Die Entwicklung der Frauenrechte in der Arbeitswelt
Die Entwicklung der Gleichberechtigung in Deutschland durchlief im 20. Jahrhundert bedeutende Veränderungen, besonders im Bereich der Arbeitswelt. Bis 1958 herrschte eine rechtliche Abhängigkeit der Frauen von ihren Ehemännern, die sich besonders stark im Berufsleben zeigte. Die Gleichstellung von Frauen in der Arbeitswelt war bis dahin praktisch nicht existent, da Frauen für jede Erwerbstätigkeit die ausdrückliche Erlaubnis ihres Ehemannes benötigten.
In der Frauenrechte Geschichte Zeitstrahl markiert das Jahr 1958 einen wichtigen Meilenstein: Erstmals durften Frauen in der Bundesrepublik Deutschland ohne die Erlaubnis ihres Ehemannes einer Arbeit nachgehen. Allerdings galt auch nach 1958 noch bis 1977 die Einschränkung, dass die Berufstätigkeit mit den "ehelichen und familiären Pflichten" vereinbar sein musste. Diese Regelung zeigt deutlich die Ungleichheit zwischen Mann und Frau Beispiele in der damaligen Gesellschaft.
Hinweis: Die rechtliche Situation der Frauen in der BRD bis 1977 verdeutlicht, wie die traditionelle Rollenverteilung gesetzlich verankert war. Frauen wurden primär als Hausfrauen und Mütter gesehen, deren Berufstätigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen durfte.
Die Gleichberechtigung Mann und Frau Gesetzentwicklung zeigt, dass erst mit der Reform des Ehe- und Familienrechts 1977 die vollständige rechtliche Gleichstellung im Berufsleben erreicht wurde. Dennoch bestehen bis heute strukturelle Benachteiligungen, wie der Gender Pay Gap oder die geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, die zeigen, wo Frauen in Deutschland benachteiligt werden.