Voraussetzungen und Erfüllung des Kaufvertrages
Voraussetzungen eines gültigen Kaufvertrages
Damit ein Kaufvertrag rechtsgültig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Zweiseitigkeit: Beteiligung von zwei Personen (Käufer und Verkäufer)
- Übereinstimmende Willenserklärung: Einigkeit über Ware, Preis, Menge, Zeit und Ort
- Freiwilligkeit: Keine Zwangsausübung
- Erlaubtheit: Kein Verstoß gegen Gesetze oder gute Sitten
- Möglichkeit: Realistisches Geschäft (z.B. kein Grundstück auf dem Mars)
- Geschäftsfähigkeit: Volljährigkeit und volle Handlungsfähigkeit
Wichtig zu wissen: Ab wann ist ein Kaufvertrag rechtsgültig? Ein Kaufvertrag ist rechtsgültig, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und beide Parteien ihre Willenserklärungen wirksam abgegeben haben. Bei Minderjährigen ist oft die Zustimmung der Eltern erforderlich.
Die Geschäftsfähigkeit unterscheidet sich je nach Alter:
- Kinder (unter 7 Jahre): Geschäftsunfähig, nur Taschengeldgeschäfte erlaubt
- Unmündige Minderjährige (7-14 Jahre): Beschränkt geschäftsfähig, nur altersübliche Geschäfte zu ihrem Vorteil
- Mündige Minderjährige (14-18 Jahre): Erweitert beschränkt geschäftsfähig, Geschäfte in Höhe des Taschengelds oder Verdienstes
- Volljährige (ab 18 Jahre): Voll geschäftsfähig für alle erlaubten Geschäfte
Bei Minderjährigen sind Verträge schwebend unwirksam, bis die Eltern zustimmen. Erst dann wird der Vertrag gültig.
Erfüllung des Kaufvertrages
Nach dem Abschluss folgt die Erfüllung der Pflichten:
Fallbeispiel: Beim Zustandekommen eines Kaufvertrags gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder macht der Verkäufer ein Angebot, das der Käufer annimmt, oder der Käufer macht eine Bestellung, die der Verkäufer bestätigt. In beiden Fällen entstehen rechtliche Bindungen.
Gesetzliche Grundlagen des Kaufvertrages
Je nach Vertragspartnern gelten unterschiedliche rechtliche Bestimmungen:
- Privatkauf (C2C): Von Privatperson zu Privatperson, keine besonderen Schutzbestimmungen
- Einseitig unternehmensbezogenes Geschäft (B2C): Unternehmer verkauft an Privatperson, Konsument erhält besondere Rechte
- Zweiseitig unternehmensbezogenes Geschäft (B2B): Zwischen Unternehmern, keine besonderen Schutzbestimmungen