Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland und wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes.
Die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts ist klar geregelt: Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt werden. Der erste Senat befasst sich hauptsächlich mit Grundrechten und deren Auslegung, während der zweite Senat staatsorganisationsrechtliche Fragen behandelt. Die Wahl der Richter erfolgt zu gleichen Teilen durch Bundestag und Bundesrat, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Der Präsident des Gerichts wird abwechselnd aus den beiden Senaten gewählt.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts gehört die Prüfung von Verfassungsbeschwerden, die von jedem Bürger eingereicht werden können, wenn dieser sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Das Gericht kann Gesetze kippen, wenn diese gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Richter müssen besondere Qualifikationen mitbringen: Sie müssen mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt besitzen und dürfen keinem anderen Verfassungsorgan angehören. Das monatliche Richter Gehalt orientiert sich an der Besoldungsgruppe R 10 plus Zulagen. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für alle anderen staatlichen Organe bindend und haben Gesetzeskraft. Innerhalb der Judikative nimmt das Gericht damit eine Sonderstellung ein, da es nicht nur Recht spricht, sondern auch politische Grundsatzentscheidungen trifft.