Kündigungsgründe und Fristen im Arbeitsrecht
Der Arbeitgeber muss für eine ordentliche Kündigung stichhaltige Gründe vorweisen. Diese lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:
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Personenbedingte Gründe: Hierzu zählt beispielsweise eine langfristige Krankheit des Arbeitnehmers.
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Verhaltensbedingte Gründe: Darunter fallen Arbeitsverweigerung oder unangemessenes Verhalten wie Beleidigungen.
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Betriebsbedingte Gründe: Diese umfassen wirtschaftliche Faktoren wie Auftrags- und Umsatzeinbrüche oder Betriebsschließungen, die zu einem reduzierten Personalbedarf führen.
Highlight: Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich, wenn der Arbeitnehmer schwerwiegende Vergehen begeht.
Example: Zu den Gründen für eine fristlose Kündigung gehören Vermögensdelikte wie Betrug, Diebstahl oder Unterschlagung, sowie schwere Beleidigungen, sexuelle Belästigung oder körperliche Angriffe gegen Kollegen, Vorgesetzte oder Kunden.
Für Arbeitnehmer, die sich beruflich verändern möchten, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Es ist wichtig zu beachten, dass Arbeits- oder Tarifverträge längere Fristen vorsehen können.
Definition: Die ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist erfolgt.
Vocabulary: Personenbedingte Gründe Kündigung Arbeitnehmer beziehen sich auf Umstände, die in der Person des Arbeitnehmers liegen und seine Eignung für die Arbeitsstelle beeinträchtigen.