Rechtsgeschäfte und Anfechtbarkeit im deutschen Vertragsrecht
Das Vertragsrecht einfach erklärt umfasst wichtige Grundlagen zu Rechtsgeschäften und deren Anfechtbarkeit. Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die auf die Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs gerichtet sind. Im Vertragsrecht BGB zusammenfassung werden diese in einseitige und zweiseitige Rechtsgeschäfte unterteilt.
Die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften ist im Vertragsrecht Gesetz genau geregelt. Ein Vertrag kann aus verschiedenen Gründen angefochten werden, wobei die häufigsten Gründe die widerrechtliche Drohung §123BGB, die arglistige Täuschung §123BGB und der Irrtum §§119,120BGB sind.
Definition: Die Anfechtbarkeit ist die rechtliche Möglichkeit, eine bereits abgegebene Willenserklärung nachträglich zu beseitigen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bei der widerrechtlichen Drohung liegt ein besonders schwerwiegender Fall vor, der die Willensfreiheit des Betroffenen erheblich einschränkt. Ein klassisches Beispiel ist der Vermieter, der seinem Mieter droht, im Winter die Heizung abzustellen, wenn dieser nicht sein Auto kauft. Die arglistige Täuschung hingegen liegt vor, wenn jemand durch bewusst falsche Angaben zum Vertragsschluss bewegt wird, wie etwa beim Verkauf eines unfallbeschädigten Autos als unfallfrei.