Das deutsche Strafrecht bildet die Grundlage für die Verfolgung und Ahndung von Straftaten sowie die Resozialisierung von Straftätern.
Das Gesetzlichkeitsprinzip im Strafrecht besagt, dass eine Handlung nur dann strafbar ist, wenn sie zum Zeitpunkt der Tat gesetzlich als Straftat definiert war. Dies unterscheidet sich von einer Ordnungswidrigkeit, die ein minderschweres Vergehen darstellt. Während eine Straftat beispielsweise ein Diebstahl oder eine Körperverletzung sein kann, zählen zu den Ordnungswidrigkeit Beispielen etwa Falschparken oder Ruhestörung. Der wesentliche Unterschied Straftat Verbrechen liegt in der Schwere der Tat und den rechtlichen Konsequenzen.
Die Resozialisierung von Straftätern ist ein zentrales Element des deutschen Strafrechtssystems. Das Recht auf Resozialisierung ist gesetzlich verankert und zielt darauf ab, Straftäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Verschiedene Resozialisierung Methoden wie Bildungsangebote, therapeutische Maßnahmen und Arbeitsintegration kommen dabei zum Einsatz. Allerdings gibt es auch Resozialisierung Probleme, etwa die mangelnde Akzeptanz in der Gesellschaft oder unzureichende Ressourcen. Die Resozialisierung von Straftätern Statistik zeigt, dass erfolgreiche Wiedereingliederung möglich ist, aber von vielen Faktoren abhängt. Ein Resozialisierung Beispiel wäre ein Straftäter, der während der Haft eine Ausbildung absolviert und nach der Entlassung erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert wird. Die Resozialisierung von Straftätern pro und Contra Debatte verdeutlicht die gesellschaftliche Relevanz dieses Themas.