Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbrauchsgüterverkauf
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in den §§305-310 BGB geregelt und unterliegen strengen Voraussetzungen, um Bestandteil eines Vertrages zu werden. Sie müssen ausdrücklich erwähnt werden, dem Vertragspartner muss die Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ermöglicht werden, und er muss sein Einverständnis erklären.
Definition: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden.
Beim Verbrauchsgüterverkauf, der in §§13, 14 BGB und §1 HGB definiert ist, gelten besondere Schutzbestimmungen für den Verbraucher. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmen eine bewegliche Sache kauft.
Vocabulary: Ein Verbraucher nach §13 BGB ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Der Fernabsatzvertrag ist eine besondere Form des Verbrauchsgüterkaufs, bei dem ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden. Hier gelten spezielle Informationspflichten und ein Widerrufsrecht für den Verbraucher.
Highlight: Beim Fernabsatzvertrag hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das sich bei Verletzung der Informationspflicht auf 12 Monate und 14 Tage verlängern kann.







