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Cool Legal Stuff: Easy Guide to StGB and BGB with Fun PDFs

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Anni

@anni4001

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Der rechtliche Rahmen für Selbsthilfe, Besitzschutz und Notstandsrechte im deutschen Zivilrecht bildet die Grundlage für legitime Handlungen in Ausnahmesituationen. Die verschiedenen Paragraphen des BGB und der StPO regeln die Voraussetzungen und Grenzen dieser Ausnahmerechte.

• Die Selbsthilfe BGB 229 ermöglicht eigenständiges Handeln bei Gefahr im Verzug
• Der Defensiver Notstand BGB nach § 228 schützt bei Gefahren durch fremde Sachen
• Die Strafprozessordnung einfach erklärt definiert Rechte zur vorläufigen Festnahme
Verbotene Eigenmacht wird durch Besitzschutzrechte nach § 859 BGB abgewehrt
• Die Position des Besitzdieners wird in § 855 BGB rechtlich verankert

29.11.2021

171

Ausnahmerechte:
$229 BJB Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Se

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Zusammenfassung der Ausnahmerechte

Die verschiedenen Ausnahmerechte im Strafgesetzbuch PDF download und StGB PDF 2024 bilden ein komplexes System von Rechtfertigungsgründen.

Highlight: Alle Ausnahmerechte erfordern eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit.

Example: § 229 bgb selbsthilfe beispiele zeigen die praktische Anwendung in verschiedenen Situationen.

Ausnahmerechte:
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Selbsthilfe und Besitzschutz im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält wichtige Regelungen zur Selbsthilfe und zum Besitzschutz, die in bestimmten Situationen Ausnahmen von der normalen Rechtsordnung erlauben.

§ 229 BGB - Selbsthilfe

Die Vorschrift des § 229 BGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Selbsthilfe zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Definition: Selbsthilfe nach § 229 BGB bedeutet, dass eine Person zur Durchsetzung ihres Rechts selbst handeln darf, ohne die Hilfe staatlicher Organe in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für die Ausübung der Selbsthilfe sind:

  1. Ein zivilrechtlicher Anspruch muss bestehen
  2. Obrigkeitliche (behördliche) Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erlangen
  3. Ohne sofortiges Eingreifen besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird

Beispiel: Ein Gläubiger trifft zufällig seinen säumigen Schuldner, der im Begriff ist, das Land zu verlassen. In diesem Fall könnte der Gläubiger den Schuldner festhalten, bis die Polizei eintrifft, um seinen Anspruch zu sichern.

§§ 859, 860 BGB - Besitzschutz

Die §§ 859 und 860 BGB regeln den Schutz des Besitzes gegen verbotene Eigenmacht.

Vocabulary: Verbotene Eigenmacht bezeichnet jede eigenmächtige Störung oder Entziehung des Besitzes ohne Einwilligung des Besitzers.

§ 859 BGB unterscheidet drei Formen des Besitzschutzes:

  1. Besitzwehr (Abs. 1): Abwehr von Besitzstörungen bei beweglichen Sachen
  2. Besitzkehr (Abs. 2): Wiedererlangung beweglicher Sachen nach Besitzentziehung
  3. Besitzwehr bei Grundstücken (Abs. 3): Schutz des Besitzes an unbeweglichen Sachen

Highlight: Der Besitzer darf sich gegen verbotene Eigenmacht mit angemessener Gewalt zur Wehr setzen.

§ 860 BGB erweitert diese Rechte auf den Besitzdiener, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer ausübt.

Example: Ein Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus darf als Besitzdiener einen Ladendieb festhalten und die gestohlene Ware zurücknehmen.

Diese Regelungen sind besonders für Sicherheitsmitarbeiter relevant, da sie oft als Besitzdiener agieren und die Rechte des Besitzers wahrnehmen müssen.

Ausnahmerechte:
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Notstand im BGB

Diese Seite behandelt die Regelungen zum defensiven und aggressiven Notstand im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

§ 228 BGB - Defensiver Notstand

Der § 228 BGB regelt den defensiven Notstand, auch als Verteidigungsnotstand bekannt.

Definition: Defensiver Notstand liegt vor, wenn jemand eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen für den defensiven Notstand:

  1. Eine drohende Gefahr geht von einer fremden Sache aus
  2. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache ist zur Gefahrenabwehr erforderlich
  3. Der entstehende Schaden steht nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr

Highlight: Der defensive Notstand ermöglicht eine präventive Gefahrenabwehr, bevor ein akuter Angriff vorliegt.

