Wahl und Qualifikationen der Verfassungsrichter
Die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt durch ein sorgfältig ausgearbeitetes Verfahren, das ihre Unabhängigkeit und hohe Qualifikation sicherstellt.
Highlight: Die Amtszeit der Bundesverfassungsrichter beträgt maximal 12 Jahre, und eine Wiederwahl ist nicht möglich. Dies soll die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten.
Voraussetzungen für die Wahl zum Verfassungsrichter:
- Befähigung zum Richteramt
- Mindestalter von 40 Jahren
- Keine gleichzeitige Mitgliedschaft in der Legislative oder Exekutive
Vocabulary: Gewaltenteilung - Das Prinzip der Trennung der staatlichen Gewalten in Legislative, Exekutive und Judikative
Drei von acht Richtern in jedem Senat müssen zuvor an einem der fünf Bundesgerichte tätig gewesen sein. Dieses Auswahlverfahren zielt darauf ab, eine hohe Qualifikation und demokratische Legitimation sicherzustellen und einseitige parteipolitische Interessen auszuschließen.
Quote: "Von allem Auswahlverfahren ist die Akzeptanz der Entscheidungen durch die Gesellschaft abhängig."
Die Frage "Wie wird man Richter am Bundesverfassungsgericht?" lässt sich also damit beantworten, dass man neben den formalen Qualifikationen auch über ein hohes Maß an Erfahrung und Anerkennung in der juristischen Gemeinschaft verfügen muss.