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Schule. Endlich einfach.
Die Verfassungsorgane
Lea Leineweber
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11/12/13
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Verfassungsorgane in Deutschland
DER BUNDESPRÄSIDENT Staatsoberhaupt der BRD -> repräsentiert Deutschland • Bisher 12 Präsidenten ● Amtssitz = Schloss Bellevue Vertritt BRD völkerrechtlich; schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten Vereidigt: 1. Richter des Bundesverfassungsgerichts 2. Bundesminister ● ● 3. Kanzler • Gesetze -> verfassungskonform? -> mit Unterschrift = ausgefertigt und gültig alle 5 Jahre von Bundesversammlung gewählt Max. 3 Wahlgänge: 1) absolute Mehrheit gewählt = 2) absolute Mehrheit = gewählt 3) einfache Mehrheit • Bedingungen: ● 1. Wahlrecht zum Bundestag besitzen 2. Mindestens 40 Jahre alt DER BUNDESTAG (Legislative) Meinungs- und Willensbildung im Redeparlament • Alle 4 Jahre werden die Abgeordneten gewählt -> beschließen Gesetze -> wählen Kanzler, Bundesverfassungsrichter (Als Bundesrat), Bundespräsidenten (Teil der Bundesversammlung) -> kontrollieren Regierung Opposition ● Kann Fragen stellen, ALLE müssen beantwortet werden 1. mündlich, durch regelmäßige Fragestunden 2. Schriftlich, durch kleine und große Anfragen -> nicht zufrieden: aktuelle Stunde (alle diskutieren) Bundestag hat ,,Haushaltsrecht" -> Finanzen • Ausschüsse: Fachgebiete, dafür Gesetze erarbeiten ● Fraktionsdisziplin: I.d.R. halten sich Abgeordnete an eine Richtung in der Partei bzgl. eines Themas Fraktion meist 1 Partei, aber auch Fraktionsgemeinschaften wie CDU/CSU Parlamentarische Demokratie: mehrere Fraktionen zur Mehrheitsfraktion (Parlamentsmehrheit) = Koalition = Regierung • Alle restlichen Fraktionen = Opposition (kritisieren & kontrollieren) ● BUNDESRAT Funktionen: 1. Länderinteressen in Bundespolitik einbringen 2. Wirkt bei der (Bundes-)Gesetzgebung mit 3. Hat das Recht Gesetze zu initiieren besteht aus Ministerpräsidenten + anderen aus Ländern Gesandten -> sind den Interessen der Länder verpflichtet ,,ewiges Organ", da er nicht gewählt wird Ist in jede Phase der Bundesgesetzgebung einbezogen —> Zustimmungsgesetze: Da sie Länderangelegenheiten...
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berühren, brauchen sie Zustimmung vom Bundesrat -> einfache Gesetze: Kann nur Einspruch einlegen. BT kann den Einspruch allerdings mit einer gleichen Mehrheit überwinden (Einspruch: absolute im BT reicht) Abstimmungsmodus: Stimmgewicht orientiert sich an der Bevölkerungszahl der Länder -> „gemäßigtes Bundesratsprinzip" vereint den Gedanken der relativen Gleichbehandlung der Länder mit dem Respekt vor der Bevölkerungszahl eines ● Landes Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden -> ein Stimmführer im Plenum reicht aus ● Beschluss über Stimmabgabe fällt in den jeweiligen Hauptstädten -> Landeskabinette einigen sich auf ihre Position findet keine Einigung statt, sehen Koalitionsvereinbarungen der Länder vor, dass sich das betreffende Land bei strittigen Gesetzesvorhaben der Stimme enthält BUNDESREGIERUNG (Exekutive) ● • Koalition -> Koalitionsvertrag; wenn unterschrieben -> Kanzler Bundespräsident schlägt Person vor (I.d.R. Spitzenkandidat der meist-gewählten Partei) -> ernennen ● Kanzler = Regierung —> bestimmt Minister + Anzahl Ministerien (im GG nur 3 verpflichtend: Verteidigung 65a, Justiz 96, Finanzen 108) Regierung: Kanzler + Minister = Bundeskabinett BUNDESVERSAMMLUNG ,,Nicht-Ständiges Verfassungsorgan" Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten Spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Amtszeit (alle 5 Jahre) Seit Wiedervereinigung im Reichstagsgebäude • 50% Mitglieder des Bundestags 50% Verträter der Länder (öffentliches Leben, z.b. Jogi Löw, Peter Maffay,...) ● ● ● ● ● BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (Judikative) Funktionen und Aufgaben Wahrung des Grundgesetzes („Hüterin der Verfassung") Mitentscheidend bei wer, wie doll, wo, wie viel Macht hat und die „Spielregeln" der Entscheidungsfindung (bei Konflikten für eine Seite aussprechen) Mitgestaltung am materiellen Recht in einigen Politikfeldern Zuständigkeiten ● ● Verfassungsbeschwerde: Jeder, der sich durch staatliches Handeln in seinen GG-Rechten verletzt fühlt, kann, nachdem er den Rechtsweg völlig ausgeschöpft hat, Beschwerden einreichen Amts- Land- Oberland - BVerf gericht Normenkontrolle ● ● Bereits verabschiedete Gesetze werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft -> KONKRETE: nur formelle nachkonstitutionelle Gesetze werden auf Verfassungsmäßigkeit überprüft Formelles Gesetz: Ein Gesetz, welches vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde -> Verordnungen werden also nicht überprüft, da sie nicht von der Legislative, sondern der Exekutive beschlossen werden Nachkonstitutionell: Gesetz, welches nach dem Inkraft-Treten des GG am 23. Mai 1949 verkündet worden ist -> ABSTRAKTE: auf Antrag von Bundesregierung (Kanzler und Minister), Landesregierung oder 1/4 der Abgeordneten (auch Opposition) Begründet, wenn ,,angekreidete Norm" gegen höherrangiges Recht verstößt Organstreit -> Streitigkeiten: 1. unterstellte Beschneidung von Kompetenzen des klagenden Organs durch ein weiteres 2. Interessen der Bundes- und Länderebene, vertreten durch jeweilige Regierungen ● Parteiverbotsverfahren Verfassungsfeindliche Parteien können durch Antrag von Bundestag, -Rat, -Regierung verboten werden, sofern ihr Ziel nicht völlig unerreichbar scheint. Idee allein genügt nicht.
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Politische Vokabeln
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Grundsätze Verfassung, Funktionen Parteien
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Die Bundesregierung
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Deutsche Verfassungsorgane
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DER BUNDESPRÄSIDENT Staatsoberhaupt der BRD -> repräsentiert Deutschland • Bisher 12 Präsidenten ● Amtssitz = Schloss Bellevue Vertritt BRD völkerrechtlich; schließt im Namen des Bundes Verträge mit auswärtigen Staaten Vereidigt: 1. Richter des Bundesverfassungsgerichts 2. Bundesminister ● ● 3. Kanzler • Gesetze -> verfassungskonform? -> mit Unterschrift = ausgefertigt und gültig alle 5 Jahre von Bundesversammlung gewählt Max. 3 Wahlgänge: 1) absolute Mehrheit gewählt = 2) absolute Mehrheit = gewählt 3) einfache Mehrheit • Bedingungen: ● 1. Wahlrecht zum Bundestag besitzen 2. Mindestens 40 Jahre alt DER BUNDESTAG (Legislative) Meinungs- und Willensbildung im Redeparlament • Alle 4 Jahre werden die Abgeordneten gewählt -> beschließen Gesetze -> wählen Kanzler, Bundesverfassungsrichter (Als Bundesrat), Bundespräsidenten (Teil der Bundesversammlung) -> kontrollieren Regierung Opposition ● Kann Fragen stellen, ALLE müssen beantwortet werden 1. mündlich, durch regelmäßige Fragestunden 2. Schriftlich, durch kleine und große Anfragen -> nicht zufrieden: aktuelle Stunde (alle diskutieren) Bundestag hat ,,Haushaltsrecht" -> Finanzen • Ausschüsse: Fachgebiete, dafür Gesetze erarbeiten ● Fraktionsdisziplin: I.d.R. halten sich Abgeordnete an eine Richtung in der Partei bzgl. eines Themas Fraktion meist 1 Partei, aber auch Fraktionsgemeinschaften wie CDU/CSU Parlamentarische Demokratie: mehrere Fraktionen zur Mehrheitsfraktion (Parlamentsmehrheit) = Koalition = Regierung • Alle restlichen Fraktionen = Opposition (kritisieren & kontrollieren) ● BUNDESRAT Funktionen: 1. Länderinteressen in Bundespolitik einbringen 2. Wirkt bei der (Bundes-)Gesetzgebung mit 3. Hat das Recht Gesetze zu initiieren besteht aus Ministerpräsidenten + anderen aus Ländern Gesandten -> sind den Interessen der Länder verpflichtet ,,ewiges Organ", da er nicht gewählt wird Ist in jede Phase der Bundesgesetzgebung einbezogen —> Zustimmungsgesetze: Da sie Länderangelegenheiten...
