Gemeinschaftskunde 02.02.2021
Bürgerinitiative
Bürgerinitiativen setzen sich oft für soziale, ökologische oder politische Anliegen ein und sind daher nicht immer gesetzlich legitimiert. Sie beeinflussen die öffentliche Meinung und koordinieren Maßnahmen, um ihre Ziele effektiver zu erreichen. Durch das Sammeln von Unterschriften können sie ihre Forderungen unterstreichen.
Parteien
Parteien spielen eine wichtige Rolle im politischen System und sind verfassungsrechtlich anerkannt. Sie vertreten Interessen in politischen, sozialen und ökologischen Fragen und bringen die Wünsche ihrer Wähler und Mitglieder in die Politik ein. Parteien sind in Bundes-, Land-, Regional- und Kommunalverbände unterteilt und agieren sowohl unabhängig als auch zusammen. Jede Partei vertritt ihre eigenen Ziele und Ansichten sowie die Interessen der Bürger, Wähler und Mitglieder.
Verbände
Verbände sind durch das Grundgesetz legitimiert, da jeder Bürger Verbände und Vereine gründen darf, solange diese nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Sie fassen gesellschaftliche Forderungen und Wünsche gegenüber dem zentralen Entscheidungssystem (Regierung, Parlament, Verwaltung) zusammen und vertreten ihre Mitglieder in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Soziales, Freizeit, Kultur, Politik und Religion. Zur Gründung sind mindestens 7 Personen und eine schriftlich niedergelegte Satzung erforderlich, zudem muss ein Vorstand gewählt werden.