Beispiel: Ein aggressiver Hund greift einen Passanten an. Dieser darf den Hund verletzen, um sich zu schützen, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr ist.

§ 904 BGB - Aggressiver Notstand

Der § 904 BGB regelt den aggressiven Notstand, auch als Aufopferungsnotstand bezeichnet.

Definition: Aggressiver Notstand liegt vor, wenn jemand auf eine fremde Sache einwirkt, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden, wobei die Sache selbst nicht die Gefahrenquelle ist.

Voraussetzungen für den aggressiven Notstand:

  1. Es besteht eine gegenwärtige Gefahr
  2. Die Einwirkung auf die fremde Sache ist zur Gefahrenabwehr notwendig
  3. Der drohende Schaden ist gegenüber dem entstehenden Schaden unverhältnismäßig groß

Highlight: Im Gegensatz zum defensiven Notstand geht die Gefahr hier nicht von der Sache aus, auf die eingewirkt wird.

Beispiel: Um sich vor einem angreifenden Hund zu schützen, nimmt jemand den Regenschirm eines Unbeteiligten und verwendet ihn zur Abwehr.

Beide Notstandsregelungen erfordern eine sorgfältige Rechtsgüterabwägung. Sie sind besonders relevant für Situationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, um Gefahren abzuwenden.

Ausnahmerechte:
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Besitzdiener und Notstand im BGB

Diese Seite behandelt die rechtliche Stellung des Besitzdieners sowie die Regelungen zum defensiven und aggressiven Notstand im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

§ 855 BGB - Besitzdiener

Der § 855 BGB definiert die Rolle des Besitzdieners im deutschen Sachenrecht.

Definition: Ein Besitzdiener ist jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft ausübt und dabei den Weisungen des anderen Folge zu leisten hat.

Wichtige Merkmale des Besitzdieners:

  • Er übt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache für den Besitzer aus
  • Er ist an die Weisungen des Besitzers gebunden
  • Nur der Weisungsgeber gilt rechtlich als Besitzer

Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus ist typischerweise ein Besitzdiener. Er kontrolliert zwar den Zugang und die Sicherheit im Gebäude, handelt aber nach den Anweisungen des Kaufhausinhabers.

Highlight: Die Stellung als Besitzdiener kann eine Garantenstellung begründen, was bei Fehlverhalten zu einem unechten Unterlassungsdelikt führen kann.

§ 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners

Diese Vorschrift erweitert die Rechte des Besitzdieners im Bereich des Besitzschutzes.

Definition: Der Besitzdiener ist befugt, die dem Besitzer nach § 859 BGB zustehenden Rechte zur Selbsthilfe auszuüben.

Dies bedeutet, dass der Besitzdiener:

  • Sich gegen verbotene Eigenmacht wehren darf
  • Weggenommene bewegliche Sachen zurückholen kann
  • Den Besitz an Grundstücken wiederherstellen darf

Diese Regelung ist besonders wichtig für Sicherheitsmitarbeiter, da sie oft als erste mit Situationen konfrontiert sind, die Besitzschutzmaßnahmen erfordern.

Ausnahmerechte:
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Vorläufige Festnahme und Notwehr

Diese Seite behandelt die rechtlichen Grundlagen für die vorläufige Festnahme nach der Strafprozessordnung (StPO) sowie die Notwehrregelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Strafgesetzbuch (StGB).

§ 127 StPO - Vorläufige Festnahme

Der § 127 StPO regelt das Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme.

Definition: Die vorläufige Festnahme erlaubt es jedermann, eine Person ohne richterliche Anordnung festzuhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme:

  1. Die Person wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
  2. Es besteht Fluchtgefahr oder die Identität kann nicht sofort festgestellt werden

Highlight: Die vorläufige Festnahme dient der Sicherung des Strafverfahrens bis zum Eintreffen der Polizei.

Wichtige Aspekte:

  • Die Festnahme muss verhältnismäßig sein
  • Die Polizei ist unverzüglich zu verständigen
  • Die festgehaltene Person ist der Polizei zu übergeben

Beispiel: Ein Ladendetektiv beobachtet einen Diebstahl und hält den Täter fest, bis die Polizei eintrifft.

Durchsuchung und Nachschau

Im Kontext der vorläufigen Festnahme ist die Unterscheidung zwischen Durchsuchung und genehmigter Nachschau wichtig:

  • Durchsuchung: Kontrolle auch gegen den Willen des Betroffenen
  • Genehmigte Nachschau: Kontrolle grundsätzlich nur mit Einverständnis des Betroffenen

Highlight: Sicherheitsmitarbeiter dürfen in der Regel nur eine genehmigte Nachschau vornehmen, z.B. durch Abtasten von außen.

§ 227 BGB und § 32 StGB - Notwehr

Die Notwehrregelungen im BGB und StGB sind weitgehend identisch und erlauben die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen für Notwehr:

  1. Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
  2. Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein
  3. Die Verteidigung richtet sich gegen den Angreifer

Highlight: Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

Diese Regelungen sind besonders wichtig für Sicherheitsmitarbeiter, da sie oft in Situationen geraten können, in denen sie sich oder andere verteidigen müssen. Die genaue Kenntnis der rechtlichen Grenzen ist dabei unerlässlich.

Ausnahmerechte:
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Fortsetzung zu Notwehr und Zusammenfassung

Diese Seite setzt die Erläuterungen zur Notwehr fort und bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Ausnahmerechte im deutschen Recht.

Fortsetzung § 32 StGB - Notwehr

Der § 32 StGB definiert Notwehr im Strafrecht und legt die Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Notwehrhandlung fest.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wichtige Aspekte der Notwehr:

  • Der Angriff muss gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern
  • Die Verteidigungshandlung muss erforderlich und angemessen sein
  • Es gilt das Prinzip: "Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"

Highlight: Die Notwehr erlaubt unter Umständen auch schwerwiegende Eingriffe in die Rechtsgüter des Angreifers, wenn dies zur Abwehr des Angriffs notwendig ist.

Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter darf körperliche Gewalt anwenden, um einen gewalttätigen Angreifer zu stoppen, wenn mildere Mittel nicht ausreichen.

Zusammenfassung der Ausnahmerechte

Das deutsche Recht kennt verschiedene Ausnahmerechte, die unter bestimmten Umständen Handlungen rechtfertigen, die normalerweise rechtswidrig wären:

  1. Selbsthilfe (§ 229 BGB): Erlaubt die eigenständige Durchsetzung von Rechten, wenn behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

  2. Besitzschutz (§§ 859, 860 BGB): Gestattet die Abwehr verbotener Eigenmacht und die Wiedererlangung des Besitzes, auch mit angemessener Gewalt.

  3. Defensiver Notstand (§ 228 BGB): Rechtfertigt die Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen zur Abwehr einer von ihnen ausgehenden Gefahr.

  4. Aggressiver Notstand (§ 904 BGB): Erlaubt die Einwirkung auf fremde Sachen zur Abwendung einer Gefahr, wenn der abzuwendende Schaden unverhältnismäßig größer ist.

  5. Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO): Ermöglicht jedermann, einen auf frischer Tat Betroffenen festzuhalten, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist.

  6. Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB): Erlaubt die Verteidigung gegen gegenwärtige rechtswidrige Angriffe.

Highlight: Diese Ausnahmerechte sind besonders für Sicherheitsmitarbeiter relevant, da sie oft in Situationen geraten, in denen schnelles und rechtmäßiges Handeln erforderlich ist.

Die Kenntnis und korrekte Anwendung dieser Rechte ist entscheidend für die rechtmäßige Ausübung von Sicherheitsaufgaben und den Schutz von Personen und Eigentum. Es ist wichtig, dass Sicherheitskräfte regelmäßig in diesen rechtlichen Grundlagen geschult werden, um in Notsituationen angemessen und rechtmäßig handeln zu können.

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Der rechtliche Rahmen für Selbsthilfe, Besitzschutz und Notstandsrechte im deutschen Zivilrecht bildet die Grundlage für legitime Handlungen in Ausnahmesituationen. Die verschiedenen Paragraphen des BGB und der StPO regeln die Voraussetzungen und Grenzen dieser Ausnahmerechte.

• Die Selbsthilfe BGB 229 ermöglicht eigenständiges Handeln bei Gefahr im Verzug
• Der Defensiver Notstand BGB nach § 228 schützt bei Gefahren durch fremde Sachen
• Die Strafprozessordnung einfach erklärt definiert Rechte zur vorläufigen Festnahme
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Zusammenfassung der Ausnahmerechte

Die verschiedenen Ausnahmerechte im Strafgesetzbuch PDF download und StGB PDF 2024 bilden ein komplexes System von Rechtfertigungsgründen.

Highlight: Alle Ausnahmerechte erfordern eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen und Verhältnismäßigkeit.

