Der Kaufvertrag ist ein zentrales Element des deutschen Zivilrechts, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er umfasst wesentliche Aspekte wie Preisgestaltung, Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer, insbesondere im Falle von Leistungsstörungen wie Mängeln oder Verzug. Das Verbrauchsgüterrecht und der Fernabsatz bringen zusätzliche Schutzbestimmungen für Verbraucher. Die Wirtschaftsordnung bildet den Rahmen für diese Vertragsbeziehungen und beeinflusst deren Ausgestaltung maßgeblich.
• Der Kaufvertrag nach §433 BGB definiert die grundlegenden Pflichten von Käufer und Verkäufer.
• Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Vertragspartner.
• Im Verbrauchsgüterkauf und Fernabsatz gelten besondere Regelungen, die den Verbraucher schützen.
• Bei Schlechtleistung oder Verzug stehen dem Käufer abgestufte Rechtsbehelfe zur Verfügung.
• Die Wirtschaftsordnung bildet den übergeordneten Rahmen für Kaufverträge und wirtschaftliche Transaktionen.