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Die Grundrechte 1.1. Historischer Hintergrund Im Jahr 1949 wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet, nachdem das Land von den Alliierten besetzt worden war. Deutschland stand vor der drohenden Teilung und war politisch, moralisch und wirtschaftlich bankrott. Der Versuch, eine Demokratie zu etablieren (Weimarer Republik), war gescheitert. Um eine Teilung zu verhindern, wurde eine neue Verfassung erarbeitet. 1.2. Definition Die Grundrechte sind Rechte, die jeden Einzelnen vor dem Staat schützen. Jeder Mensch besitzt von Natur aus Menschenrechte. 1.3. Verletzung der Menschenwürde Die Menschenwürde wird verletzt, wenn der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns wird, die innere Freiheit angetastet wird, die Personenwertgleichheit geleugnet wird, der Anspruch auf Politik, Arbeit und Privatsphäre verletzt wird, die Willens- und Entscheidungsfreiheit gewaltsam verletzt wird, der Mensch auf Ebene des Tieres herabgewürdigt wird. Die Geistes- und Gewissensfreiheit, Handlungsfreiheit, Selbstbestimmung, räumliche Privatsphäre, soziale Gerechtigkeit, Mitwirkungsrecht, Freiheit im Staat und Individualität sind wichtige Grundrechte. 1.4. Wichtige Artikel Artikel 20.6G steht am Anfang des Grundgesetzes und hat einen besonderen Stellenwert. Weitere wichtige Artikel sind in Kurzform das Gesetz. 1.5. Legitimität und Effizienz Die Grundrechte gelten unumstößlich und sind unverletzlich. Justizielle Grundrechte gelten nur für deutsche Staatsbürger. Die Bürgerrechte umfassen die Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Vereinsfreiheit und institutionelle Garantien. Das Sozialstaatsprinzip und die soziale Gerechtigkeit sind wichtige Grundrechte. Das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatprinzip sind ebenfalls wichtige Grundrechte. Das Bundesstaatprinzip besagt, dass das Grundgesetz alle Staatsgewalten bindet. Die Ewigkeitsklausel (Artikel 79 (3) GG) schützt das Grundgesetz vor Änderungen, welche Artikel 1-20, die Gliederung des Bundes in Länder oder die Mitwirkung der Länder berühren wollen. Das Grundgesetz wird auch als "zahnloser Tiger" bezeichnet. Bei politischen Entscheidungen müssen Legitimität und Effizienz besonders beachtet werden. Es muss darauf geachtet werden, die Menschenrechte zu beachten und Gerechtigkeit walten zu lassen. Lösungen sollten gezielt gesucht werden, um mit wenig Aufwand ein gutes Ergebnis zu erzielen. Artikel, die die Demokratie verteidigen, werden als wehrhafte Demokratie bezeichnet (z.B. Verbot von Vereinen, welche gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen oder Versuche, die FDGO zu beseitigen).
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