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Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung

Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung

 Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG)
Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte

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- Artikel 20 und Artikel 79 - Grundrechte und Menschenrechte, Einteilung in Gruppen - Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und Sozialstaatlichkeit - Veränderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse

 

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Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG) Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte auf O Menschenrechte: Alle Menschen besitzen von Geburt an Menschenrechte. Beispiele sind: Schutz der Menschenwürde, Gleichheit vor Gesetz, freie Meinungsäußerung, Brief und Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gewährung des Eigentums Bürgerrechte: Alle deutschen Staatsbürger besitzen diese. Beispiele sind: Wahlrecht, Versammlungsfreiheit, Staatsangehörigkeit, Vereinigungsfreiheit, freie Berufswahl, Freizügigkeit (umziehen) Die Grundrechte im Grundgesetz unterteilen sich in 4 Gruppen: O Freiheitsrechte (haben ein besonderes Gewicht, daher auch zu Beginn des GG): O O O ■ Verfahrensrechte (formelle Rechte): Artikel 19. Rechtsweggarantie Artikel 103: Recht auf rechtliches Gehör Artikel 1: Menschenwürde Artikel 2: Freiheitsrechte Artikel 4: Religionsfreiheit Artikel 5: Meinungsfreiheit (u.v.m.) Teilhaberechte: werden. ■ Beispiel: Beschwerdekammer, Schiedsverfahren, Bestimmung über Wahlen Gleichheitsrechte: Artikel 3, 3: keine Benachteiligung Behinderter Artikel 7: Recht auf Schulwesen Artikel 16a: Asylrecht Artikel 20: Widerstandsrecht Beispiel: Inklusion, Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden Recht Neben Artikel 1 hat Artikel 20 eine besondere Stellung. Dieser ist eine Art Zusammenfassung der Verfassung und definiert die fünf Staatsstrukturprinzipien Republik: Ausschluss von Monarchien oder einem fürstlich gekrönten Staatsoberhaupt Demokratie: Volkssouveränität ist die Grundlage aller staatlichen Gewalt. Die Regierung wird durch regelmäßige Wahlen durch das Volk legitimiert. In der BRD herrscht eine repräsentative Demokratie, welche nach dem Mehrheitsprinzip agiert. Hierbei ist der Bundestag/Parlament die Gesetze und kann als oberstes Verfassungsorgan angesehen Artikel 1: Menschenwürde Artikel 3: Gleichheit vor Gesetz Artikel 11: Freizügigkeit Artikel 21: Gleichbehandlung politischer Parteien Beispiel: unterschiedliche hohe Beiträge (absolut gesehen) zur Krankenversicherung gemäß dem...

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Einkommen Rechtsstaatlichkeit: Staatliche Entscheidungen sind nur legitim, wenn (1) formale Anforderungen erfüllt werden (formaler Rechtsstaat) und (2) sich die Entscheidungen an den Grundrechten als oberste Norm orientieren (materieller Rechtsstaat, stärker als 1). Zudem gelten Rechtsgleichheit, Rechtssicherheit (Gesetze gelten erst ab Einführung) und Unabhängigkeit der Gerichte O Grundgedanke des Rechtsstaatsprinzips: Bindung der staatlichen Gewalt an das O Rechtsgleichheit Rechtssicherheit Rechtsschutz: unabhängige Gerichte schützen den Bürger vor Willkürstaat Verhältnismäßigkeitsgrundsatz OOO O Vorrang der Verfassung/Grundgesetzes Achtung der Grundrechte Materielles Rechtsstaatsprinzip: Würde des Menschen ist der oberste Grundsatz bei der Gesetzgebung ο ο O Rechtsweggarantie O Widerstandsrecht Föderalismus: Mehrere Gliedstaaten (Bundesländer) bilden einen Bund (Bundesstaaten). Staatliche Aufgaben sind zwischen Bund und Land aufgeteilt (Gewaltenteilung) Sozialstaatlichkeit: Die BRD garantiert eine Grundlagensicherung für deutsche Bürger. Beispiel sind Pflichtversicherungen (KV), Fürsorgeanspruch (Sozialhilfen), Daseinsvorsorge, soziale Teilhabe und soziale Politik (Wohnungsbau, Steuerpolitik) Artikel 1, 20, 79 sind gegen Änderungen ,,immunisiert", das heißt sie dürfen nicht geändert werden Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 20 (Verfassungsgrundsätze, Widerstandsrecht) sind elementare Verfassungsgrundsätze Artikel 79: Änderungen des GG, welche Artikel 1 oder 20 betreffen sind unzulässig. Weitgehende Änderungen des GG können nur über 2/3 Mehrheit von Bundestag und Bundesrate (Gewaltenteilung) bewirkt werden. → Ewigkeitsklausel/Ewigkeitsgarantie Artikel 2-19 haben einen besonderen Schutz, u.a. durch Artikel 1 Theoretisch ist es jedoch durch Artikel 146 absetzbar (Grundgesetz verliert an Gültigkeit, wenn das deutsche Volk aus freien Gründen eine neue Verfassung haben will) Grundprinzipien: O Rechtssicherheit (alles staatliche Handeln ist an das Gesetz gebunden) O Rechtsgleichheit (alle Bürger sind gleich vor Gericht) O Rechtsschutz (unabhängige Gerichte schützen die Bürger vor willkürlichen Eingriffen des Staates) O Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Angemessenheit, legitimer Zweck, Eignung von staatlichen Maßnahmen) O Grundgesetz hat Vorrang vor Gesetzgebung (besser als in Weimar) Veränderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse insb. Art. 109, 115 GG Spannungsverhältnis zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit anhand 9/11. Staat weitet Kontrollrechte enorm aus (z.B. Vorratsdatenspeicherung). Gleichheitsrechte sind nicht gleich für Frauen/Ältere/Behinderte. Sollten gesellschaftliche Gruppen und nicht der Staat Normen aufstellen? Ist das Grundgesetz von 1949 heute noch aktuell bei sämtlichen Innovationen (Internet, Computer, Cyberkriminalität, E- Commerce) Artikel 20a besagt den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen und den Schutz der Tiere Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, Inklusion von behinderten Menschen Maßnahmen nach 9/11: Otto-Katalog (Mitgliedschaft in Terrorvereinigungen unter Strafe gestellt) Rasterfahndung (negative Fahndung, es wird nach bestimmten und von Vorurteilen geprägten Mustern gesucht) Flugzeugabschuss (Flugzeuge können im Falle einer Entführung abgeschossen werden) Biometrische Daten (Staat darf biometrische Daten verwenden, z.B. Gesicht, Fingerabdruck) Vorratsdatenspeicherung (sämtliche Daten dürfen sicherheitshalber gespeichert werden) Anti-Terror-Datei (besserer Austausch von Daten, mehr Datenzugriff) Onlinedurchsuchung (Online Daten können besser ausgewertet werden)