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berühren, brauchen sie Zustimmung vom Bundesrat -> einfache Gesetze: Kann nur Einspruch einlegen. BT kann den Einspruch allerdings mit einer gleichen Mehrheit überwinden (Einspruch: absolute im BT reicht) Abstimmungsmodus: Stimmgewicht orientiert sich an der Bevölkerungszahl der Länder -> „gemäßigtes Bundesratsprinzip" vereint den Gedanken der relativen Gleichbehandlung der Länder mit dem Respekt vor der Bevölkerungszahl eines ● Landes Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden -> ein Stimmführer im Plenum reicht aus ● Beschluss über Stimmabgabe fällt in den jeweiligen Hauptstädten -> Landeskabinette einigen sich auf ihre Position findet keine Einigung statt, sehen Koalitionsvereinbarungen der Länder vor, dass sich das betreffende Land bei strittigen Gesetzesvorhaben der Stimme enthält BUNDESREGIERUNG (Exekutive) ● • Koalition -> Koalitionsvertrag; wenn unterschrieben -> Kanzler Bundespräsident schlägt Person vor (I.d.R. Spitzenkandidat der meist-gewählten Partei) -> ernennen ● Kanzler = Regierung —> bestimmt Minister + Anzahl Ministerien (im GG nur 3 verpflichtend: Verteidigung 65a, Justiz 96, Finanzen 108) Regierung: Kanzler + Minister = Bundeskabinett BUNDESVERSAMMLUNG ,,Nicht-Ständiges Verfassungsorgan" Aufgabe: Wahl des Bundespräsidenten Spätestens 30 Tage vor Ablauf der aktuellen Amtszeit (alle 5 Jahre) Seit Wiedervereinigung im Reichstagsgebäude • 50% Mitglieder des Bundestags 50% Verträter der Länder (öffentliches Leben, z.b. Jogi Löw, Peter Maffay,...) ● ● ● ● ● BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (Judikative) Funktionen und Aufgaben Wahrung des Grundgesetzes („Hüterin der Verfassung") Mitentscheidend bei wer, wie doll, wo, wie viel Macht hat und die „Spielregeln" der Entscheidungsfindung (bei Konflikten für eine Seite aussprechen) Mitgestaltung am materiellen Recht in einigen Politikfeldern Zuständigkeiten ● ● Verfassungsbeschwerde: Jeder, der sich durch staatliches Handeln in seinen GG-Rechten verletzt fühlt, kann, nachdem er den Rechtsweg völlig ausgeschöpft hat, Beschwerden einreichen Amts- Land- Oberland - BVerf gericht Normenkontrolle ● ● Bereits verabschiedete Gesetze werden auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft -> KONKRETE: nur formelle nachkonstitutionelle Gesetze werden auf Verfassungsmäßigkeit überprüft Formelles Gesetz: Ein Gesetz, welches vom Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren beschlossen wurde -> Verordnungen werden also nicht überprüft, da sie nicht von der Legislative, sondern der Exekutive beschlossen werden Nachkonstitutionell: Gesetz, welches nach dem Inkraft-Treten des GG am 23. Mai 1949 verkündet worden ist -> ABSTRAKTE: auf Antrag von Bundesregierung (Kanzler und Minister), Landesregierung oder 1/4 der Abgeordneten (auch Opposition) Begründet, wenn ,,angekreidete Norm" gegen höherrangiges Recht verstößt Organstreit -> Streitigkeiten: 1. unterstellte Beschneidung von Kompetenzen des klagenden Organs durch ein weiteres 2. Interessen der Bundes- und Länderebene, vertreten durch jeweilige Regierungen ● Parteiverbotsverfahren Verfassungsfeindliche Parteien können durch Antrag von Bundestag, -Rat, -Regierung verboten werden, sofern ihr Ziel nicht völlig unerreichbar scheint. Idee allein genügt nicht.