Der Bundesrat - Zusammensetzung und Aufgaben
Der Bundesrat ist ein zentrales Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Er ermöglicht es den Bundesländern, an der Gesetzgebung, der Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mitzuwirken.
Definition: Der Bundesrat ist die Vertretung der 16 Bundesländer auf Bundesebene.
Die Zusammensetzung des Bundesrats ist wie folgt geregelt:
- Insgesamt hat der Bundesrat 69 Mitglieder.
- Jedes Bundesland entsendet Mitglieder seiner Landesregierung in den Bundesrat.
- Die Stimmenzahl pro Land richtet sich nach der Einwohnerzahl:
Mindestens 3 Stimmen pro Land
4 Stimmen für Länder mit mehr als 2 Millionen Einwohnern
5 Stimmen für Länder mit mehr als 6 Millionen Einwohnern
6 Stimmen für Länder mit mehr als 7 Millionen Einwohnern
Beispiel: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland haben je 3 Stimmen, während bevölkerungsreiche Länder wie Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen je 6 Stimmen haben.
Eine Besonderheit des Bundesrats ist, dass er nicht direkt gewählt wird. Stattdessen wird er nach Landtagswahlen teilweise erneuert, weshalb man ihn auch als "ewiges Organ" bezeichnet.
Highlight: Der Bundesrat wird von einem Bundesratspräsidenten geleitet, der jährlich aus dem Kreis der 16 Ministerpräsidenten gewählt wird.
Die Hauptfunktion des Bundesrats im Gesetzgebungsprozess lässt sich wie folgt zusammenfassen:
- Kein Bundesgesetz kommt ohne Beteiligung des Bundesrats zustande.
- Bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen muss der Bundesrat dem Bundestag ausdrücklich zustimmen.
- Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat durch Einspruch das Gesetz verhindern, wobei der Bundestag diesen Einspruch mit der Kanzlermehrheit überstimmen kann.
Vocabulary:
- Zustimmungsgesetz: Ein Gesetz, das die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats benötigt.
- Einspruchsgesetz: Ein Gesetz, bei dem der Bundesrat nur durch Einspruch verhindernd eingreifen kann.