Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts in der Gewaltenteilung
Als Teil der Judikative nimmt das Bundesverfassungsgericht eine Sonderstellung ein. Es kontrolliert sowohl die Legislative als auch die Exekutive und kann deren Handlungen auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Diese Kontrollfunktion ist essentiell für die Gewaltenteilung und verhindert Machtmissbrauch.
Beispiel: Wenn der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das gegen Grundrechte verstößt, kann das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz für nichtig erklären. Dies geschah beispielsweise beim Luftsicherheitsgesetz 2006.
Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Diese Regelung soll die Unabhängigkeit der Richter stärken und politische Einflussnahme minimieren.
Das Gericht trägt auch zur Weiterentwicklung des Verfassungsrechts bei. Durch seine Rechtsprechung konkretisiert es die oft abstrakten Verfassungsnormen und passt sie an gesellschaftliche Entwicklungen an. Diese dynamische Verfassungsauslegung ermöglicht es, das Grundgesetz als "lebendige Verfassung" zu bewahren.
Fachbegriff: Die "verfassungskonforme Auslegung" ist eine wichtige Methode des Bundesverfassungsgerichts, bei der Gesetze so interpretiert werden, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind.