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Rechtsformen der Unternehmen

21.5.2020

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Rechtsformen der Unternehmung
Diese Presentation soll eine kleine Einführung in einen Teil des Faches Finanzbuchhaltung
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Rechtsformen der Unternehmung Diese Presentation soll eine kleine Einführung in einen Teil des Faches Finanzbuchhaltung geben und beschreibt die verschiedenen Formen, die ein Unternehmen annehmen kann. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das deutsche Handelsgesetzbuch und die Inhalte beziehen sich auf innerdeutsche Rechtsprechung (Ausnahme: Konzern). Gegliedert ist die Keynote folgendermaßen: In einer kurzen Einleitung wird das Thema beschrieben, bevor dann auf den Kaufmannsbegriff eingegangen wird. Beim Kaufmann unterscheidet man zwischen ,,Ist, - Form, und Kann"- Kaufmännern, welche sich durch verschiedene Kriterien unterscheiden. Dazu gehören Umfang des Gewerbes, das Bestehen oder Nichtbestehen einer Juristischen Person oder die Art und der Umfang des Unternehmens. Auf der Gegenseite stehen die Kleingewerbetreibende und Land- sowie Forstwirtschaftsbetriebe. Diese gehören nicht zu den Kaufmännern, außer sie lassen sich freiwillig ins Handelsregister eingetragen. Dann sind sie Kann-Kaufmänner. Ein weiterer wichtiger Stichpunkt ist bei Unternehmen die Unterscheidung zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Sie unterscheiden sich in Merkmalen wie der Stellung der Gesellschafter, der Vertretung nach außen, der Rechtsfähigkeit oder der Haftung. Bei der Personengesellschaft stehen die Gesellschafter als Personen im Vordergrund und jeder Gesellschafter vertritt das Unternehmen. Dieses ist rechtlich selbstständig, sein Handeln wird aber den Gesellschaftern zugerechnet. Außerdem haften die Gesellschafter mit ihrem Vermögen für das Unternehmen. Bei einer Kapitalgesellschaft hingegen steht die Gesellschaft als Juristische Person im Vordergrund. Das bedeutet, dass das Unternehmen im Rechtsverkehr als eigene Person handelt...

