Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht Deutschlands und wurde 1951 als Hüter des Grundgesetzes gegründet.
Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Diese werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Als Teil der Judikative hat das Gericht die zentrale Aufgabe, die Einhaltung des Grundgesetzes zu überwachen und über Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Besonders wichtig ist dabei die Kontrolle der Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
In seiner Geschichte hat das Bundesverfassungsgericht zahlreiche wichtige Entscheidungen getroffen und dabei auch mehrfach Gesetze gekippt. Dies führt gelegentlich zu Kritik am Bundesverfassungsgericht, da ihm von manchen zu viel Macht zugeschrieben wird. Dennoch gilt das Gericht als wichtiger Garant für die Demokratie und den Rechtsstaat. Zu den Aufgaben gehören neben der Normenkontrolle auch Organstreitverfahren zwischen Verfassungsorganen und die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von Bürgern. Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist Stephan Harbarth, der dem Ersten Senat vorsitzt. Die Institution hat ihren Sitz in Karlsruhe und genießt hohes Ansehen in der Bevölkerung. Der Aufbau des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Unabhängigkeit und dem speziellen Wahlverfahren der Richter soll sicherstellen, dass politische Entscheidungen neutral und ausgewogen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden können.