Das Bundesverfassungsgericht: Aufbau, Zusammensetzung und Aufgaben
Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Judikative in Deutschland und wurde bei der Gründung der Bundesrepublik als Hüter des Grundgesetzes etabliert. Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts umfasst 16 Richterinnen und Richter, die sich auf zwei Senate mit jeweils acht Mitgliedern verteilen. Diese besondere Struktur ermöglicht eine effiziente Arbeitsteilung bei der Bearbeitung verschiedener verfassungsrechtlicher Fragen.
Definition: Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Verfassungsorgan der rechtsprechenden Gewalt und wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.
Der Erste Senat befasst sich hauptsächlich mit Grundrechtsfragen und Normenkontrollverfahren, die die Vereinbarkeit von Gesetzen mit den Grundrechten betreffen. Der Zweite Senat hingegen ist zuständig für Organstreitigkeiten, Wahlrechtsbeschwerden, Parteiverbote und Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern. Diese klare Aufgabenteilung trägt zur effizienten Gewaltenteilung bei.
Die Richterinnen und Richter werden durch ein besonderes Wahlverfahren bestimmt, bei dem sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat beteiligt sind. Als äußeres Erkennungsmerkmal tragen die Verfassungsrichter eine charakteristische rote Robe. An der Spitze des Gerichts stehen der Präsident und der Vizepräsident, die jeweils einem der Senate vorsitzen.