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Phasen der Judenverfolgung 1933-1943 einfach erklärt

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Phasen der Judenverfolgung 1933-1943 einfach erklärt
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Die Phasen der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland waren ein systematischer Prozess der Diskriminierung, Ausgrenzung und letztendlich Vernichtung der jüdischen Bevölkerung. Diese grausame Entwicklung lässt sich in vier Hauptphasen unterteilen:

  • Phase 1 (1933-1934): Hetze und Terror
  • Phase 2 (1935-1938): Systematische Ausgrenzung
  • Phase 3 (1938-1941): Einschränkung und Kontrolle
  • Phase 4 (1941-1945): Holocaust und Völkermord

Wichtige Ereignisse und Maßnahmen in diesen Phasen umfassten:

  • Die Nürnberger Gesetze von 1935
  • Die Reichspogromnacht am 9./10. November 1938
  • Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942
  • Die Deportationen und Massenvernichtung in Konzentrationslagern

Der Holocaust führte zur Ermordung von etwa 6 Millionen Juden sowie hunderttausenden Angehörigen anderer verfolgter Gruppen.

15.10.2022

5795

1933-1934
01. April 1933
07. April 1933
Juni 1933
22. September 1933
1935-1938
16. September 1935
14. November 1935
1938-1941
Frühjahr 1938

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Phase 2: Systematische Ausgrenzung (1935-1938)

Die zweite Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war gekennzeichnet durch eine systematische und gesetzlich verankerte Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Diese Phase erreichte ihren Höhepunkt mit den Nürnberger Gesetzen im Jahr 1935.

Am 16. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze erlassen, die aus zwei Hauptgesetzen bestanden: dem "Reichsbürgergesetz" und dem "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", auch bekannt als "Blutschutzgesetz".

Definition: Die Nürnberger Gesetze waren ein Komplex von antisemitischen Gesetzen, die die rechtliche Grundlage für die systematische Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland bildeten.

Das Reichsbürgergesetz entzog den Juden die staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Sie konnten keine Reichsbürger mehr werden und verloren damit grundlegende Rechte.

Highlight: Mit dem Reichsbürgergesetz wurde die jüdische Bevölkerung zu Bürgern zweiter Klasse degradiert.

Das Blutschutzgesetz verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und "Ariern". Dies zielte darauf ab, die jüdische Bevölkerung aus der "Volksgemeinschaft" auszugrenzen.

Am 14. November 1935 folgte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die den Juden das Wahlrecht aberkannte und die Entlassung jüdischer Beamter anordnete.

In dieser Phase verloren viele Juden ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage durch die sogenannte "Arisierung", bei der jüdische Unternehmen und Vermögen in "arischen" Besitz überführt wurden.

Vocabulary: "Arisierung" bezeichnet den Prozess der Enteignung jüdischen Vermögens und dessen Überführung in "arischen" Besitz während der NS-Zeit.

Die systematische Ausgrenzung umfasste auch Ausgangssperren für Juden und Besuchsverbote für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Theater und Schwimmbäder.

Diese Phase der Judenverfolgung führte zu einer nahezu vollständigen Isolierung und Diffamierung der jüdischen Bevölkerung aus dem wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Die Anzahl der Juden in Deutschland 1933 betrug etwa 500.000, was etwa 0,75% der Gesamtbevölkerung ausmachte. Bis 1938 war diese Zahl durch Auswanderung und Flucht bereits deutlich gesunken.

1933-1934
01. April 1933
07. April 1933
Juni 1933
22. September 1933
1935-1938
16. September 1935
14. November 1935
1938-1941
Frühjahr 1938

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Phase 1: Hetze und Terror (1933-1934)

Die erste Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war geprägt von staatlich organisierter Hetze und Terror gegen die jüdische Bevölkerung. Diese Phase begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933.

Am 1. April 1933 wurde der sogenannte "Judenboykott" durchgeführt. Dabei wurden die Deutschen aufgefordert, jüdische Geschäfte, Ärzte und Anwälte zu meiden. Dies markierte den Beginn der wirtschaftlichen Isolation der jüdischen Bevölkerung.

Highlight: Der Judenboykott vom 1. April 1933 war der erste staatlich organisierte Akt der Diskriminierung gegen Juden im nationalsozialistischen Deutschland.

Nur wenige Tage später, am 7. April 1933, wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen. Dieses Gesetz ermöglichte die Entfernung jüdischer Bürger aus dem öffentlichen Dienst und schränkte ihre beruflichen Möglichkeiten stark ein.

Definition: Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" war ein wichtiges Instrument zur Verdrängung von Juden aus dem Wirtschaftsleben und öffentlichen Dienst.

Im Juni 1933 wurde der Rechtsschutz für Juden faktisch aufgehoben. Gewalttaten und sogar Morde an Juden blieben fortan weitgehend unbestraft, was die Schutzlosigkeit der jüdischen Bevölkerung verdeutlichte.

Am 22. September 1933 trat das Reichskulturkammergesetz in Kraft. Dieses Gesetz führte zu einem Berufsverbot für jüdische Künstler und Schriftsteller und zielte darauf ab, die jüdische Kultur aus dem deutschen Alltag zu verdrängen.

