Die systematische Verfolgung und Ausgrenzung der jüdischen Bevölkerung in Deutschland begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten.
Der boykott jüdischer geschäfte 1. april 1933 markierte den Beginn der öffentlichen Ausgrenzung der Juden in Deutschland. SA-Männer postierten sich vor jüdischen Geschäften, malten Davidsterne an die Schaufenster und hinderten Kunden am Betreten der Läden. Zu diesem Zeitpunkt lebten etwa 500.000 Juden in Deutschland 1933. Die antisemitische Politik wurde am 7. april 1933 durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" weiter verschärft, das jüdische Beamte aus dem Staatsdienst entfernte.
Eine besonders einschneidende Entwicklung waren die Nürnberger Rassengesetze, die 1935 erlassen wurden. Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot Eheschließungen zwischen Juden und Nicht-Juden und kriminalisierte außereheliche Beziehungen. Die Nürnberger Gesetze liste umfasste weitere diskriminierende Bestimmungen, die Juden zu Bürgern zweiter Klasse degradierten. Diese Rassengesetze 1935 wurden von Hitler und der NSDAP-Führung entwickelt und auf dem Reichsparteitag in Nürnberg verkündet. Die Gesetze bildeten die juristische Grundlage für die systematische Entrechtung der jüdischen Bevölkerung, die in der späteren Judenverfolgung 1938 während der Reichspogromnacht und schließlich im Holocaust gipfelte. Als Reaktion auf die Verfolgung entwickelte sich international ein Boykott deutscher Waren, der die deutsche Wirtschaft treffen sollte, jedoch die weitere Radikalisierung der nationalsozialistischen Judenpolitik nicht verhindern konnte.