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Strafrecht Teil 1

5.12.2020

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Strafrecht
I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk
Strafrecht
I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk
Strafrecht
I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk
Strafrecht
I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk
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I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk
Strafrecht
I.
11.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT
Staatliches Strafmonopol:
Ordnungs- und Schutzfunk

Strafrecht I. 11. III. IV. V. VI. VII. VIII. IX. STRAFRECHT, STRAFTAT, ORDNUNGSWIDRIGKEIT Staatliches Strafmonopol: Ordnungs- und Schutzfunktion -> Zweck staatlichen Strafens Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit: Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld als Voraussetzungen für die Strafbarkeit Folgen strafbarer Handlungen: zwischen Strafen und Maßregeln unterscheiden, Gesichtspunkte einer gerechten Strafe Ablauf eines Strafverfahrens Unterscheidung von Straftat und Ordnungswidrigkeit anhand einfacher Rechtsfälle Strafbare Handlung und zivilrechtliche Folgen, Schadenersatzpflicht, Haftpflichtversicherung als Beispiel der Absicherung gegen Risiken JUGENDSTRAFRECHT Besonderheiten der Jugendstrafrechts: Betonung des Erziehungsgedankens, Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz Vorbeugende Maßnahmen der Gewaltprävention Möglichkeiten und Einrichtungen der Jugendhilfe 1. Das staatliche Strafmonopol Ordnungs- und Schutzfunktion Ordnungs- und Schutzfunktion des Staates Eine bloße Wiedergutmachung eines Schadens reicht häufig nicht aus. Oft kann der angerichtete Schaden überhaupt nicht mehr gutgemacht werden. Dem Verursacher wird daher seinerseits ein Übel zugefügt, nämlich die Strafe. Diese Aussage führt jedoch zu einigen Problemfragen. Welche Handlungen sind für das Zusammenleben der Menschen derart schädlich, dass sie mit einer Strafe geahndet werden müssen? Wer darf die Höhe der Strafe festlegen? - Wer darf die Strafe vollziehen? Folgerung davon Es muss allgemein verbindlich festgelegt werden, welche Handlungen in einer Gesellschaft überhaupt strafbar sind und welche nicht. Manches, das wir vielleicht missbilligen, muss deshalb nicht gleich strafbar sein (Beispiel Undankbarkeit) Strafe und Schuld müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen Es muss festgelegt werden, wer allein die Macht haben soll zu strafen (Strafmonopol). Der Staat besitzt allein das Strafmonopol. Festlegen, welche Handlungen als strafbar eingestuft werden sollen Festlegen, welche Strafen grundsätzlich verhängt werden...

