Wichtige Straftheoretiker
Kant vertrat die absolute Theorie: "Gleiches mit Gleichem vergelten" – Strafe als reiner Schuldausgleich. Schopenhauer widersprach ihm: "Unrecht darf nicht mit Unrecht vergolten werden" und plädierte für zukunftsorientierte Strafen.
Feuerbach entwickelte die Abschreckungstheorie: Strafe soll dem Täter Motive vermitteln, keine weiteren Straftaten zu begehen. Liszt sah Strafe pragmatisch als "Zwang" und "Mittel zum Zweck" – schon das Vorhandensein von Strafen soll abschrecken.
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist materielles Recht – es definiert, was strafbar ist und welche Strafen folgen. Die Strafprozessordnung (StPO) ist formelles Recht – sie regelt, wie Strafverfahren ablaufen.
Strafrecht ist öffentliches Recht, weil es die Beziehung zwischen Bürgern und Staat bei hoheitlichem Handeln regelt.
Eselsbrücke: StGB = WAS bestraft wird, StPO = WIE bestraft wird!