Merkmale der deutschen Rechtsordnung
Die Rechtsordnung in Deutschland basiert auf dem Prinzip des Rechtsstaats, welches die Ausübung der Staatsgewalt durch das Recht regelt und begrenzt. Ein wesentliches Merkmal ist die Gewaltenteilung, die die Staatsgewalt auf verschiedene Organe und Gebietskörperschaften verteilt.
Definition: Der Rechtsstaat ist ein Staatssystem, in dem die Ausübung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz gebunden ist.
Die Gewaltenteilung unterteilt sich in:
- Exekutive (Regierung und Verwaltung)
- Legislative (Gesetzgebung)
- Judikative (Rechtsprechung)
Es ist wichtig zu beachten, dass in Deutschland keine vollständige Trennung der Gewalten existiert, sondern eine Gewaltenverschränkung vorliegt.
Highlight: Das Grundgesetz begrenzt die Ausübung der Staatsgewalt und garantiert verschiedene Grundrechte (Artikel 1-19 GG).
Diese Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Glaubensfreiheit und freie Meinungsäußerung, müssen von allen Staatsgewalten beachtet werden. Die Exekutive ist durch den Vorrang des Gesetzes rechtlich gebunden und darf nicht gegen geltendes Recht handeln.
Example: Wenn sich jemand durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt fühlt, kann er ein unabhängiges Gericht anrufen, das an Gesetz und Recht gebunden ist.
Ein weiteres wichtiges Merkmal der deutschen Rechtsordnung ist die Rechtssicherheit. Zudem verankert Artikel 20 des Grundgesetzes das Sozialstaatsprinzip, welches den Staat verpflichtet, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und zu sichern.
Vocabulary: Sozialstaatsprinzip bedeutet, dass der Staat verpflichtet ist, für soziale Gerechtigkeit und Sicherheit seiner Bürger zu sorgen.
Ein Beispiel für die Umsetzung des Sozialstaatsprinzips sind soziale Ausgleichsmaßnahmen wie die progressive Einkommensteuer, bei der Gutverdiener stärker belastet werden als Familien mit geringerem Einkommen.