Phase 2: Systematische Ausgrenzung (1935-1938)
Die zweite Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war gekennzeichnet durch eine systematische und gesetzlich verankerte Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Diese Phase erreichte ihren Höhepunkt mit den Nürnberger Gesetzen im Jahr 1935.
Am 16. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze erlassen, die aus zwei Hauptgesetzen bestanden: dem "Reichsbürgergesetz" und dem "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", auch bekannt als "Blutschutzgesetz".
Definition: Die Nürnberger Gesetze waren ein Komplex von antisemitischen Gesetzen, die die rechtliche Grundlage für die systematische Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland bildeten.
Das Reichsbürgergesetz entzog den Juden die staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Sie konnten keine Reichsbürger mehr werden und verloren damit grundlegende Rechte.
Highlight: Mit dem Reichsbürgergesetz wurde die jüdische Bevölkerung zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.
Das Blutschutzgesetz verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und "Ariern". Dies zielte darauf ab, die jüdische Bevölkerung aus der "Volksgemeinschaft" auszugrenzen.
Am 14. November 1935 folgte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die den Juden das Wahlrecht aberkannte und die Entlassung jüdischer Beamter anordnete.
In dieser Phase verloren viele Juden ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage durch die sogenannte "Arisierung", bei der jüdische Unternehmen und Vermögen in "arischen" Besitz überführt wurden.
Vocabulary: "Arisierung" bezeichnet den Prozess der Enteignung jüdischen Vermögens und dessen Überführung in "arischen" Besitz während der NS-Zeit.
Die systematische Ausgrenzung umfasste auch Ausgangssperren für Juden und Besuchsverbote für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Theater und Schwimmbäder.
Diese Phase der Judenverfolgung führte zu einer nahezu vollständigen Isolierung und Diffamierung der jüdischen Bevölkerung aus dem wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Die Anzahl der Juden in Deutschland 1933 betrug etwa 500.000, was etwa 0,75% der Gesamtbevölkerung ausmachte. Bis 1938 war diese Zahl durch Auswanderung und Flucht bereits deutlich gesunken.