Die Institutionen der Europäischen Union
Die EU verfügt über mehrere zentrale Institutionen, die für ihr Funktionieren unerlässlich sind:
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer, dem Präsidenten der EU-Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates. Als wichtigstes beschlussfassendes Organ bestimmt er die Leitlinien der europäischen Politik und trifft grundlegende Entscheidungen zur Weiterentwicklung der europäischen Integration.
Die Europäische Kommission ist ein einzigartiges, supranationales Organ. Sie besteht aus dem Präsidenten und Kommissaren aus jedem Mitgliedsland, die jeweils für bestimmte Sachgebiete zuständig sind. Die Kommission fungiert als Exekutivorgan, sorgt für die Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts und hat das Recht zur Gesetzesinitiative.
Vocabulary: Exekutivorgan - ausführendes Organ, das für die Umsetzung von Gesetzen und Beschlüssen zuständig ist.
Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, gilt als eigentliches Machtzentrum der EU. Er setzt sich aus den jeweiligen Fachministern der Mitgliedsstaaten zusammen und entscheidet gemeinsam mit dem Parlament über Gesetzesvorschläge der Kommission.
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg besteht aus 705 Abgeordneten, die alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt werden. Es kontrolliert die Tätigkeiten der EU, bewilligt den EU-Haushalt mit und ist an der europäischen Gesetzgebung beteiligt.
Example: Bei der Sitzverteilung im EU-Parlament erhält Deutschland als bevölkerungsreichstes Land die meisten Sitze, während kleinere Länder wie Malta weniger Abgeordnete entsenden.