Die Grundrechte und Verfassungsprinzipien im deutschen Grundgesetz
Die Grundrechte der Verfassung bilden das Fundament des deutschen Rechtssystems. Im Grundgesetz Deutschland sind diese in den Artikeln 1-19 verankert und schützen die Bürger vor staatlichen Eingriffen. Die Menschenwürde steht dabei im Zentrum und ist gemäß Grundgesetz Artikel 1 unantastbar.
Definition: Die Menschenwürde ist der oberste Verfassungswert und Ursprung aller weiteren Freiheits-, Gleichheits- und Unverletzlichkeitsrechte.
Die Grundrechte 1-19 Kurzfassung umfasst elementare Rechte wie die Handlungsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Religionsfreiheit. Besonders wichtig ist der Grundgesetz Artikel 2, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Der Grundgesetz Artikel 3 verankert die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.
Highlight: Die Würde des Menschen ist verletzt, wenn er zum reinen Objekt staatlichen Handelns degradiert wird oder seine innere Freiheit angetastet wird.











