Die rechtlichen Grundlagen für Personen und Verträge im deutschen Recht sind komplex und vielschichtig strukturiert.
Die Rechtsfähigkeit natürliche Person beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod. Im Gegensatz dazu erhalten juristische Personen ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung oder Eintragung ins entsprechende Register. Zu unterscheiden sind dabei die juristische Person des öffentlichen Rechts (wie Gemeinden oder Universitäten) und die juristische Person des privaten Rechts (wie GmbHs oder Aktiengesellschaften). Die Rechtsfähigkeit ermöglicht es beiden Arten von Personen, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Beispielsweise können sie Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder vor Gericht klagen und verklagt werden.
Ein zentrales Element des Privatrechts ist die Vertragsfreiheit, die im BGB verankert ist. Sie umfasst sowohl die Inhaltsfreiheit als auch die Formfreiheit bei Vertragsabschlüssen. Allerdings unterliegt sie verschiedenen Einschränkungen, etwa durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten. Bei Verstößen gegen diese Grenzen können Rechtsgeschäfte nichtig oder anfechtbar sein. Die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften tritt von Anfang an ein und macht den Vertrag unwirksam, während bei anfechtbaren Rechtsgeschäften die betroffene Partei das Rechtsgeschäft rückwirkend vernichten kann. Gründe für Anfechtbarkeit können beispielsweise Irrtum, arglistige Täuschung oder Drohung sein. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Nichtigkeit und Anfechtbarkeit ist besonders wichtig für die praktische Handhabung von Verträgen und deren rechtliche Folgen.