Aufbau der Bilanz: Aktiva und Passiva
Der Bilanz Aufbau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: die Aktiva (Mittelverwendung) und die Passiva (Mittelherkunft). Diese Struktur ermöglicht einen klaren Überblick über die finanzielle Situation eines Unternehmens.
Aktiva (Mittelverwendung)
Die Aktivseite der Bilanz zeigt, wofür das Unternehmen sein zur Verfügung stehendes Geld verwendet hat. Sie gliedert sich in:
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Anlagevermögen
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Lizenzen)
- Sachanlagen (z.B. Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen und Maschinen)
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Umlaufvermögen
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Vorräte)
- Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
- Wertpapiere
- Schecks, Kassenbestand, Bankguthaben
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Rechnungsabgrenzungsposten
Example: Ein Beispiel für Anlagevermögen wäre eine Produktionsmaschine, die über mehrere Jahre im Unternehmen genutzt wird. Zum Umlaufvermögen gehören hingegen Rohstoffe, die zur Produktion verwendet und regelmäßig erneuert werden.
Passiva (Mittelherkunft)
Die Passivseite der Bilanz zeigt, woher das Unternehmen sein Kapital bezieht. Sie umfasst:
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Eigenkapital
- Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage
- Gewinn-/Verlustvortrag
- Jahresüberschuss
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Rückstellungen (Teil des Fremdkapitals)
- Pensions- und Steuerrückstellungen
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Verbindlichkeiten
- Gegenüber Kreditinstituten und Lieferanten
- Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
- Aus Steuern oder im Rahmen der sozialen Sicherheit
- Sonstige Verbindlichkeiten
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Rechnungsabgrenzungsposten
Vocabulary: Rückstellungen sind Passivposten in der Bilanz, die für zukünftige Ausgaben oder Verluste gebildet werden, deren Höhe und/oder Fälligkeit noch nicht genau bekannt sind.
Der Unterschied Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) liegt darin, dass die Bilanz eine Momentaufnahme der Vermögens- und Finanzlage zu einem bestimmten Stichtag darstellt, während die GuV die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüberstellt.
Highlight: Die Bilanz folgt dem Prinzip der doppelten Buchführung, wodurch die Summe der Aktiva immer der Summe der Passiva entsprechen muss. Dies wird als Bilanzgleichheit bezeichnet.