Die rechtlichen Grundlagen im deutschen Vertragsrecht
Die Rechtsfähigkeit natürliche Person ist ein fundamentales Konzept im deutschen Recht. Jeder Mensch erhält sie automatisch mit der Geburt und behält sie bis zum Tod. Dies ist im § 1 BGB fest verankert. Im Gegensatz dazu steht die Rechtsfähigkeit juristische Person, die sich in zwei Kategorien unterteilt: juristische Personen des privaten Rechts (wie AG und GmbH) und juristische Person des öffentlichen Rechts (wie Länder und Gemeinden).
Definition: Die Rechtsfähigkeit Definition BGB beschreibt die grundsätzliche Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Dies gilt sowohl für natürliche als auch juristische Personen.
Die Geschäftsfähigkeit BGB regelt die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abzuschließen. Hier unterscheidet das Gesetz drei Stufen: Die Geschäftsunfähigkeit (0-7 Jahre), die beschränkte Geschäftsfähigkeit (7-18 Jahre) und die volle Geschäftsfähigkeit (ab 18 Jahre). Bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit Definition ist besonders wichtig zu verstehen, dass Rechtsgeschäfte der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bedürfen.
Beispiel: Ein 15-jähriger Jugendlicher möchte einen Vertragsrecht Arbeitsvertrag abschließen. Dies fällt unter die Sonderregelungen des § 113 BGB und benötigt die Einwilligung der Eltern.











