Die GmbH - Grundlagen und Merkmale
Die GmbH-Gründung erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro. Erst durch die Eintragung im Handelsregister tritt die wichtige Haftungsbeschränkung in Kraft. Bei der Gründung müssen die Geschäftsführer einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag vorlegen.
Die GmbH verfügt über bestimmte Organe: Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen und vertritt es nach außen (gemäß §35 Abs. 1 GmbHG). Die Generalversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ein Aufsichtsrat und ein Abschlussprüfer erforderlich.
Ein zentraler Vorteil der GmbH ist die beschränkte Haftung - Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen (gemäß §13 Abs. 2). Die Gewinne werden entsprechend der Kapitalanteile verteilt, die jeder Gesellschafter besitzt.
Tipp für die Praxis: Bei einer GmbH kannst du auch als Einzelperson gründen! Statt eines notariellen Gesellschaftsvertrags genügt dann eine beglaubigte einseitige Willenserklärung. Das vereinfacht den GmbH-Gründung Ablauf erheblich.
Die Vorteile einer GmbH sind vielfältig: Du kannst einen Fremdgeschäftsführer ernennen, auch Ausländer können eine GmbH gründen, und Sacheinlagen anstelle von Kapitaleinlagen sind möglich. Die Rechtsform signalisiert Zuverlässigkeit und genießt international hohes Ansehen.
Allerdings gibt es auch Nachteile der GmbH: Sie ist mit höheren Kosten verbunden (Notarkosten), unterliegt der Gewerbesteuerpflicht und hat umfangreiche Dokumentationspflichten. Die Jahresabschlüsse müssen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sonst droht die persönliche Haftung der Gesellschafter.
Bei der Auflösung einer GmbH muss diese notariell beglaubigt ins Handelsregister eingetragen werden (§65). Die steuerlichen Folgen für Gesellschafter sind zu beachten: Der im Abwicklungszeitraum erzielte Gewinn unterliegt der Besteuerung, wobei der Besteuerungszeitraum drei Jahre nicht überschreiten soll.