Die Verfassung der Weimarer Republik
Die Wahl zur verfassunggebenden Nationalversammlung am 19. Januar 1919 leitete die formelle Gründungsphase der Weimarer Republik ein. Die Entscheidung fiel zugunsten einer parlamentarischen Republik und beendete damit die revolutionäre Phase.
Entstehung der Weimarer Verfassung
Die Nationalversammlung trat am 6. Februar 1919 in Weimar zusammen und wählte Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten. Eine Koalitionsregierung aus MSPD, DDP und Zentrumspartei wurde gebildet, um die neue Verfassung auszuarbeiten.
Example: Die Wahl Weimars als Tagungsort sollte symbolisch an die deutsche Klassik anknüpfen und einen Neuanfang fernab des als reaktionär geltenden Berlin signalisieren.
Am 31. Juli 1919 wurde die Weimarer Verfassung verabschiedet und am 11. August von Reichspräsident Ebert unterzeichnet. Sie basierte auf den Prinzipien der Volkssouveränität, der Grundrechte und der Gewaltenteilung.
Kontroversen in der Verfassung
Die Verfassung enthielt einige kontroverse Elemente, insbesondere bezüglich der Rolle des Reichspräsidenten und des Reichstags.
Highlight: Die starke Stellung des Reichspräsidenten, insbesondere durch den Artikel 48, wurde später als "Achillesferse" der Weimarer Verfassung bezeichnet.
Der Reichspräsident hatte weitreichende Befugnisse:
- Direkte Wahl durch das Volk
- Möglichkeit zur unbegrenzten Wiederwahl
- Recht zur Auflösung des Reichstags (Artikel 25)
- Notverordnungsrecht (Artikel 48)
- Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und der Minister (Artikel 53)
Der Reichstag war zwar die zentrale Institution der Gesetzgebung, stand aber in einem Spannungsverhältnis zur Macht des Reichspräsidenten.
Definition: Die parlamentarische Demokratie der Weimarer Republik war durch ein komplexes System von Checks and Balances gekennzeichnet, das jedoch in der Praxis zu Instabilität führen konnte.
Diese Verfassungsstruktur sollte sich in den kommenden Jahren als problematisch erweisen und trug zu den Krisen der Weimarer Republik bei.