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Schule. Endlich einfach.
die Merkmale der Rechtsordnung
Julia S.
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•Kurze Beschreibung •wichtige Begriffe
L 1.2 Merkmale unserer Rechtsordnung unsere Prinzip des Rechtsstaats: → Regelung und Begrenzung der Ausübung aller Staatsgewalt durch das Recht → Rechtsbildung erfolgt durch Gewaltenteilung => verteilung der Staatsgewalt auf vers. Gebietskörperschaften ( 2.B. Bund, Länder) und den Organen des Bundes Exekutive (Regierung und Verwaltung ) i Legislative (Gesetzgebung); Judikative ( Rechtssprechung ) => In Deutschland aber gibt es der Gewalten keine vollkommene Trennung =>_ Gewaltenverschränkung. Ausübung der Staatsgewalt wird durch das Grundgesetz begrenzt verschiedene Grundrechte (Artikel 1-15 GG): 2.B. Recht auf Glaubens- freiheit und freie Meinungsäußerung Diese müssen von Exekutive, Legislative und Judikative beachtet werden! Exekutive durch vorrang des Gesetzes rechtlich gebunden & kein Handeln gegen das Gesetz → Jeder, der sich durch öffentl. Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, darf ein unabhängiges Gericht anrufen, Gesetz und Recht gebunden ist! Rechtssicherheit welches an Artikel 20 des Grundgesetzes : Sozialstaatsprinzip → Staat verpflichtet sich soziale Gerechtigkeit zu schaffen. und zu sichern Uichtig : Durchführen von sozialen Ausgleichsmaßnahmen (2.B. Einkommenstever : Gut-Verdiener stärker belastet als Familien) Bundesstaat einen föderativen zwischen dem Bund Aufbau => Kompetenzen sind und den 16 Bundesländern aufgeteilt; Länder be- sitzen eisene Landesverfassungen Staatsform der Republik und der Begriff Demokratie in GG verankert: → Deutschland hat als In einer Republik wird das Staatsoberhaupt durch unmittelbare ocher mittelbare volkswahl berufen. Der Begriff Demokratie ist vielschichtig und in Artikel 20 GG. verankert. 6.Alle Staatsgewalt geht von Volke aus....") Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht und entscheidet unter anderem, ob Gesetze oder Gerichtsurteile verfassungswidrig sind. Seine Urteile sind für alle anderen Verfassungsorgane sowie...
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Gerichte und Behörden bindend.
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•Kurze Beschreibung •wichtige Begriffe
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Gewaltenteilung - Judikative; Legislative; Exikutive -
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Grundsätze Verfassung, Funktionen Parteien
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Staat , Gewaltenteilung
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Q1,Q2,Q3 POWI Zusammenfassung
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L 1.2 Merkmale unserer Rechtsordnung unsere Prinzip des Rechtsstaats: → Regelung und Begrenzung der Ausübung aller Staatsgewalt durch das Recht → Rechtsbildung erfolgt durch Gewaltenteilung => verteilung der Staatsgewalt auf vers. Gebietskörperschaften ( 2.B. Bund, Länder) und den Organen des Bundes Exekutive (Regierung und Verwaltung ) i Legislative (Gesetzgebung); Judikative ( Rechtssprechung ) => In Deutschland aber gibt es der Gewalten keine vollkommene Trennung =>_ Gewaltenverschränkung. Ausübung der Staatsgewalt wird durch das Grundgesetz begrenzt verschiedene Grundrechte (Artikel 1-15 GG): 2.B. Recht auf Glaubens- freiheit und freie Meinungsäußerung Diese müssen von Exekutive, Legislative und Judikative beachtet werden! Exekutive durch vorrang des Gesetzes rechtlich gebunden & kein Handeln gegen das Gesetz → Jeder, der sich durch öffentl. Gewalt in seinen Rechten verletzt sieht, darf ein unabhängiges Gericht anrufen, Gesetz und Recht gebunden ist! Rechtssicherheit welches an Artikel 20 des Grundgesetzes : Sozialstaatsprinzip → Staat verpflichtet sich soziale Gerechtigkeit zu schaffen. und zu sichern Uichtig : Durchführen von sozialen Ausgleichsmaßnahmen (2.B. Einkommenstever : Gut-Verdiener stärker belastet als Familien) Bundesstaat einen föderativen zwischen dem Bund Aufbau => Kompetenzen sind und den 16 Bundesländern aufgeteilt; Länder be- sitzen eisene Landesverfassungen Staatsform der Republik und der Begriff Demokratie in GG verankert: → Deutschland hat als In einer Republik wird das Staatsoberhaupt durch unmittelbare ocher mittelbare volkswahl berufen. Der Begriff Demokratie ist vielschichtig und in Artikel 20 GG. verankert. 6.Alle Staatsgewalt geht von Volke aus....") Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht und entscheidet unter anderem, ob Gesetze oder Gerichtsurteile verfassungswidrig sind. Seine Urteile sind für alle anderen Verfassungsorgane sowie...
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