Zustimmungs- und Einspruchsgesetze
Im deutschen Gesetzgebungsprozess unterscheidet man zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen, die sich im Einfluss des Bundesrates unterscheiden.
Zustimmungsgesetze sind Gesetze, die alle Bundesländer betreffen und nur zustande kommen können, wenn sowohl Bundesrat als auch Bundestag zustimmen. Verweigert der Bundesrat seine Zustimmung, ist das Gesetz gescheitert.
Einspruchsgesetze hingegen sind alle Gesetze, die laut Grundgesetz nicht zustimmungsbedürftig sind. Hier ist der Einfluss des Bundesrates geringer, da der Bundestag den Bundesrat überstimmen kann.
Definition: Zustimmungsgesetze erfordern die explizite Zustimmung des Bundesrates, während bei Einspruchsgesetzen der Bundestag ein Veto des Bundesrates überstimmen kann.
Highlight: Die Frage "Ist die Einschränkung eines Grundrechts zulässig?" lässt sich mit Ja beantworten, sofern die Einschränkung verhältnismäßig und verfassungskonform ist.