Der zweiseitige Handelskauf ist ein fundamentaler Geschäftsvorgang zwischen zwei Kaufleuten, der durch beiderseitige Willenserklärungen zustande kommt.
• Der Kaufvertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien
• Die Hauptpflichten des Verkäufers umfassen die mangelfreie Warenlieferung und Eigentumsübertragung
• Der Käufer ist zur Kaufpreiszahlung und Warenannahme verpflichtet
• Verschiedene Dokumente wie Kataloge oder Websites gelten nur als Aufforderung zur Angebotsabgabe
• Die Auftragsbestätigung dient als wichtiges Dokumentationsinstrument