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14.10.2021
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Arbeitslosengeld II - (Hartz IV) Nina Heuermann Gliederung • Definition • Bedingungen ● · Finanzierung • Zahlen & Fakten ● • Verlauf der Regelungen • Gerechtigkeitsproblematik •Aktuelle politische Entscheidung • Stellungnahme Quellen O Definition ● ● Grundsicherung für Arbeitsuchende Nicht alle Empfänger sind arbeitslos → Anspruch besteht auch, wenn ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit nicht zur Deckung des Bedarfs ausreicht →Beispiele: erwerbsfähige Personen, die kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden Ziel: Garantie eines würdevollen Lebens Leitgedanke: Fördern und Fordern ! Bedingungen (SGB II) mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können •mindestens 15 Jahre alt sind und das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland eigenen Lebensunterhalt (und den Ihrer Familie) nicht/ nicht ausreichend selbst sichern können oder mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben 80 Finanzierung • aus Steuern finanziert, nicht durch die Arbeitslosenversicherung Höhe der Leistung wird nicht durch vorheriges Einkommen bestimmt ● ● • Hinzuverdienst: Freibetrag - erste 100 Euro 100,01-1.000 Euro: 20% anrechnungsfrei 1.000,01-1.200 Euro:10% anrechnungsfrei (mit minderjährigem Kind: 1.200 ➜ 1.500) ● ● Zahlen & Fakten ■ Arbeitslosengeld II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 bis 2011* 5.392 in Tsd. 5.000 4.750 4.500 Regelsatz (2021); 4.250 446 Euro: allein stehende/ 4.000 erziehende Person 3.750 401 Euro: Partner (>18J.) 3.500 •357 Euro: 3.250 Leistungsberechtigte (>25J.)3.000 ohne eigenen Haushalt (im Elternhaus/WG) 2.000 373 Euro: Kinder (15-18J.); in Bedarfsgemeinschaft 1.750 Lebensjahr sowie Personen 1.500 (<26J.), die ohne 1.250 1.000 Zusicherung des BGA umziehen 750 500 309 Euro: Kinder (6-13J.) 283 Euro für Kinder bis 6 Jahre (Sozialgeld) 2.750 2.500 2.250 250 01 *bis Ende 2004 Arbeitslosenhilfe, ab 2005 Empfänger von Arbeitslosengeld II 988 939 1.149 1.076 1.504 1.402 1.457 1.337 1.692 1.511 2.194 1.943 4.982 2.726 2.685 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2005 2006 Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA): Analytikreport der Statistik 07/2012 Lizenz: Creative Commons by-nc-nd/3.0/de Bundeszentrale für...
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politische Bildung, 2013, www.bob.de 5.278 2.446 5.011 2.185 4.909 2.147 2007 2008 2009 4.894 2.073 2010 4.615 insgesamt 1.992 darunter arbeitslos 2011 Jahr CC BY-NC-ND Verlauf der Regelungen 1980er und -90er: Solidaritätsprinzip kommt aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen in Schwierigkeiten • 2002: Hartz-Kommission unter VW-Manager Peter Hartz erarbeitet Vorschläge für Arbeitsmarktreform A Zwei wichtige Komplexe: Umbau der Bundesanstalt für Arbeit & Zusammenlegen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz III und IV) ● ● • 1. Januar 2005: Inkrafttreten der neuen Regelungen ● Seither: schrittweise Steigerung der Regelsätze ● AA Gerechtigkeitsproblematik Sozialstaatsprinzip →Leben in Menschenwürde →Hilfe für unverschuldet Arbeitslose →gleiche Leistungen für alle Berechtigten ⇒Hilfebedürftigen jeglicher Lebenssituationen werden berücksichtigt →langfristige Arbeitsverweigerer profitieren durch Steuerzahler → Erwerbstätige aus dem niedrigsten Einkommensbereich haben nicht viel mehr, obwohl sie arbeiten gehen Ausnutzung des Systems TO M ← ● ● Politische Entscheidung Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten für; ALG-II- Empfänger, die... ...ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter versäumt (Kürzung um 10%) ...ein zumutbares Arbeitsverhältnis abbrechen (Kürzung von 30%) ...wiederholt gegen die Regeln verstoßen (zusätzlich: keine Leistung für Miete & Heizung) ...gegen Regeln verstoßen und unter 25 Jahre alt sind (komplette Streichung) Dauer der Leistungsminderung: 3 Monate PRO: Wirksamkeit: Anreiz, Termine wahrzunehmen und so eine möglichst schnelle Vermittlung zu ermöglichen, Prinzip des Forderns und Förderns wird umgesetzt Wirtschaftlichkeit: Staat spart bei Verweigerern Geld ein, zeitlich schnell umsetzbar Legalität: Sanktionierungen wurden durch das BVerfG geprüft, Empfänger haben eine Mitwirkungspflicht CONTRA: Wirksamkeit: Empfänger können sich langfristig dagegen stellen, da das BVerfG Sanktionierungen beschränkt hat, es gibt Möglichkeiten, auch ohne Sanktionierungen langfristig arbeitslos zu bleiben Angemessenheit: Folgeprobleme (z.B.: Frust und Wut gegenüber den Jobcentern, Unfähigkeit der Einhaltung der Regeln) verhindern das Zielprinzip eines würdevollen Leben Gerechtigkeit: Soziale Ungleichheit wird. verstärkt, da tendenziell bildungsfernere Menschen sanktioniert werden Freiheit: Sanktionierte sind durch Einschränkung der Leistungen in ihrer Freiheit eingeschränkt → Die Sanktionierungen sind durch den Staat finanziell und zeitlich gut umsetzbar und erfüllen auf den ersten Blick den Zweck der schnellen Vermittlung. Trotzdem gibt es Ungerechtigkeiten in der Umsetzung, sodass nicht nur Unwollende, sondern besonders auch Unwissende bestraft werden. Nur mit negativen Folgen zu arbeiten stellt nicht den richtigen Weg da, weil es in Frustration und somit fehlender Motivation, zu arbeiten, enden kann. Vielmehr sollten ergänzend positive Anreize geschaffen werden, arbeiten zu gehen und so langfristig eine Willensänderung der Arbeitslosen zu bewirken. Danke für Eure Aufmerksamkeit! Quellen Arbeitslosengeld II | bpb • Begriffserklärung: Hartz IV - Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartziv/ ● ● https://www.hartziv.org/freibetraege-einkommen.html • https://www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-sanktionen-treffen-die- ● schwaechsten-9357.htm • https://www.lpb-bw.de/hartz-gesetze