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dürfen Die verhängte Strafe muss vollzogen werden Nur wenn der Staat das alleinige Recht hat zu strafen, kann er seine Aufgabe erfüllen, das Zusammen der Menschen zu ordnen. Das wichtigste Buch aus dem Bereich des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Es ist hoheitliches Recht, dh, es wird durch den Staat und seine Organe ausgeübt und basiert auf dem Grundsatz der Unterordnung des Bürgers unter den Staat. Straftaten Das Strafgesetzbuch kennt eine große Anzahl möglicher Straftaten, z. B. Betrug, Urkundenfälschung. Mord, usw. Jede Straftat verletzt ein Rechtsgut, das als schützenswert gilt. Der Unrechtsgehalt der Straftaten ist jedoch verschieden groß. Ein Mord wiegt schwerer als eine Körperverletzung. Bankraub ist schlimmer als ein Ladendiebstahl Je nach der Schwere der Tat gibt es zwei Arten von Straftaten: §12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe der darüber bedroht sind. Verbrechen (2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. NUR Freiheitsstrafe (mindestens 1 Jahr) ODER Vergehen ein Geldstrafe von einem Jahr ENTWEDER Freiheitsstrafe Bei einer Vereidigung stehen alle im Gerichtssaal anwesenden Personen auf. Dies soll die besondere Bedeutung eines Eides für die Wahrheitsfindung unterstreichen Zweck staatlichen Strafens! Die Strafe richtet sich stets gegen den einzelnen Täter. Sie soll bei jemand etwas bewirken. Die gegen den Einzelnen ausgesprochene Strafe bleibt jedoch kein Geheimnis. Gerichtsverhandlungen sind in der Regel öffentlich. Auch in den Zeitungen wird darüber berichtet. Wir bilden uns eine Meinung über das Vorgefallene, über die Persönlichkeit des Täters (wie er vor Gericht reagiert, Reue zeigt oder nicht) und über die verhängte Strafe. Auf diese Weise wirken die strafbare Handlung und ihre Folgen auf die gesamte Gesellschaft zurück. Wir müssen uns daher fragen: Welches Ziel hat die vom Staat für ein bestimmtes Delikt angedrohte oder von einem Richter verhängte Strafe? Es gibt zwei Hauptziele der Strafe zum Schuldausgleich (Blick zurück) Vergeltung Unterscheiden: Vergeltung und Vorbeugung: Strafzwecke Vorbeugung (Blick nach vorn) Generalprävention (=Einwirkung auf die Allgemeinheit) Abschreckung Aufrechterhaltung der Rechtsordnung D00 Spezialprävention (=Einwirkung auf den Einzelnen) Sicherung Resozialisierung Vergeltung Der Strafzweck der Vergeltung sieht nur die begangene Tat als solche und verfährt nach dem Grundsatz sein. Die Situation des Täters und die besonderen Umstände zum Abschreckung Beachtet die besondere Situation des Täters nicht. Durch Androhung einer hohen Strafe im Allgemeinen oder durch Verhängung einer besonders schweren Strafe im Einzelfall sollen mögliche andere Straftäter abgehalten werden. Die Strafe als Folge einer Tat kann deshalb für den Täter unverhältnismäßig hart „Wie du mir, so ich dir" →Begangenes Übel durch ein entsprechendes ausgleichen: Wer einen anderen durch seine Schuld zum Krüppel gefahren hat, soll selbst körperlich verstümmelt werden, Wer auf brutale Weise einen Menschen umbringt, hat selbst sein Leben verwirkt. - Aufrechterhaltung der Rechtsordnung Dieser sieht nicht den einzelnen Täter, sondern das geordnete Zusammenleben der Menschen als Wert an sich. Konsequente Verbrechensbekämpfung und Strafverfolgung dienen dazu, das Vertrauen der Bürger in die bestehende Rechtsordnung zu erhalten. Der einzelne Bürger soll das Bewusstsein haben, dass der Staat seine Rechte schützt und Rechtsbrecher konsequent verfolgt. - Zeitpunkt der Tat werden nicht beachtet. Resozialisierung Der Tater soll dazu gebracht werden, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern und in Zukunft keine Straftat mehr zu begehen. Im Mittelpunkt der Resozialisierungsbemühungen stehen geeignete Maßnahmen während des Freiheitsentzugs. Beispiele: Psychologische Betreuung während der Haft, um eigene Fehlverhalten aufzuarbeiten Erlernen eines Berufes in der Haftanstalt Leistungsgerechte Entlohnung, damit der Straffällige seine Familie unterstützen oder angerichteten Schaden wiedergutmachen kann. Vermittlung einer Arbeitsstelle nach Haftentlassung Sicherung Manchen Straftätern hat sich die kriminelle Einstellung derart verfestigt, dass jeder Versuch einer Resozialisierung fehlschlägt. Deshalb muss die Allgemeinheit davor geschützt werden, dass dieser Personenkreis weitere Straftaten begehen kann. Mit Strafen allein ist jedoch an der angestrebte Schutz meistens nicht zu verwirklichen. Grundgedanke Resozialisierung Auch der Täter soll seine Würde als Mensch behalten Anfangs etwas teurere Resozialisierung ist für die Gesellschaft am Ende billiger: Sicherungsverwahrungen kann bei besonders schweren Verbrechen neben der Freiheitsstrafe