Die Kopenhagener Kriterien sind die grundlegenden Voraussetzungen für einen EU-Beitritt und wurden 1993 festgelegt.
Die drei Hauptkriterien umfassen:
- Das politische Kriterium: Stabile demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz müssen gewährleistet sein.
- Das wirtschaftliche Kriterium: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb der EU standzuhalten.
- Das Acquis-Kriterium: Die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands der EU, also aller rechtlichen Verpflichtungen und Regelungen.
Diese Kriterien sind für alle potenziellen Beitrittskandidaten verbindlich und müssen vollständig erfüllt werden. Länder wie die Türkei oder die Ukraine befinden sich in unterschiedlichen Stadien des Beitrittsprozesses. Die Türkei beispielsweise ist seit 1999 Beitrittskandidat, hat aber noch Defizite bei der Erfüllung der Kriterien. Die Ukraine erhielt 2022 den Kandidatenstatus, muss aber noch umfangreiche Reformen durchführen.
Das Acquis-Kriterium ist besonders komplex, da es die Übernahme von etwa 100.000 Seiten EU-Recht erfordert. Dies umfasst alle bestehenden Verträge, Gesetze und Rechtsprechungen der EU. Beispiele für die praktische Umsetzung sind die Anpassung nationaler Gesetze an EU-Standards, die Einführung des Euro als Währung und die Übernahme von EU-Umweltstandards. Die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ist ein langwieriger Prozess, der oft mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte in Anspruch nimmt und kontinuierliche Reformen in allen Bereichen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens erfordert.