Grundlagen der Demokratie und Gewaltenteilung
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung basiert auf dem Prinzip der Gewaltenteilung, welches die Macht im Staat auf verschiedene Organe und Ebenen verteilt. Es gibt mehrere Formen der Gewaltenteilung:
Die horizontale Gewaltenteilung teilt die Staatsgewalt in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) auf. Bei der vertikalen Gewaltenteilung wird die Macht auf verschiedene Ebenen wie Bund, Länder und Kommunen verteilt, wobei das Subsidiaritätsprinzip gilt.
Definition: Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben möglichst von der untersten geeigneten Ebene gelöst werden sollen.
Weitere Formen sind die temporale Gewaltenteilung (zeitliche Begrenzung von Machtpositionen), die konstitutionelle Gewaltenteilung (Verfassung als oberste Rechtsquelle) und die dezisive Gewaltenteilung (Beteiligung verschiedener Gruppen am Gesetzgebungsprozess).
Interessenverbände spielen eine wichtige Rolle in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie vertreten bestimmte Ziele gegenüber der Regierung und Verwaltung. Lobbyismus ist dabei ein wichtiger Aspekt, bei dem Fachleute Politiker beraten.
Beispiel: Sportverbände, Wirtschaftsverbände oder Lehrerverbände sind typische Interessenverbände, die versuchen, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen.
Diese Grundlagen der Demokratie sind wichtig für das Verständnis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt wird.