Der Bundesrat ist eines der wichtigsten Verfassungsorgane in Deutschland und vertritt die Interessen der Bundesländer auf Bundesebene.
Die Bundesrat Zusammensetzung besteht aus 69 Mitgliedern, die von den Landesregierungen entsandt werden. Jedes Bundesland hat je nach Einwohnerzahl zwischen 3 und 6 Stimmen. Die Bundesrat Wahl erfolgt nicht direkt durch das Volk, sondern die Mitglieder werden von den jeweiligen Landesregierungen bestimmt. Dabei ändern sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat nach Landtagswahlen automatisch mit.
Bei der Gesetzgebung Deutschland spielt der Bundesrat eine zentrale Rolle. Es wird zwischen Zustimmungsgesetz und Einspruchsgesetz unterschieden. Bei Zustimmungsgesetzen muss der Bundesrat aktiv zustimmen, damit ein Gesetz in Kraft treten kann. Dies betrifft etwa 40% aller Gesetze, besonders wenn Länderinteressen betroffen sind. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat Einspruch einlegen, der jedoch vom Bundestag überstimmt werden kann. Das Gesetzgebungsverfahren dauert durchschnittlich mehrere Monate und durchläuft verschiedene Stufen: Nach der Einbringung eines Gesetzentwurfs erfolgen Beratungen in Bundestag und Bundesrat, gefolgt von Ausschussberatungen und Abstimmungen.
Der Bundesrat Bundestag Unterschied liegt hauptsächlich in der Zusammensetzung und den Aufgaben: Während der Bundestag direkt vom Volk gewählt wird und die primäre Gesetzgebungskompetenz hat, vertritt der Bundesrat die Länderinteressen und hat je nach Gesetzesart unterschiedlich starke Mitbestimmungsrechte. Die Aufgaben Bundesrat umfassen neben der Mitwirkung an der Gesetzgebung auch die Beteiligung an der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union. Der Bundesrat kann auch eigene Gesetzesinitiativen einbringen und hat in der Vergangenheit bereits mehrfach wichtige Gesetze durch sein Veto gestoppt oder maßgeblich verändert.