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- Artikel 20 und Artikel 79 - Grundrechte und Menschenrechte, Einteilung in Gruppen - Rechtsstaatlichkeit, Föderalismus und Sozialstaatlichkeit - Veränderung des Grundgesetzes aufgrund gesellschaftlicher Wandlungsprozesse

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Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in der Verfassung (insb. Art. 1, 20, 79 GG) Grundrechte teilen sich in Menschenrechte und Bürgerrechte auf O Menschenrechte: Alle Menschen besitzen von Geburt an Menschenrechte. Beispiele sind: Schutz der Menschenwürde, Gleichheit vor Gesetz, freie Meinungsäußerung, Brief und Postgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Gewährung des Eigentums Bürgerrechte: Alle deutschen Staatsbürger besitzen diese. Beispiele sind: Wahlrecht, Versammlungsfreiheit, Staatsangehörigkeit, Vereinigungsfreiheit, freie Berufswahl, Freizügigkeit (umziehen) Die Grundrechte im Grundgesetz unterteilen sich in 4 Gruppen: O Freiheitsrechte (haben ein besonderes Gewicht, daher auch zu Beginn des GG): O O O ■ Verfahrensrechte (formelle Rechte): Artikel 19. Rechtsweggarantie Artikel 103: Recht auf rechtliches Gehör Artikel 1: Menschenwürde Artikel 2: Freiheitsrechte Artikel 4: Religionsfreiheit Artikel 5: Meinungsfreiheit (u.v.m.) Teilhaberechte: werden. ■ Beispiel: Beschwerdekammer, Schiedsverfahren, Bestimmung über Wahlen Gleichheitsrechte: Artikel 3, 3: keine Benachteiligung Behinderter Artikel 7: Recht auf Schulwesen Artikel 16a: Asylrecht Artikel 20: Widerstandsrecht Beispiel: Inklusion, Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden Recht Neben Artikel 1 hat Artikel 20 eine besondere Stellung. Dieser ist eine Art Zusammenfassung der Verfassung und definiert die fünf Staatsstrukturprinzipien Republik: Ausschluss von Monarchien oder einem fürstlich gekrönten Staatsoberhaupt Demokratie: Volkssouveränität ist die Grundlage aller staatlichen Gewalt. Die Regierung wird durch regelmäßige Wahlen durch das Volk legitimiert. In der BRD herrscht eine repräsentative Demokratie, welche nach dem Mehrheitsprinzip agiert. Hierbei ist der Bundestag/Parlament die Gesetze und kann als oberstes Verfassungsorgan angesehen Artikel 1: Menschenwürde Artikel 3: Gleichheit vor Gesetz Artikel 11: Freizügigkeit Artikel 21: Gleichbehandlung politischer Parteien Beispiel: unterschiedliche hohe Beiträge (absolut gesehen) zur Krankenversicherung gemäß dem...

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