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Die Europäische Union

8.12.2020

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Euopäische Union
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion)
Erste europäische Gemeinschaft zwischen D, F, I, B
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Erste europäische Gemeinschaft zwischen D, F, I, B
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Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion)
Erste europäische Gemeinschaft zwischen D, F, I, B

Euopäische Union Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS oder Montanunion) Erste europäische Gemeinschaft zwischen D, F, I, Benelux (1951) Gemeinsamer Markt, der von einer ,,Hohen Behörde" verwaltet und kontrolliert wird Erste supranationale (überstaatliche) Organisation und Grundstein für weitere politische Einigung Der Vertrag von Maastricht (auch Vertrag der Europäischen Union) Startschuss auf dem Weg zu einer politischen Union Europas 1992: EG → EU; gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), enge Zusammenarbeit in Innen- und Justizpolitik → Wirtschafts- und Währungsunion (Euro) Römische Verträge 1958: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) → Schaffung eines gemeinsamen freien Markts, gemeinsame Außenhandels- und Agrarpolitik Europäischer Binnenmarkt Alle Grenzen der Mitgliedsstaaten werden vollständig geöffnet für Waren, Personal, Dienstleistungen und Kapital Keine Zölle; der Außenhandel mit Drittstaaten unterliegt einem gemeinsamen Außenzoll (größter einheitlicher Markt der industrialisierten Welt) Vertrag von Lissabon 2007: Neuer Grundlagenvertraginstitutionelle Reform der EU Europäische Grundrechtecharta (Zusammenfassung der gemeinsamen Werte) EU-Ratspräsident, EU-Außenbeauftragter, EU-Parlament muss immer mitentscheiden, Grundrechte, Bürgerbegehren Der Europäische Rat Alle Staats- und Regierungschefs sowie der Präsident der der EU-Kommission und der Präsident des Europäischen Rates vertreten (wichtigstes beschlussfassendes Organ) Bestimmt Leitlinien der europäischen Politik, trifft politische Grundsatzentscheidungen und gibt Impulse zur Weiterentwicklung der europäischen Integration Unterstützung durch den hohen Vertreter der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik (soll der AP mehr internationales Gewicht verleihen) Die Europäische Kommission Einzigartiges, supranationales Organ Besteht aus dem Präsidenten und aus EK, in die jedes Mitgliedsland ein Mitglied schicken darf Jeder Kommissar hat bestimmtes Sachgebiet Ist...

