Staatsstrukturprinzipien und Schutz der Verfassung
Die Staatsstrukturprinzipien, festgelegt in Artikel 20 des Grundgesetzes, definieren die grundlegende Ordnung des deutschen Staates. Sie umfassen das Demokratieprinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Bundesstaatsprinzip.
Vocabulary: Staatsstrukturprinzipien sind die grundlegenden Organisationsprinzipien des Staates, die in der Verfassung verankert sind.
Das Demokratieprinzip besagt, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und durch Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Das Rechtsstaatsprinzip garantiert, dass alle staatlichen Handlungen an Recht und Gesetz gebunden sind. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Das Bundesstaatsprinzip teilt die Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern auf.
Highlight: Die 5 Staatsprinzipien Deutschlands (einschließlich des Republikprinzips) bilden das Fundament der staatlichen Ordnung und sind durch die Ewigkeitsklausel besonders geschützt.
Die Ewigkeitsklausel, verankert in Artikel 79 (3) GG, schützt das Grundgesetz vor Änderungen, die die Artikel 1-20, die Gliederung des Bundes in Länder oder die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung betreffen. Dies sichert die Grundprinzipien der Verfassung auch gegen demokratische Mehrheitsentscheidungen ab.
Quote: "Die Ewigkeitsklausel wird auch als 'zahnloser Tiger' bezeichnet, da sie zwar fundamentale Prinzipien schützt, aber in der Praxis selten zur Anwendung kommt."
Das Grundgesetz definiert verschiedene Arten von Grundrechten: Freiheitsrechte gelten unumstößlich für alle Menschen, justizielle Grundrechte garantieren Rechtsschutz, und Bürgerrechte gelten spezifisch für deutsche Staatsbürger. Dazu gehören beispielsweise die Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und Freizügigkeit.
Example: Die Menschenrechte in Deutschland umfassen unter anderem das Recht auf freie Meinungsäußerung (Grundgesetz Artikel 5), Religionsfreiheit (Grundgesetz Artikel 4) und das Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetz Artikel 12).
Als "wehrhafte Demokratie" bezeichnet man die Artikel des Grundgesetzes, die die demokratische Ordnung verteidigen. Dazu gehört beispielsweise die Möglichkeit, Vereine zu verbieten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen.
Bei politischen Entscheidungen müssen stets zwei Aspekte besonders beachtet werden: die Legitimität (Beachtung der Menschenrechte und Gerechtigkeit) und die Effizienz (geringer Aufwand für ein gutes Ergebnis, gezielte Lösungssuche). Diese Balance zwischen Grundrechtsschutz und effektivem Regierungshandeln ist ein zentrales Element des deutschen Verfassungsstaates.