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Grundlagen von Rechtsgeschäften (Vertragsrecht)

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RECHT ALLGEMEINE WIRTSCHAFTSLEHRE FÜR (BERUFS-) SCHULEN Business items VOLUME I @FIRSTINSTANCE AWL: RECHT TABLE OF CONTENTS DIE GRUNDLAGEN 01 des Vertragsrechts RECHTSFÄHIGKEIT 03 Zusammenfassung 03 GESCHÄFTSFÄHIGKEIT 04 Zusammenfassung DELIKTSFÄHIGKEIT 05 Zusammenfassung WILLENSERKLÄRUNG 06 Zusammenfassung RECHTSGESCHÄFTLICHE 02 Grundlagen 07 08 EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE ÜBERSICHT mit Beispielen NICHTIGKEIT 09 Zusammenfassung ANFECHTBARKEIT 10 Zusammenfassung 11 12 IRRTUMSARTEN bzgl. der Anfechtbarkeit RECHTSFOLGEN der Anfechtung DEFINITIONEN Willenserklärung, Rechtsgeschäft, etc. pp. ZUSAMMENFASSUNG //01. DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT, DELIKTSFÄHIGKEIT & WILLENSERKLÄRUNG RECHTSFÄHIGKEIT natürliche Person • Alle Menschen von der Geburt bis zum Tod § 1 BGB: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt. Rechtsfähigkeit juristische Person des privaten Rechts • durch Eintragung in ein Register Beispiele: . AG • GmbH öffentlichen Rechts durch staatliche Verleihung Träger von Rechten und Pflichten Beispiele: • Länder • Gemeinden DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT, DELIKTSFÄHIGKEIT & WILLENSERKLÄRUNG GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Geschäftsfähigkeit = Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und vollgültig abzuschließen . Geschäftsunfähigkeit 0 - 7 Jahre Rechtsgeschäfte sind nichtig • Gesetzlicher Vertreter handelt § 104 BGB: Geschäftsunfähig ist: 1.) wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2.) wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. beschränkte Geschäftsfähigkeit 7- 18 Jahre Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam . Gesetzlicher Vertreter muss zustimmen . § 106 BGB: Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Ausnahmen • Eigene Mittel, §110 BGB rechtlicher Vorteil, §107 BGB Arbeitsverhältnis, § 113 BGB volle Geschäftsfähigkeit ● ab 18 Jahre Rechtsgeschäfte sind voll gültig § 2 BGB: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein. DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT, DELIKTSFÄHIGKEIT & WILLENSERKLÄRUNG DELIKTSFÄHIGKEIT Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, für sein Handeln zur Verantwortung gezogen werden zu können Deliktsunfähigkeit 0 - 7 Jahre haften auch dann nicht, wenn absichtlich Schaden zugefügt wurde Geistig Behinderte und vorübergehend Bewusstlose sind auch deliktsunfähig! § 827 BGB § 828 BGB beschränkte Deliktsfähigkeit 7 -...

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18 Jahre wenn Einsicht fehlt, die Verantwortung im eigenen Handeln zu erkennen -> deliktsunfähig, ergo: keine Haftung trifft der erste Punkt nicht zu: deliktsfähig und Haftungspflicht! § 828 BGB volle Deliktsfähigkeit ab 18 Jahre unbeschränkte Deliktsfähigkeit DIE GRUNDLAGEN DIE GRUNDLAGEN: RECHTSFÄHIGKEIT, GESCHÄFTSFÄHIGKEIT, DELIKTSFÄHIGKEIT & WILLENSERKLÄRUNG WILLENSERKLÄRUNG Wille ausdrückliche Erklärung • schriftlich oder mündlich + = Willenserklärung konkludentes Handeln Erklärung Schweigen • bedeutet grds. Anlehnung • bei Kaufleuten unter bestimmten Umständen Zustimmung //02. RECHTSGESCHÄFTE RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, ANFECHTBARKEIT, IRRTUMSARTEN, RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG EINSEITIGE RECHTSGESCHÄFTE Willenserklärung Beispiele: Kündigung, Testament, Anfechtung ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE 1. Willenserklärung (Antrag) Übereinstimmung. 