollkommene Gleichheit der Menschen in der Gesellschaft. Außerdem kommen die Menschenwürden den Menschen zu, die auch nicht die Fähigkeiten wie Selbstbewusstsein, Sprachfähigkeit, Kreativität und Moralität besitzen oder verwirklichen können. Nebenbei lässt der Text hervortreten, dass Lebewesen auch die Fähigkeit haben zu leiden oder sich zu freuen. Deshalb gibt es Speziesismen, die nicht erkennen, dass andere Lebewesen genauso Leid empfinden können wie der Mensch, also sie stellen die Rasse Mensch über andere Lebewesen. Man darf ein anderes Lebewesen nicht minderwertig behandeln oder ausbeuten, dennoch spricht Singer dem Menschen einen höheren Wert aufgrund seiner Moral oder Vernunft zu. Jedoch kommt allen Angehörigen der biologischen Spezies Homo sapiens die Menschenwürde zu. Daraus kann man schließen, dass man die Menschenwürde nicht in einer bestimmten Grade besitzen kann, da man sie entweder besitzt oder sie nicht besitzt. Die Menschenwürde ist ein Träger einer Reihe von moralischen Rechten, die anderen bestimmten negative und positive Pflichten auferlegt. Zu diesen Pflichten gehören erstens das Recht, von Würdeverletzungen im Sinne der Verächtlichmachung und Demütigung verschont zu bleiben. Zweitens das Recht auf ein Minimum an Handlungs- und Entscheidungsfreiheit. Drittens das Recht auf Hilfe in unverschuldeten...
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Schule. Endlich einfach.
Notlagen. Viertens das Recht auf ein Minimum an Lebensqualität im Sinne von Leidensfreiheit und fünftes das Recht, nicht ohne Einwilligung und in schwerwiegender Weise zu fremden Zwecken zu gebrauchen. Nr.2 Menschenwürde Der in Art. 1 I GG verankerte Schutz der Menschenwürde steht nicht grundlos an erster Stelle des Grundgesetzes. Vielmehr hat der Schutz der Menschenwürde eine derart herausragende Rolle und Wichtigkeit, dass sie sich als alles beherrschende Aussage über alle Grundrechte legt und mittelbar auf diese einwirkt. Als oberstes Gut der Verfassung und höchster Rechtswert in unserem Staat kommt diesem Grundrecht eine Sonderstellung zu, so dass es in keinerlei Weise berührt werden darf. Aufgrund seiner Wichtigkeit unterliegt es nach Art. 79 III GG auch der Unabänderbarkeitsklausel. Der Schutz der Menschenwürde besitzt zwei Funktionen. Zum einen dient es als Abwehrrecht gegen verletzende staatliche Maßnahmen, wendet sich also unmittelbar gegen den Staat; zum anderen dient es aber auch dem Schutz gegen Verletzungen durch Dritte, wodurch ein Schutzanspruch durch den Staat gewährt werden soll. Plädoyer für Menschenwürde Nr.1 Artikel 1 schützt den Menschen in seiner Würde. Würde bedeutet: Alle Menschen haben einen Wert. So erklärt der Philosoph Immanuel Kant die Menschenwürde: Dinge sind wertvoll, wenn wir sie brauchen können. Ein Schuh ist zum Beispiel wertvoll, wenn er passt und man mit ihm gut laufen kann. Wenn der Schuh kaputt ist und niemand mehr in ihm laufen kann, hat er keinen Wert mehr. Bei Menschen ist das anders: Der Mensch hat immer einen Wert. Auch wenn er krank ist. Auch wenn er nicht arbeiten kann. Wenn etwas immer einen Wert hat, sagt man: Es hat eine Würde. Jeder Mensch ist deshalb wertvoll, weil er ein Mensch ist. In Artikel 1 steht: Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden. Alle Menschen sind gleich wertvoll. Es ist egal, welche Religion sie haben, aus welchem Land sie kommen, ob sie Frauen oder Männer sind oder wie alt sie sind. Das Leben und die Gesundheit aller Menschen sind wichtig. Alle Menschen müssen vom Staat geschützt werden. Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel im deutschen Grundgesetz. Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen. Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst, Unterdrückung und Zwang. Das heißt: Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun. Zum Beispiel wurden in der Nazi-Zeit behinderte Menschen festgehalten und umgebracht, weil sie eine Behinderung hatten. Das nennt man "Euthanasie"-Morde. So etwas verbietet die Menschenwürde. Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden. Alle Menschen müssen mit Würde behandelt werden. Kein Mensch, der wirklich Hilfe braucht, darf allein gelassen werden. Das gilt zum Beispiel auch für alle Menschen, die krank sind, für alle Kinder, die ohne Eltern sind und für alle Menschen, die nach Deutschland geflohen sind.