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Selbsthilfe und Besitzschutz im BGB

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält wichtige Regelungen zur Selbsthilfe und zum Besitzschutz, die in bestimmten Situationen Ausnahmen von der normalen Rechtsordnung erlauben.

§ 229 BGB - Selbsthilfe

Die Vorschrift des § 229 BGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Selbsthilfe zur Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Definition: Selbsthilfe nach § 229 BGB bedeutet, dass eine Person zur Durchsetzung ihres Rechts selbst handeln darf, ohne die Hilfe staatlicher Organe in Anspruch zu nehmen.

Voraussetzungen für die Ausübung der Selbsthilfe sind:

  1. Ein zivilrechtlicher Anspruch muss bestehen
  2. Obrigkeitliche (behördliche) Hilfe ist nicht rechtzeitig zu erlangen
  3. Ohne sofortiges Eingreifen besteht die Gefahr, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert wird

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§§ 859, 860 BGB - Besitzschutz

Die §§ 859 und 860 BGB regeln den Schutz des Besitzes gegen verbotene Eigenmacht.

Vocabulary: Verbotene Eigenmacht bezeichnet jede eigenmächtige Störung oder Entziehung des Besitzes ohne Einwilligung des Besitzers.

§ 859 BGB unterscheidet drei Formen des Besitzschutzes:

  1. Besitzwehr (Abs. 1): Abwehr von Besitzstörungen bei beweglichen Sachen
  2. Besitzkehr (Abs. 2): Wiedererlangung beweglicher Sachen nach Besitzentziehung
  3. Besitzwehr bei Grundstücken (Abs. 3): Schutz des Besitzes an unbeweglichen Sachen

Highlight: Der Besitzer darf sich gegen verbotene Eigenmacht mit angemessener Gewalt zur Wehr setzen.

§ 860 BGB erweitert diese Rechte auf den Besitzdiener, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für den Besitzer ausübt.

Example: Ein Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus darf als Besitzdiener einen Ladendieb festhalten und die gestohlene Ware zurücknehmen.

Diese Regelungen sind besonders für Sicherheitsmitarbeiter relevant, da sie oft als Besitzdiener agieren und die Rechte des Besitzers wahrnehmen müssen.

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§ 228 BGB - Defensiver Notstand

Der § 228 BGB regelt den defensiven Notstand, auch als Verteidigungsnotstand bekannt.

Definition: Defensiver Notstand liegt vor, wenn jemand eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen für den defensiven Notstand:

  1. Eine drohende Gefahr geht von einer fremden Sache aus
  2. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache ist zur Gefahrenabwehr erforderlich
  3. Der entstehende Schaden steht nicht außer Verhältnis zur abgewendeten Gefahr

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Beispiel: Ein aggressiver Hund greift einen Passanten an. Dieser darf den Hund verletzen, um sich zu schützen, wenn dies das einzige Mittel zur Abwehr ist.

§ 904 BGB - Aggressiver Notstand

Der § 904 BGB regelt den aggressiven Notstand, auch als Aufopferungsnotstand bezeichnet.

Definition: Aggressiver Notstand liegt vor, wenn jemand auf eine fremde Sache einwirkt, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden, wobei die Sache selbst nicht die Gefahrenquelle ist.

Voraussetzungen für den aggressiven Notstand:

  1. Es besteht eine gegenwärtige Gefahr
  2. Die Einwirkung auf die fremde Sache ist zur Gefahrenabwehr notwendig
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Beide Notstandsregelungen erfordern eine sorgfältige Rechtsgüterabwägung. Sie sind besonders relevant für Situationen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, um Gefahren abzuwenden.

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§ 855 BGB - Besitzdiener

Der § 855 BGB definiert die Rolle des Besitzdieners im deutschen Sachenrecht.

Definition: Ein Besitzdiener ist jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft ausübt und dabei den Weisungen des anderen Folge zu leisten hat.

Wichtige Merkmale des Besitzdieners:

  • Er übt die tatsächliche Herrschaft über eine Sache für den Besitzer aus
  • Er ist an die Weisungen des Besitzers gebunden
  • Nur der Weisungsgeber gilt rechtlich als Besitzer

Beispiel: Ein Sicherheitsmitarbeiter in einem Kaufhaus ist typischerweise ein Besitzdiener. Er kontrolliert zwar den Zugang und die Sicherheit im Gebäude, handelt aber nach den Anweisungen des Kaufhausinhabers.

Highlight: Die Stellung als Besitzdiener kann eine Garantenstellung begründen, was bei Fehlverhalten zu einem unechten Unterlassungsdelikt führen kann.