2. Willenserklärung (Annahme) Beispiele: Arbeitsvertrag, Kaufvertrag RECHTSGESCHÄFTE ANFECHTUNG RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, ANFECHTBARKEIT, IRRTUMSARTEN, RECHTSFOLGEN DER ÜBERSICHT Einseitige Rechtsgeschäfte eine Willenserklärung empfangsbedürftig z.B. Kündigung einseitig verpflichtend nicht empfangsbedürftig Zweiseitige Rechtsgeschäfte zwei übereinstimmende Willenserklärungen z.B. Schenkung z.B. Testament zweiseitig verpflichtend z.B. Kaufvertrag RECHTSGESCHÄFTE RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG IRRTUMSARTEN, ANFECHTBARKEIT, NICHTIGKEIT ● ● ● NICHTIGKEIT BEI Verstoß gegen gesetzliches Verbot, § 134 BGB • Rauschgifthandel, Verkauf von Raubkopien Geschäftsunfähigkeit, § 105 BGB • 6-jähriger verkauft sein Spielzeug Sittenwidrigkeit, § 138 BGB • Kreditvertrag bei 50% Zinsen Formmangel, § 125 BGB • mündliche Kündigung des Arbeitsvertrags Scherzgeschäfte, § 3 BGB • Bestellung von 1000 Maß Bier auf einer Party Scheingeschäfte, § 117 BGB • Um Grunderwerbssteuer zu sparen, wird im notariellen Kaufvetrag ein Preis angegeben, der erheblich unter dem wirklich gezahlten Preis liegt RECHTSGESCHÄFTE RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, ANFECHTBARKEIT, IRRTUMSARTEN, RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG ANFECHTBARKEIT ANFECHTBARKEIT BEI ● widerrechtliche Drohung, § 123 | Var. 2 BGB • Vermieter droht im Winter, Heisung und Strom abzudrehen, wenn Mieter sein Auto nicht kauft • arglistige Täuschung, § 123 | Var. 1 BGB • Händler verkauft Wagen als unfallfrei, obwohl er ihn selbst nach Totalschaden repariert hat Irrtum (evtl. Schadenersatz), §§ 119, 120 BGB • kurzsichtiger Juwelier verkauft eine echte Perlenkette als Modeschmuck RECHTSGESCHÄFTE RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, IRRTUMSARTEN, ANFECHTBARKEIT, ANFECHTBARKEIT: IRRTUMSARTEN Erklärungsirrtum . der Erklärende ist sich über die Worte und Zeichen, die er nutzt, nicht im Klaren Beispiele: Versprechen, Verschreiben, Vergreifen, Verklicken § 119 | Var. 2 BGB Übermittlungsirrtum Willenserklärung wird bspw. durch Boten oder Dolmetscher falsch übermittelt es ist nur die unbewusst falsch übermittelte Willenserklärung anfechtbar . Verweis auf § 119 BGB. § 120 BGB Inhaltsirrtum der Erklärende irrt sich über die Bedeutung oder Tragweite seiner Erklärung objektiver und subjektiver Erklärungstatbestand fallen auseinander § 119 | Var. 1 BGB Eigenschaftsirrtum • Erklärende irrt sich über im Verkehr als wesentlich angesehene Eigenschaften einer Person oder Sache • Beispiel: A. möchte einen echten Vintage-Artikel, kauft aus Versehen aber eine Nachbildung § 119 || BGB RECHTSGESCHÄFTE RECHTSGESCHÄFTE: EINSEITIGE & ZWEISEITIGE RECHTSGESCHÄFTE, ÜBERSICHT, NICHTIGKEIT, ANFECHTBARKEIT, IRRTUMSARTEN, RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG RECHTSFOLGEN DER ANFECHTUNG grds. bewirkt Anfechtung Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes rückwirkend (ex tunc); ergo: Nichtigkeit von Anfang an o § 142 1 BGB • bei Anfechtungen nach §§ 119, 120 BGB kann Anfechtungsgegner vom Anfechtenden grds. Schadensersatz verlangen (hierbei nur das negative Interesse geschützt) o § 122 BGB //03. DEFINITIONEN DEFINITIONEN WILLENSERKLÄRUNG • Willensäußerung mit dem Ziel, rechtlich etwas zu erreichen RECHTSGESCHÄFT • Tatbestand aus einer oder mehrerer Willenserklärungen, die allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie gewollt ist VERTRAG (schriftliche) rechtsgültige Abmachung zwischen zwei oder mehreren Personen ABSICHTSERKLÄRUNG • der Erklärende bekundet lediglich die Absicht, künftig einen Vertragsabschluss zu wollen; zu unterscheiden von der Willenserklärung