Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland legt die fundamentalen Strukturprinzipien und Grundrechte fest, die den deutschen Staat definieren. Es umfasst die Prinzipien der Republik, Demokratie, Bundesstaatlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit, sowie einen umfassenden Katalog von Grundrechten. Diese Verfassungsgrundsätze sind durch die "Ewigkeitsklausel" besonders geschützt.
- Das Grundgesetz trat am 24. Mai 1949 in Kraft und gilt als Vorbild für viele andere Länder
- Die Strukturprinzipien sind in Artikel 20 verankert und durch Artikel 79 dauerhaft geschützt
- Die Grundrechte (Artikel 1-19) bilden den wichtigsten Teil des Grundgesetzes
- Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung der Verfassung