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und das nicht mehr die Gesellschafter für das Vermögen haften. Dazu kommt, dass die Vertretung nach außen hier auf die Geschäftsführung beschränkt ist. Der Begriff Juristische Person wird folgendermaßen definiert: eine selbstständige Organisation, die eigene Rechtsfähigkeit besitzt und dadurch mit ihren Organen am Rechtsverkehr teilnehmen kann - das losgelöst vom Bestand ihrer Mitglieder und deren Vermögen. Beispiele für eine juristische Person sind AG, GmbH, KGaA, UG. Wenn man sich nun die Realität anschaut, finden sich oft Mischformen der verschiedenen Unternehmensformen. Das beabsichtigt meistens, Vorteile aus der einen Form zu benutzen und dabei Nachteile auszuheben, weil diese durch die zweite ,,Mischkomponente" gedeckt werden. Eine Art der Mischform ist die GmbH und Co. KG, aber auch die AG und Co. KG. Sie sind beide Sonderformen der Kommanditgesellschaft und strukturell wie eine Personengesellschaft aufgebaut, bilanziell jedoch wie eine Kapitalgesellschaft. Das Ziel dieses Unterfangens ist der Ausschluss von der Haftung für die Gesellschafter. Eine dritte Form der Mischung von Unternehmenstypen ist die KGaA. Sie ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und eine Mischform zwischen Personen- und Aktiengesellschaft. Die Einlage von Kapital durch die Kommandisten wird als Aktien verbucht. Auch hier ist das Ziel ein Ausschluss von der Haftung. Ein Unternehmen im großen Stil kann kapitalmarktorientiert oder börsennotiert sein. Bei beiden werden dann Eigenkapitaltitel des Unternehmens als Aktien oder Wertpapiere an organisierten Märkten (Börse) gehandelt. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass bei einer kapitalmarktorientierten Gesellschaft auch Schuldverschreibungen gehandelt werden können. Das geht bei börsennotierten Unternehmen nicht. Zum Schluss bleibt noch der Begriff des Konzernes zu klären. Ein Konzern definiert sich dadurch, dass ein Mutterunternehmen verschiedene Tochter- und Enkelunternehmen im In- aber auch Ausland hat, beziehungsweise haben kann. Wichtig hierbei ist, dass für einen Konzern ergänzende Bilanzierungsregeln gelten und dass ggf. Ein Konzernabschluss nach internationalem Handelsrecht gemacht werden muss wenn Tochterunternehmen im Ausland bestehen. Insgesamt sollten die Schüler nach dieser Präsentation einen Überblick über deb Begriff ,,Unternehmen" gewonnen haben und etwas besser verstehen, was sie sehen, wenn beispielsweise ein Schild auf der Straße GmbH und Co. KG zeigt!!! Rechtsformen der Unternehmung Wie Unternehmen rechtlich bestehen Gliederung • Einführung • Kaufmannsbegriff • Personengesellschaft vs. Kapitalgesellschaft • Gemischte Unternehmensformen ● • Kapitalmarktorientiert vs. Börsennotiert • Grundbegriff Konzern ● • Quellen Einführung Wichtige Fragen: Welche Form soll ein Unternehmen haben? • Aspekt von rechtlichem Handeln und rechtlicher ● Verantwortung im Vordergrund • Unternehmen als Personen oder nur als Organisationen ● • Typ des Unternehmens ist maßgebend dafür, welchen Regeln das Unternehmen unterliegt und wie die Bilanz aufzustellen ist ● Kaufmannsbegriff Kaufmann ist-Kaufmann Formkaufmann Kannkaufmann Kein Kaufmann Kleinstgewerbetreibende Land- und Forstwirtschaft Kleingewerbetreibende • Gewerbe erfordert nicht kaufmännische Einrichtung nach Art und Umfang . Z.B. Kiosk Land- und Forstwirtschaft • Nur Eintragung ins Handelsregister, wenn Umfang des Unternehmens einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordern Kannkaufmann • Kaufmann durch freiwillige Eintragung ins Handelsregister • Recht, aber keine Pflicht zur Eintragung • können Kleingewerbetreibende oder Forst- und Landwirtschaftsbetriebe machen Ist-Kaufmann (§1 HGB) • Betreiben eines Handelsgewerbes • Gewerbe: selbstständig, planbar, von gewisser Dauer, gegen Entgelt • Kein freier Beruf (Arzt, Anwalt, Künstler,...) • Zweite Voraussetzung: Erfordernis eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes • Kriterien: Art und Umfang Formkaufmann (§6 HGB) Voraussetzung: Handelsgesellschaft liegt vor • Definition Handelsgesellschaft: Unterscheidung in Juristische Person und Natürliche Person: ● 1. Kaufmannseigenschaft durch Entstehung des Unternehmens erlangt 2. Vorliegen einer Handelsgesellschaft nach §105 HGB Personen- und Kapitalgesellschaft Kriterien Stellung der Gesellschafter Vertretung Rechtsfähigkeit und Rechtspersönlichkeit Haftung Personengesellschaft Gesellschafter im Vordergrund, tragen Verantwortung Jeder Gesellschafter Selbstständig, Handeln im Rechtsverkehr wird den Gesellschaftern als Personen zugerechnet Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft Kapitalgesellschaft Gesellschaft an sich steht im Vordergrund Geschäftsführung Selbstständig, eigenes Handeln im Rechtsverkehr, da juristische Person Trennung von Gesellschaftsvermögen und Gesellschaftern Definition Juristische Person ● ● selbstständige Organisation Eingene Rechtsfähigkeit Fähigkeit, durch eigene Organe amRechtsverkehr teilzunehmen • Losgelöst vom Bestand ihrer Mitglieder und deren Vermögen Überblick einige juristische Personen • AG (Aktiengesellschaft) • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) •UG (Unternehmergesellschaft) • eG (eingetragene Genossenschaften) • WaG Mischformen - GmbH & Co. KG und AG & Co. KG • GmbH & Compagnie Kommanditgesellschaft bzw. AG und Co. KG • Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) • Strukturell :Personengesellschaft • Bilanziell: Kapitalgesellschaft • Ziel: Ausschluss der Haftung ● Kommanditgesellschaft auf Aktien • Mischform zwischen Personen - und Aktiengesellschaft • Strukturell: Personengesellschaft • Bilanziell: Kapitalgesellschaft Einlage von Kommunisten als Aktien verbrieft • Ziel: Ausschluss der Haftung Mischformen - KGaA ● Kapitalmarktorientiert vs. börsennotiert • Kapitalmarktorientiertes Unternehmen: Eigenkapitaltitel (Aktien, Wertpapiere) oder Schuldverschreibungen... werden an organisiertem Markt gehandelt • Börsennotiertes Unternehmen: nur Eigenkapitaltitel werden an einem organisierten Markt gehandelt • Nur AG, KGaA und SE (Societas Europae) können börsennotiert sein Grundbegriff Konzern • Mutterunternehmen • Hat beherrschenden Einfluss auf • Tochterunternehmen und Enkelunternehmen (,,Tochterunternehmen der Tochterunternehmen") • Tochterunternehmen können im In- und Ausland sein • Alles zusammen = Konzern Quellen ● Handelsgesetzbuch, Beck-Texte im dtv • Buchholz, Rainer: Grundzüge des Jahresabschlusses Döring Ulrich, Buchholz Rainer: Buchhaltung uns Jahresabschluss