Vertragsfreiheit und Formvorschriften
Die Vertragsfreiheit ist ein Grundprinzip des deutschen Zivilrechts und findet ihre Verankerung im Grundgesetz. Sie umfasst zwei wesentliche Aspekte:
- Abschlussfreiheit: Jeder kann frei entscheiden, ob, wann und mit wem er einen Vertrag abschließt.
- Inhaltsfreiheit: Die Vertragsparteien können den Inhalt ihrer Vereinbarungen selbst bestimmen.
Highlight: Die Vertragsfreiheit ist jedoch nicht grenzenlos. Es gibt wichtige Einschränkungen der Vertragsfreiheit, die dem Schutz der Allgemeinheit und einzelner Personen dienen.
Beispiel: Ein Beispiel für Einschränkungen der Vertragsfreiheit ist der Abschlusszwang für lebenswichtige Güter wie Strom, Gas oder Wasser. Hier sind Anbieter verpflichtet, Verträge mit Kunden abzuschließen.
Die Grenzen der Vertragsfreiheit sind im BGB festgelegt. Verträge, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, sind nichtig.
Vocabulary: "Gute Sitten" bezieht sich auf das allgemeine Anstandsgefühl und die moralischen Vorstellungen der Gesellschaft.
Neben der Vertragsfreiheit spielen Formvorschriften eine wichtige Rolle im deutschen Recht. Grundsätzlich gilt zwar Formfreiheit, es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Rechtsgeschäfte.
Definition: Formvorschriften sind gesetzliche Vorgaben, die für bestimmte Rechtsgeschäfte eine spezifische Form vorschreiben, um Rechtswirksamkeit zu erlangen.
Die wichtigsten Formen sind:
- Schriftform §126BGB
- Elektronische Form §126aBGB
- Textform §126bBGB
- Öffentliche Beglaubigung §129BGB
- Notarielle Beurkundung §128BGB
Example: Ein Mietvertrag über Wohnraum muss schriftlich abgeschlossen werden, während ein Grundstückskauf notariell beurkundet werden muss.
Diese Formvorschriften dienen verschiedenen Zwecken, darunter der Beweissicherung, dem Schutz vor übereilten Entscheidungen und der rechtlichen Beratung durch neutrale Dritte.