Das deutsche Vertragsrecht bildet einen fundamentalen Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Personen.
Die Rechtsfähigkeit ist die grundlegende Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie wird unterschieden zwischen natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (Organisationen, Unternehmen). Während natürliche Personen die Rechtsfähigkeit mit der Geburt erlangen, entsteht sie bei juristischen Personen erst durch staatliche Anerkennung oder Eintragung ins Handelsregister. Juristische Personen des privaten Rechts wie GmbHs oder Aktiengesellschaften unterscheiden sich von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Gemeinden oder Universitäten.
Die Geschäftsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und wird in verschiedene Geschäftsfähigkeit Stufen unterteilt. Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, Minderjährige zwischen 7 und 18 Jahren besitzen eine beschränkte Geschäftsfähigkeit. Dies bedeutet, dass sie für Rechtsgeschäfte die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter benötigen. Die volle Geschäftsfähigkeit wird mit dem 18. Lebensjahr erreicht. Bei der Deliktsfähigkeit geht es um die Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen, wobei auch hier altersbezogene Abstufungen existieren (beschränkte Deliktsfähigkeit). Ein Vertrag kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein, etwa bei fehlender Geschäftsfähigkeit, Formmängeln oder Verstößen gegen gesetzliche Verbote. Das BGB Vertragsrecht Nichterfüllung regelt die Rechtsfolgen, wenn Vertragspartner ihren Pflichten nicht nachkommen.