§ 860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners

Diese Vorschrift erweitert die Rechte des Besitzdieners im Bereich des Besitzschutzes.

Definition: Der Besitzdiener ist befugt, die dem Besitzer nach § 859 BGB zustehenden Rechte zur Selbsthilfe auszuüben.

Dies bedeutet, dass der Besitzdiener:

  • Sich gegen verbotene Eigenmacht wehren darf
  • Weggenommene bewegliche Sachen zurückholen kann
  • Den Besitz an Grundstücken wiederherstellen darf

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§ 127 StPO - Vorläufige Festnahme

Der § 127 StPO regelt das Jedermannsrecht zur vorläufigen Festnahme.

Definition: Die vorläufige Festnahme erlaubt es jedermann, eine Person ohne richterliche Anordnung festzuhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die vorläufige Festnahme:

  1. Die Person wird auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
  2. Es besteht Fluchtgefahr oder die Identität kann nicht sofort festgestellt werden

Highlight: Die vorläufige Festnahme dient der Sicherung des Strafverfahrens bis zum Eintreffen der Polizei.

Wichtige Aspekte:

  • Die Festnahme muss verhältnismäßig sein
  • Die Polizei ist unverzüglich zu verständigen
  • Die festgehaltene Person ist der Polizei zu übergeben

Beispiel: Ein Ladendetektiv beobachtet einen Diebstahl und hält den Täter fest, bis die Polizei eintrifft.

Durchsuchung und Nachschau

Im Kontext der vorläufigen Festnahme ist die Unterscheidung zwischen Durchsuchung und genehmigter Nachschau wichtig:

  • Durchsuchung: Kontrolle auch gegen den Willen des Betroffenen
  • Genehmigte Nachschau: Kontrolle grundsätzlich nur mit Einverständnis des Betroffenen

Highlight: Sicherheitsmitarbeiter dürfen in der Regel nur eine genehmigte Nachschau vornehmen, z.B. durch Abtasten von außen.

§ 227 BGB und § 32 StGB - Notwehr

Die Notwehrregelungen im BGB und StGB sind weitgehend identisch und erlauben die Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Voraussetzungen für Notwehr:

  1. Ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
  2. Die Verteidigungshandlung muss erforderlich sein
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Fortsetzung § 32 StGB - Notwehr

Der § 32 StGB definiert Notwehr im Strafrecht und legt die Voraussetzungen für eine gerechtfertigte Notwehrhandlung fest.

Definition: Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wichtige Aspekte der Notwehr:

  • Der Angriff muss gegenwärtig sein, d.h. unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern
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Zusammenfassung der Ausnahmerechte

Das deutsche Recht kennt verschiedene Ausnahmerechte, die unter bestimmten Umständen Handlungen rechtfertigen, die normalerweise rechtswidrig wären:

  1. Selbsthilfe (§ 229 BGB): Erlaubt die eigenständige Durchsetzung von Rechten, wenn behördliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist.

  2. Besitzschutz (§§ 859, 860 BGB): Gestattet die Abwehr verbotener Eigenmacht und die Wiedererlangung des Besitzes, auch mit angemessener Gewalt.

  3. Defensiver Notstand (§ 228 BGB): Rechtfertigt die Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen zur Abwehr einer von ihnen ausgehenden Gefahr.

  4. Aggressiver Notstand (§ 904 BGB): Erlaubt die Einwirkung auf fremde Sachen zur Abwendung einer Gefahr, wenn der abzuwendende Schaden unverhältnismäßig größer ist.

  5. Vorläufige Festnahme (§ 127 StPO): Ermöglicht jedermann, einen auf frischer Tat Betroffenen festzuhalten, wenn Fluchtgefahr besteht oder die Identität nicht sofort feststellbar ist.

  6. Notwehr (§ 32 StGB, § 227 BGB): Erlaubt die Verteidigung gegen gegenwärtige rechtswidrige Angriffe.

Highlight: Diese Ausnahmerechte sind besonders für Sicherheitsmitarbeiter relevant, da sie oft in Situationen geraten, in denen schnelles und rechtmäßiges Handeln erforderlich ist.

Die Kenntnis und korrekte Anwendung dieser Rechte ist entscheidend für die rechtmäßige Ausübung von Sicherheitsaufgaben und den Schutz von Personen und Eigentum. Es ist wichtig, dass Sicherheitskräfte regelmäßig in diesen rechtlichen Grundlagen geschult werden, um in Notsituationen angemessen und rechtmäßig handeln zu können.

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