Grundlagen der GmbH
Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Erst durch die Eintragung im Handelsregister tritt die Haftungsbeschränkung in Kraft. Die Anzahl der Personen bei einer GmbH-Gründung kann variieren - sogar eine Einzelperson kann eine GmbH gründen.
Die GmbH verfügt über verschiedene Organe: Geschäftsführer (verantwortlich für Geschäftsführung und Vertretung), Generalversammlung (oberstes Willensbildungsorgan), sowie bei Bedarf einen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Der GmbH-Gründung Ablauf umfasst die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, die Einzahlung des Stammkapitals und die Eintragung ins Handelsregister.
Ein zentraler Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung - Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gewinn- und Verlustteilung erfolgt entsprechend der Kapitalanteile der Gesellschafter.
💡 Wusstest du? Man kann auch eine Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft, UG) mit geringerem Startkapital gründen, wenn die finanziellen Mittel für eine vollwertige GmbH nicht ausreichen.
Weitere Vorteile der GmbH gegenüber Einzelunternehmen sind die Möglichkeit, einen Fremdgeschäftsführer zu ernennen, und dass auch Ausländer eine GmbH gründen können. Zudem können Gesellschafter Sacheinlagen anstelle von Kapitaleinlagen einbringen, und die Rechtsform signalisiert Zuverlässigkeit und genießt international hohes Ansehen.
Zu den Nachteilen der GmbH zählen die Notwendigkeit eines notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrags, die damit verbundenen Kosten für die GmbH-Gründung, die Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer, hohe Anforderungen an die Dokumentation, die Veröffentlichungspflicht der Jahresabschlüsse und die Pflicht zur Erstellung einer Jahresbilanz.
Bei der Auflösung einer GmbH muss diese in notariell beglaubigter Form zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet und öffentlich bekannt gegeben werden. Die steuerlichen Folgen der GmbH-Auflösung für Gesellschafter umfassen die Besteuerung des im Abwicklungszeitraum erzielten Gewinns, wobei dieser Zeitraum drei Jahre nicht überschreiten sollte.