Rechtsformen der Unternehmung
Diese Präsentation bietet eine Einführung in die verschiedenen Rechtsformen, die ein Unternehmen in Deutschland annehmen kann. Sie basiert auf dem deutschen Handelsgesetzbuch und behandelt die innerdeutsche Rechtsprechung, mit Ausnahme des Konzernrechts.
Definition: Ein Unternehmen ist eine rechtliche Einheit, die verschiedene Formen annehmen kann, um am Wirtschaftsleben teilzunehmen.
Die Präsentation gliedert sich in mehrere Hauptthemen, darunter der Kaufmannsbegriff, die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie gemischte Unternehmensformen.
Highlight: Die Wahl der Unternehmensform hat weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Verantwortung, die Bilanzierung und die Haftung der Beteiligten.
Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei Personengesellschaften stehen die Gesellschafter im Vordergrund und haften persönlich, während bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft als juristische Person agiert und die Haftung begrenzt ist.
Vocabulary: Juristische Person - Eine selbstständige Organisation mit eigener Rechtsfähigkeit, die unabhängig von ihren Mitgliedern am Rechtsverkehr teilnehmen kann.
Die Präsentation behandelt auch Mischformen wie die GmbH & Co. KG, die Vorteile beider Gesellschaftsformen kombinieren. Abschließend werden Konzepte wie kapitalmarktorientierte und börsennotierte Unternehmen sowie der Konzernbegriff erläutert.