Example: Ein bekanntes Beispiel für die Auswirkungen des Reichskulturkammergesetzes war das Berufsverbot für den jüdischen Komponisten und Dirigenten Bruno Walter, der Deutschland verlassen musste.

Diese erste Phase der Judenverfolgung legte den Grundstein für die systematische Ausgrenzung und spätere Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland. Der Antisemitismus wurde zur offiziellen Politik erhoben, und die rechtliche und wirtschaftliche Diskriminierung der Juden nahm ihren Anfang.

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  • Phase 1 (1933-1934): Hetze und Terror
  • Phase 2 (1935-1938): Systematische Ausgrenzung
  • Phase 3 (1938-1941): Einschränkung und Kontrolle
  • Phase 4 (1941-1945): Holocaust und Völkermord

Wichtige Ereignisse und Maßnahmen in diesen Phasen umfassten:

  • Die Nürnberger Gesetze von 1935
  • Die Reichspogromnacht am 9./10. November 1938
  • Die Wannsee-Konferenz am 20. Januar 1942
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Phase 2: Systematische Ausgrenzung (1935-1938)

Die zweite Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war gekennzeichnet durch eine systematische und gesetzlich verankerte Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung. Diese Phase erreichte ihren Höhepunkt mit den Nürnberger Gesetzen im Jahr 1935.

Am 16. September 1935 wurden die Nürnberger Gesetze erlassen, die aus zwei Hauptgesetzen bestanden: dem "Reichsbürgergesetz" und dem "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", auch bekannt als "Blutschutzgesetz".

Definition: Die Nürnberger Gesetze waren ein Komplex von antisemitischen Gesetzen, die die rechtliche Grundlage für die systematische Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland bildeten.

Das Reichsbürgergesetz entzog den Juden die staatsbürgerliche Gleichberechtigung. Sie konnten keine Reichsbürger mehr werden und verloren damit grundlegende Rechte.

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Das Blutschutzgesetz verbot Ehen und sexuelle Beziehungen zwischen Juden und "Ariern". Dies zielte darauf ab, die jüdische Bevölkerung aus der "Volksgemeinschaft" auszugrenzen.

Am 14. November 1935 folgte eine Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die den Juden das Wahlrecht aberkannte und die Entlassung jüdischer Beamter anordnete.

In dieser Phase verloren viele Juden ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage durch die sogenannte "Arisierung", bei der jüdische Unternehmen und Vermögen in "arischen" Besitz überführt wurden.

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Die systematische Ausgrenzung umfasste auch Ausgangssperren für Juden und Besuchsverbote für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Theater und Schwimmbäder.

Diese Phase der Judenverfolgung führte zu einer nahezu vollständigen Isolierung und Diffamierung der jüdischen Bevölkerung aus dem wirtschaftlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland. Die Anzahl der Juden in Deutschland 1933 betrug etwa 500.000, was etwa 0,75% der Gesamtbevölkerung ausmachte. Bis 1938 war diese Zahl durch Auswanderung und Flucht bereits deutlich gesunken.

1933-1934
01. April 1933
07. April 1933
Juni 1933
22. September 1933
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16. September 1935
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Phase 1: Hetze und Terror (1933-1934)

Die erste Phase der Judenverfolgung im nationalsozialistischen Deutschland war geprägt von staatlich organisierter Hetze und Terror gegen die jüdische Bevölkerung. Diese Phase begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933.

Am 1. April 1933 wurde der sogenannte "Judenboykott" durchgeführt. Dabei wurden die Deutschen aufgefordert, jüdische Geschäfte, Ärzte und Anwälte zu meiden. Dies markierte den Beginn der wirtschaftlichen Isolation der jüdischen Bevölkerung.

Highlight: Der Judenboykott vom 1. April 1933 war der erste staatlich organisierte Akt der Diskriminierung gegen Juden im nationalsozialistischen Deutschland.

Nur wenige Tage später, am 7. April 1933, wurde das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen. Dieses Gesetz ermöglichte die Entfernung jüdischer Bürger aus dem öffentlichen Dienst und schränkte ihre beruflichen Möglichkeiten stark ein.

Definition: Das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" war ein wichtiges Instrument zur Verdrängung von Juden aus dem Wirtschaftsleben und öffentlichen Dienst.

Im Juni 1933 wurde der Rechtsschutz für Juden faktisch aufgehoben. Gewalttaten und sogar Morde an Juden blieben fortan weitgehend unbestraft, was die Schutzlosigkeit der jüdischen Bevölkerung verdeutlichte.

Am 22. September 1933 trat das Reichskulturkammergesetz in Kraft. Dieses Gesetz führte zu einem Berufsverbot für jüdische Künstler und Schriftsteller und zielte darauf ab, die jüdische Kultur aus dem deutschen Alltag zu verdrängen.

Example: Ein bekanntes Beispiel für die Auswirkungen des Reichskulturkammergesetzes war das Berufsverbot für den jüdischen Komponisten und Dirigenten Bruno Walter, der Deutschland verlassen musste.

Diese erste Phase der Judenverfolgung legte den Grundstein für die systematische Ausgrenzung und spätere Vernichtung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland. Der Antisemitismus wurde zur offiziellen Politik erhoben, und die rechtliche und wirtschaftliche Diskriminierung der Juden nahm ihren Anfang.

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