Der Bundesrat ist eines der wichtigsten Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland und vertritt die Interessen der 16 Bundesländer auf Bundesebene.
Die Bundesrat Zusammensetzung besteht aus insgesamt 69 Stimmen, die unterschiedlich auf die Bundesländer verteilt sind. Bevölkerungsreiche Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg haben je sechs Stimmen, während kleinere Länder wie Bremen oder das Saarland über drei Stimmen verfügen. Die Stimmenverteilung im Bundesrat basiert dabei auf der Einwohnerzahl der jeweiligen Länder. Interessant ist, dass die Stimmen eines Bundeslandes nur einheitlich abgegeben werden können - eine geteilte Stimmabgabe ist nicht möglich.
Die Aufgaben des Bundesrats sind vielfältig und von großer Bedeutung für das politische System Deutschlands. Bei der Gesetzgebung hat der Bundesrat ein wichtiges Mitspracherecht - bei bestimmten Gesetzen sogar ein absolutes Vetorecht. In Plenarsitzungen werden wichtige politische Entscheidungen getroffen und über Gesetzesvorlagen abgestimmt. Anders als der Bundestag wird der Bundesrat nicht direkt gewählt, sondern setzt sich aus Vertretern der Landesregierungen zusammen. Diese werden von den jeweiligen Ministerpräsidenten entsandt. Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat können sich daher nach Landtagswahlen ändern, ohne dass es eine spezielle Bundesratswahl gibt. Die Arbeit des Bundesrats findet hauptsächlich in regelmäßigen Plenarsitzungen statt, deren Tagesordnung öffentlich zugänglich ist. Dabei werden nicht nur Gesetze beraten, sondern auch Verordnungen und wichtige EU-Angelegenheiten diskutiert. Die enge Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Bundestag ist dabei essentiell für das Funktionieren der deutschen Demokratie.