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Kaufverträge, Verzug, WIrtschaftsordnungen

21.2.2021

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Inhalt eines Kaufvertrags § 269-271 BGB
● Preis der Ware
Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
➜ Mengenrabatt
Inhalt eines Kaufvertrags § 269-271 BGB
● Preis der Ware
Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
➜ Mengenrabatt
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● Preis der Ware
Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
➜ Mengenrabatt
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Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
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● Preis der Ware
Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
➜ Mengenrabatt
Inhalt eines Kaufvertrags § 269-271 BGB
● Preis der Ware
Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird
➜ Mengenrabatt

Inhalt eines Kaufvertrags § 269-271 BGB ● Preis der Ware Rabatte: Preisnachlass der unabhängig der Zahlungsfrist gewährt wird ➜ Mengenrabatt: Kauf größerer Mengen ➜ Sonderrabatt: Besondere Anlässe oder einmalige Vereinbarung ● ● ● WIL-Kaufverträge, Verzug, Wirtschaftsordnungen Lieferungsbedingungen → Verpackung- und Beförderungsaufwendungen (wnniVb) trägt der Käufer → Warenschulen sind Holschulden ➜ Lieferfrist sofort (wnniVb) → Fixkauf: Zweck des Kaufvertrags steht und fällt mit der Einhaltung eines festen Termines → Leistungs-/Erfüllungsort: Ort an dem Schuldner von Schuld/Pflicht befreit ist Der Kaufvertrag §433 BGB ➜ Treuerabatt: Langjähriger Kunde ➜ Naturalrabatt: Dreingabe/Draufgabe Art der Ware: genaue Bezeichnung z.B.: Typ (Artikelnummer) Zahlungsbedingungen: ● → Skonto: Preisnachlass innerhalb einer Frist → Zahlungsfrist, wenn nicht bestimmt sofort nach Übergabe fällig →Geldschulden sind Bringschulden: Muss rechtzeitig überwiesen werden. ➜ Zahlungsbedingungen sind individuell vereinbart möglich ● Erfüllungsgeschäft: → Verkäufer muss: Ware vertragsgemäß liefern und übereignen, Zahlung annehmen → Käufer muss: Kaufpreis rechtzeitig zahlen, Ware prüfen und annehmen Die Anfrage ● Kaufvertrag = Verpflichtungsgeschäft: Beide Vertragspartner verpflichten sich den Vertrag zu erfüllen benötigt 2 Willenserklärungen Zweck ist Angebotseinholung und ist unverbindlich Arten: allgemeine, bestimmte (relevante Angaben) ● Formfreiheit Inhalt: Produkt/Dienstleistung, Menge und Qualität, Liefertermine, Fristsetzung für Angebotsabgabe Angebot und Anpreisung Angebot: ➜an eine bestimmte Person ➜ verbindlich ➜ Ausnahme: Angebot an die Allgemeinheit ➜ Unverbindlich mit Befristung oder Freizeichnungsklausel (z.B.: ,,solange der Vorrat reicht") Anpreisung: ➜an die Allgemeinheit gerichtet ➜ Werbezweck ➜ unverbindlich Allgemeine Geschäftsbedingungen § 305-310 BGB ● Voraussetzung für Bestandteil eines Vertrages: ➜ausdrücklicher Hinweis ➜Kenntnisnahme in zumutbarer Weise ➜ Einverständnis ● Individualrecht hat Vorrang ● unzulässige Klauseln ● → Überraschungsklauseln ➜ Vertragsstrafen Verbrauchsgüterverkauf...

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§ 13,14 BGB §1 HGB = wenn Verbraucher von einem unternehmen eine bewegliche Sache und evtl. Dienstleistung kauft Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern ist KEIN verbrauchsgüterkauf Verbraucher: $13 BGB, Käufer ➜ Ausschließung der Gewährleistungsrechte ➜ Preiserhöhungen innerhalb 4 Monaten ➜ unzumutbare Abweichungen ➜ Gesetz widersprechendes ● Unternehmer: ➜§14 BGB → Unternehmer: §1HGB, Freiberufler, Kleingewerbebetreibende → Kaufmann/-frau: §1HGB, betreibt Handelsgewerbe, Jeder Kaufmann ist Unternehmer Fernabsatzvertrag ● ● Verbrauchgüterkauf ausschließlich mit Fernkommunikationsmitteln ● Widerrufsrecht: ➜ Vertrag schwebend wirksam bis Fristende ➜ Rücksendung innerhalb 14 Tagen, Verbraucher trägt Kosten falls unterrichtet Informationspflicht: ➜ Rechtzeitig vor Abschluss klar informieren (Identität, Merkmale, Gesamtpreis, Lieferkosten) → Lieferkosten trägt Verbraucher, wenn unterrichtet ➜ Informationspflicht verletzt: 12 Monate + 14 Tage Widerrufsrecht Rechtsfolgen bei Widerruf: → Unternehmer: Rückzahlung gewähren, Gefahr der Rücksendung tragen, ggf. abholen → Verbraucher: Rückversand der Ware auf eigene kosten falls unterrichtet, ggf Nutzungsentgelt zahlen Pflichten beim elektronischen Geschäftsverkehr: ➜ Eingabefehlererkennung und -Beseitigung vor Abgabe ➜AGB speicherbar ➜ Bewusstsein, dass kostenpflichtig → Liefer- und Zahlungsbedingungen angeben → Bei Pflichtverletzung: Vertrag kommt nicht zustande Schlechtleistung §433-442 BGB §280-286 BGB §323 BGB §276 BGB ● Verjährungs-/Rügefrist: neu 2 Jahre, gebraucht 1 Jahr Beweislast: ➜liegt beim Käufer → Beweislastumkehr: Mangel schon vorhanden gewesen, wenn innerhalb 6 Monate erkannt. -> Verkäufer muss das Gegenteil beweisen, danach ist wieder Käufer beweispflichtig Mangelkenntnis: Käufer kann Rechte nicht geltend machen, wenn Mängel bei Übergabe bekannt waren ● Schadensersatz nur wenn Verkäufer Pflichtverletzung zu vertreten hat, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig war. Beweislast trägt der Verkäufer. Vorrangige Rechte Nachfrist setzen Nacherfüllung: Käufer wählt Beseitigung des Mangels oder Neulieferung (Außer Sinnlose Wahl) wenn Verkäufer Mangel zu vertreten hat: Schadensersatz neben der Leistung Nachrangige Rechte entbehrlich bei: → Verweigerung der Leistung des Schuldners → Fixkauf (absolut bday, relativ bis spätestens ,," danach noch evt. interessiert) ➜ Unzumutbarkeit der Nacherfüllung für Käufer → fehlgeschlagene Nacherfüllung (nach erfolglosem Zweitversuch) ● Unerheblicher Fehler → Minderung Rechte ● Lieferungsverzug §241 BGB §325 BGB Voraussetzung: Schuldverhältnis (gültiger Kaufvertrag) und Nichtleistung trotz Fälligkeit Vertretenmüssen (Vorsatz & Fahrlässigkeit), Ausnahme bei Gattungsschulden Mahnung Erheblicher Fehler ➜ Rücktritt oder Minderung → Schadensersatz statt der Leitung (wenn Verkäufer Mangel vertritt) → Ersatz vergeblicher Aufwendungen (wenn Verkäufer Mangel vertritt) ➜ R+S oder E auch zsm. möglich nicht erforderlich, wenn: ➜ Zeit nach Kalender bestimmt ➜ Zeit nach Kalender bestimmbar ➜ Schuldner Leistung verweigert ohne Verzug: Lieferung verlangen, bei erfolgloser Nachfrist: Rücktritt bei Verzug: ➜ ohne Nachfrist: Lieferung verlangen, ggf. Schadensersatz neben der Leistung →➜bei erfolgloser oder nicht erforderlicher Nachfrist: siehe Schlechtleistung/erheblicher Fehler Rücktritt Schadensersate statt der Leistung Ersatz vergebliche Aufwedings. Zahlungsverzug §252 BGB Voraussetzung: Schuldverhältnis (gültiger Kaufvertrag) und Nichtleistung trotz Fälligkeit Vertretemüssen irrelevant, ,,Geld hat man zu haben" Zahlungszeitraum ● vereinbarte Fälligkeit nach Kalender bestimmt oder bestimmbar ● keine Vereinbarung über die Fälligkeit ➜ohne Rechnung: nach ausdrücklicher Mahnung ➜mit Rechnung an Unternehmen: 30 Tage → " Rechte ● ● an Verbraucher mit Hinweis aus Verzugsfolgen: 30 Tage ohne Verzug: Zahlung verlangen v nach erfolgloser Nachfrist: Rücktritt (Figentumsvorbehalt Verzug ohne Nachfrist: Zahlung verlangen, ggf. Schadensersatz zusätzlich der Leistung Nach erfolgloser Nachfrist: Rücktritt, Schadensersatz statt der Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen R+S oder E auch zsm. möglich Verzugszinsen (Berechnung letzte Seite) ● ohne Hinweis auf Verzugsfolgen: keine Rechtsfolgen aber durch Mahnung Zinssatz derzeit -0,88% ● Verbraucher: +5 Prozentpunkte ● Unternehmer: +9 Prozentpunkte + 40€ Pauschale Außergerichtliches Mahnverfahren ● Aus Gründen der Beweislast erfolgen Mahnungen schriftlich Wie und wie viele Mahnungen ein unternehmen schickt hängt von folgendem ab: → Einschätzung des Schuldners (zahlt er vermutlich noch?) *** → Wie dringend wird das Geld gebraucht? ➜Dauer der Geschäftsbeziehung Gerichtliche Mahnverfahren § 692 -700 ZPO Mahnbescheid ● Zuständigkeit: Amtsgericht des Wohnsitzes/ Niederlassung ● Antrag: mit Formularsatz Schuldner wird aufgefordert binnen 2 Wochen zu zahlen ● Schuldner kann: Vollstreckungsbescheid ➜ zahlen → Widerspruch ➜ Nichts unternehmen (6 Monate) erstattet den Gläubiger Zwangsvollstreckung zu betreiben ● Schuldner kann: ➜ Zahlen: verfahren beendet → Einspruch (2 Wochen) → Nichts tun: Gerichtsvollzieher pfändet und versteigert nach Einspruchsfrist Das Klageverfahren Erhebung einer Klage Wird eingeleitet, wenn Mahnverfahren vermutlich nix bringt oder bei Widerspruch oder Einspruch Örtlich: Bezirk des Schuldners oder Kaufmann vereinbart vertraglich einen anderen Gerichtsstand Sachlich bis zu 5.000€: Amtsgericht, sonst Landgericht ● ● ● Durchführung Prüfung der schriftlichen oder mündlichen Klage Termin zur mündlichen Verhandlung zur Klärung des Sachverhaltes ➜ Stellung zu Anklagepunkten → Beweismittel. Sachverständigengutachten; Augenschein, Urkunden, Zeugenaussagen unter Eid ● Beendigung durch Urteil, Zurücknahme oder Vergleich ● Berufung und Revision ist eine Partei mit Urteil unzufrieden, kann sie mit dem in der Klageinstanz begonnenen Streit als Berufungsinstanz weiterführen bei einem übergeordneten Gericht. (nur bei über 600€ oder Zulassung) ● Berufungsinstanz: Tatbestand wird noch einmal untersucht. wenn das nicht gefällt: ... Revisionsinstanz: Zulassungsrevision BHG überprüft nur nach Einhaltung der Gesetze. ● Anwaltszwang: ● nicht vor dem Amtsgericht (Ausnahme bei Ehe- und Lebenspartnerschaftssachen) Wirtschaftsordnungen Ordnungselemente Planungs- und Lenkungssytem Grundliegendes Prinzip Preisbildung Eigentum der Güter Rolle des Staates Grenzen /Nachle Freie Marktwirtschaft ➜Dezentral/ individuell durch Haushalt und Unternehmen ➜ Ökonomisches Prinzip/ Individualismus ➜ Markt als Regulator (Wettbewerb) Angebot& Nachfrage ➜ Privateigentum ➜Kein Eingreifen → Nachwächterstaat" Einhaltung der Freiheitsrechte ➜ Ausbeutung wirtschaftlich schwächerer ➜ keine soziale Absicherung der Arbeitnehmer BGH Oberland Land Amt ➜ Konjunkturschwankungen ➜ Arbeitslosigkeit große Ungleichheit → Monopole und Kartelle können Preise festsetzen Soziale Marktwirtschaft ➜dezentral/ zentral → "" öffentliche Güter ➜ Ökonomisches Prinzip / Bedarfsdeckung ➜ Markt/staatliche Überwachung und eingriffe →➜ Privat- /Staatseigentum ➜Staat beseitigt Störungen: ➜ Umverteilung ➜ Marktversagen ➜ Sozial- /Wettbewerbs und Konjunkturpolitik ➜ „soziale Gerechtigkeit" → Umverteilung führt zu vermindertem Leistungsanreiz ➜ Einfluss des Staates in Marktmechanismus führt zu Wohlfahrtsverlusten (staatliche Zentrale Planwirtschaft ➜ Zentral durch Staat → Planerfüllung Bedarfsdeckung Kollektivismus ➜ Staatliche Festlegung → Staatseigentum ➜ Starkes Eingreifen des Staates ➜ Arbeitsplatz und Beruf könne nicht frei gewählt werden ➜ aufwändiger Verwaltungsapparat ➜ mangelnder Leistungsreiz ➜ fantasielose Güterproduktion nach Plan ➜ Versorgungslücken artelle vertraglicher Zusammenschluss von unternehmen eines Wirtschaftszweigs Preiskartell (Kartellpreis v Ober-/Untergrenzen) ● Mengenkartell (Gesamtnachfragemenge aufteilen) ➜Quotenkartell (Warenmenge) ➜Gebietskartell (Absatzgebiet) ● - nur erlaubt wenn es BESSER für den Verbraucher ist Rationalisierungskartell ERLAUBT (Kostensenkung zur Steigerung der Produktivität der Kartellmitglieder) ● Syndikate (gemeinsame Vertriebsgesellschaft, Verkauft Produkte der Mitglieder) ● Konditionenkartell (einheitliche Liefer- und Zahlungsbedingungen) ● Mittelstandskartelle ERLAUBT Strukturkrisenkartell (in wirtschaftlich schlimme Phase) ● Gefahr hohe Preise auf Kosten der Verbraucher (Leidragerale) ● Beeinträchtigung/Verhinderung des freien Wettbewerbs Gesetz gegen Wettbewerbseinschränkungen ● Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ● Freigestellte Vereinbarungen ➜ angemessene Beteiligung der Verbraucher ➜ Verbesserung technischen v wirtschaftlichen Fortschritts Mittelstandskartelle ● ● ➜ Wettbewerb wird nicht wesentlich beeinträchtigt ➜ dient zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner v mittelständiger Unternehmen Geldstrafen Berechnung Verzugszinsen (Überweisungsbetrag nach Verzug) ÚB = ив (RB-VZ)/100 365 oder G RB VZ VT 100 365 VT V2=