Die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland
Die Verfassungsorgane Deutschland bilden das Fundament unseres demokratischen Staatssystems. Zu den wichtigsten Verfassungsorganen gehören der Bundespräsident, die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht. Diese Organe arbeiten in einem ausgewogenen System der Gewaltenteilung zusammen.
Definition: Die Bundesverfassungsgericht Zusammensetzung besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richtern. An der Spitze stehen der Bundesverfassungsgericht Präsident und sein Vizepräsident, die jeweils einem der Senate vorsitzen.
Die Bundesverfassungsgericht Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Die Bundesverfassungsgericht Wahl erfolgt mit einer Zweidrittelmehrheit, was einen breiten Konsens erfordert. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit der Richter sicherstellen.
Zu den zentralen Aufgaben des Gerichts gehört die Überprüfung von Gesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bundesverfassungsgericht Grundgesetz. Als "Hüter der Verfassung" entscheidet es über Verfassungsbeschwerden von Bürgern und klärt Streitigkeiten zwischen Staatsorganen. Die Bundesverfassungsgericht Mitglieder fällen dabei wegweisende Urteile, die für alle anderen Staatsorgane bindend sind.