Die Rechtsfähigkeit natürlicher und juristischer Personen sowie die Grundlagen des Vertragsrechts, einschließlich Vertragsfreiheit, Formvorschriften und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, sind zentrale Themen des Bürgerlichen Rechts. Diese Konzepte bilden die Basis für rechtsgültige Transaktionen und Vereinbarungen im Geschäftsleben und Alltag.
• Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie gilt für natürliche Personen von Geburt an und für juristische Personen durch staatliche Anerkennung.
• Willenserklärungen sind der Ausdruck des rechtlich relevanten Willens und können mündlich, schriftlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen.
• Die Vertragsfreiheit ermöglicht es Parteien, Verträge frei zu gestalten, unterliegt jedoch gesetzlichen Einschränkungen zum Schutz der Allgemeinheit.
• Formvorschriften dienen der Beweissicherung und dem Schutz vor übereilten Entscheidungen bei wichtigen Rechtsgeschäften.
• Nichtigkeit tritt ein, wenn Rechtsgeschäfte gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen.