Bismarcks Innenpolitik: Zuckerbrot und Peitsche im Deutschen Kaiserreich
Die Politik Bismarck im Deutschen Kaiserreich war geprägt von einer Doppelstrategie, die als "Zuckerbrot und Peitsche" bekannt wurde. Diese Politik zielte darauf ab, potenzielle Gegner des Reiches zu schwächen und gleichzeitig die Loyalität der Bevölkerung zu sichern.
Die repressive Seite seiner Politik ("Peitsche") manifestierte sich besonders im Sozialistengesetz von 1878. Dieses Gesetz, das bis 1890 in Kraft blieb, richtete sich gegen die aufstrebende Arbeiterbewegung Deutschland. Es verbot sozialdemokratische Vereine, schränkte die Meinungsfreiheit ein und führte zu Massenverhaftungen. Trotz dieser Maßnahmen wuchs die Unterstützung für die Sozialdemokraten weiter.
Hinweis: Das Sozialistengesetz führte zur Verlagerung sozialdemokratischer Aktivitäten in den Untergrund und ins Ausland. Dennoch konnten Sozialdemokraten dank ihrer parlamentarischen Immunität weiterhin im Reichstag aktiv sein.
Die versöhnliche Seite ("Zuckerbrot") zeigte sich in der Sozialgesetzgebung Bismarck. Mit der Einführung der Krankenversicherung (1883), Unfallversicherung (1884) und Rentenversicherung (1889) legte Bismarck den Grundstein für den modernen Sozialstaat. Diese Bismarcks Sozialgesetze 1883 bis 1889 sollten die Arbeiterschaft an den Staat binden und von revolutionären Ideen fernhalten.