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Exekutivorgan und sorgt für Umsetzung und Einhaltung des EU-Rechts Gesetzesinitiativrecht (,,Motor der EU") Erlässt für den EU-Haushalt - Durchführungsbestimmungen, verwaltet Strukturfonds und erstellt Entwurf Der Rat der Europäischen Union/Ministerrat Eigentliches Machtzentrum Zusammensetzung: jeweilige Fachminister der Mitgliedsstaaten Entscheidet zusammen mit dem Parlament Gesetzesvorschläge der Kommission und teilt die Verantwortung für den Haushalt Kontrolliert die Einhaltung und Umsetzung der Gesetzte mit der Kommission Das Europäische Parlament In Straßburg mit 705 Abgeordneten und wird alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt Abgeordnete pro Mitgliedsland: je nach Bevölkerungsgröße Kontrolliert die Tätigkeiten der EU, bewilligt EU-Haushalt mit und entscheidet die europäische Gesetzgebung (mit dem Rat) Muss bei der Ernennung der Kommissare zustimmen Rechtliche Zuständigkeiten der Mitgliedsstaaten: Bereiche außerhalb der EU-Befugnisse: z. B. Sport und Zivilschutz Gemischte Zuständigkeiten: z.B. Landwirtschaft; Fischerei; Energie- und Sozialpolitik Ausschließliche EU-Zuständigkeiten: Wirtschafts- und Währungsunion Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union Drei verschiedene aber miteinander verwobene Rechtsakte: Primärrecht, Sekundärrecht, Rechtsprechung Gemeinschaftsrecht steht vor dem nationalen Recht Primärrecht Gründungsverträge mit Ergänzungen und der Vertrag der EU Vereinbarungen, die unmittelbar zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgehandelt werden und von nationalen Regierungen ratifiziert werden müssen Sekundärrecht Die verabschiedeten Gesetze, die auf den Verträgen des Primärrechts aufbauen O Verordnungen werden direkt nach ihrer Verabschiedung in allen Mitgliedsstaaten gültig und sind rechtlich verbindlich, auch wenn sie nationalen Gesetzen widersprechen Richtlinien dagegen gelten nicht unmittelbar, sondern müssen von den Mitgliedsstaaten inhaltlich in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel und Zeitrahmen sind dabei zwar genau festgelegt, Form und Mittel der Umsetzung sind aber den Mitgliedsstaaten selbst überlassen. Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich vor nationalen Gerichten auf diese Richtlinien zu berufen o Entscheidungen und Beschlüsse sind rechtlich verbindliche Festlegungen des Ministerrats oder der Europäischen Kommission im Einzelfall und richten sich an einen konkreten Adressaten, etwa Mitgliedsstaaten, Unternehmen oder Einzelne. Daher bedürfen sie auch keiner nationalen Umsetzungsmaßnahme. o Empfehlungen und Stellungnahmen sind reine Handlungsvorschläge der EU gegenüber einem Mitgliedstaat für einen bestimmten Problembereich. Daher sind sie auch nicht verbindlich Subsidiarität Eine staatliche Aufgabe soll soweit wie möglich von der unteren bzw. kleineren Verwaltungsebene übernommen werden EU darf nur dann in den geteilten Kompetenzbereichen tätig werden, wenn die Aufgabe das erfordert und die Mitgliedsstaaten sie direkt dazu ermächtigen Wesentliches Element des europäischen Integrationsprozesses EU-Erweiterung = Beitritt neuer Mitgliedstaaten (wird auch synonym für den Aufnahmeprozess von Beitrittsverhandlungen bis zur vollständigen Integration eines neuen Mitglieds nach einer Übergangsphase verwendet) Staaten, die beitreten wollen, müssen die ,,Kopenhagener Kriterien" erfüllen (betreffen bestimmte politische, wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen) Konvergenzkriterien Vertrag von Maastricht: Bedingungen, die ein Land erfüllen muss, um der Wirtschafts- und Währungsunion beitreten zu dürfen Staaten eines möglichen EU-Beitritts Beitrittsländer: Staaten, die ihre Beitrittsverhandlungen bereits abgeschlossen und einen Beitrittsvertrag unterzeichnet haben → fehlt nur noch die erforderliche Ratifizierung Kandidatenländer: Staaten, die beitreten können, sobald alle Beitrittsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen und alle Voraussetzungen erfüllt sind Potentielle Kandidaten: Staaten, die beitreten möchten und bei der EU bereits ein offizielles Beitrittsgesuch eingereicht haben Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Eine der drei EU-Säulen des Vertrags von Maastricht Soll ermöglichen, bei Krisen und Konflikten schneller zu reagieren, außenpolitisch mit einer Stimme zu sprechen und wirksam eigene internationale Interessen durchzusetzen Europäische Zentralbank (EZB) Verantwortlich für die Geldpolitik der Mitgliedstaaten Hauptaufgabe: Erhaltung der Preisstabilität im Euro-Gebiet Zielvorstellungen und Integrationsmethoden der EU Ziel einer Föderation als auch das Festhalten des gegenwärtigen Integrationsstandes oder gar die Rückführung auf eine lediglich wirtschaftliche Freihandelszone scheinen denkbar Für die Vertiefung stehen folgende Konzepte zur Diskussion Festung Europa Verschärfte Kontrollen an den Außengrenzen der EU Diskussionen über die Wiedereinführung der Grenzkontrollen innerhalb der EU Restriktive Einwanderungs- und Asylpolitik Europäischer Bundesstaat Förderales Konzept mit handlungsfähigen und demokratisch legitimierten Institutionen Verfassung mit einer Zusammenstellung der gemeinsamen Grundwerte Kritik: Machtverlust der Mitgliedstaaten könnten nicht mehr über wichtige politische Fragen entscheiden Staatenbund Beherrschende Stellung der Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten Gemeinsame Probleme gemeinsam lösen aber trotzdem Letztentscheidungsrecht Zusammenarbeit durch schwerfällige Verfahren gekennzeichnet, da es keine Mehrheitsentscheidungen gibt Parlamente spielen nur eine untergeordnete Rolle Europa der Regionen Vorhandensein von starken Regionen, die als dritte Ebene an der Entscheidungsfindung mitwirken Vorteil: Bürgernähe Kritik: Gefahr der Zersplitterung und der Lähmung des Entscheidungsprozesses durch allzu viele Beteiligte Differenzierte Integration Mehrere, sich überlagernde Zusammenschlüsse, die sich um einen föderalen Kern gruppieren Möglicher Ausweg, wenn einzelne zögernde Staaten weitere Integrationsschritte ablehnen Kritik: Sehr komplizierte Strukturen durch das Nebeneinander verschiedener Gruppierungen, die jeweils über unterschiedliche Institutionen und Verfahren verfügen