Grundlagen des Sozialstaatsprinzips
Das Sozialstaatsprinzip definiert Deutschland als einen Staat, dessen Handeln darauf abzielt, soziale Sicherheit zu gewährleisten und einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Im Grundgesetz Artikel 20 Absatz 1 ist festgehalten: "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat".
Die konkreten Handlungsgrundlagen finden sich im Grundgesetz und werden im Sozialgesetzbuch näher ausgeführt. Zu den sozialen Grundwerten gehören die Sicherung eines menschenwürdigen Lebens (Art. 1), Gleichbehandlung (Art. 3), besonderer Schutz der Familie (Art. 6) und die Sozialbindung des Eigentums (Art. 14).
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat. Der Sozialstaat fängt primär die Risiken auf, die durch die Marktwirtschaft entstehen. Der Wohlfahrtsstaat hingegen ist ein umfassenderer Begriff, der generell alle Lebensrisiken absichert und oft zum Vergleich verschiedener Sozialsysteme verwendet wird.
Gut zu wissen: Der Sozialstaat Deutschland ist nicht nur eine politische Idee, sondern ein verfassungsrechtlich verankertes Prinzip, das in allen Bundesländern umgesetzt werden muss!