Vereinigungstheorie und Stellung des Strafrechts
Die Vereinigungstheorie ist die vorherrschende Theorie im deutschen Strafrecht Deutschland. Sie vereint Elemente der absoluten und relativen Straftheorien mit dem obersten Ziel, zukünftige Straftaten zu vermeiden.
Zitat: § 46 StGB Grundsätze der Strafzumessung: "Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen."
Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und regelt das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Es wird durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, das in einen allgemeinen und einen besonderen Teil unterteilt ist.
Vocabulary: Materielles Strafrecht umfasst die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Strafen, während der besondere Teil die konkreten Straftatbestände enthält.
Es ist wichtig, das Strafrecht von Ordnungswidrigkeiten und zivilrechtlichen unerlaubten Handlungen abzugrenzen:
- Ordnungswidrigkeiten werden im Ordnungswidrigkeitengesetz geregelt und führen zu Bußen.
- Unerlaubte Handlungen im Zivilrecht basieren auf § 823 BGB und führen zu Schadensersatz oder Schmerzensgeld.
Beispiel: Ein Faustschlag ins Gesicht kann sowohl eine strafrechtliche Körperverletzung als auch eine zivilrechtliche unerlaubte Handlung darstellen.

































