Objektiver Tatbestand und Tatbestandsmerkmale
Der objektive Tatbestand einer Straftat setzt sich aus verschiedenen Tatbestandsmerkmalen zusammen. Diese sind die einzelnen Bestandteile des gesetzlich beschriebenen Tatbestands.
Beispiel: § 303 StGB Sachbeschädigung: "Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
In diesem Beispiel sind die Tatbestandsmerkmale:
- Eine Sache
- Die Fremdheit der Sache
- Das Beschädigen oder Zerstören
Die genaue Analyse dieser Merkmale ist entscheidend für die strafrechtliche Beurteilung einer Handlung.
Vocabulary: Der objektive Tatbestand umfasst alle äußerlich wahrnehmbaren Merkmale einer Straftat, während der subjektive Tatbestand die innere Einstellung des Täters betrifft.
Die Prüfung des objektiven Tatbestands ist der erste Schritt in der strafrechtlichen Würdigung eines Falles. Erst wenn alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, wird der subjektive Tatbestand geprüft, gefolgt von der Rechtswidrigkeit und der Schuld.
Highlight: Die sorgfältige Prüfung jedes einzelnen Tatbestandsmerkmals ist von großer Bedeutung, da nur bei Erfüllung aller Merkmale eine Strafbarkeit in Betracht kommt.