Verschärfung des Rechtsstaatsmechanismus
Ende 2020 hat die EU beschlossen, die Wirksamkeit des Rechtsstaatsmechanismus deutlich zu verstärken. Diese Entscheidung kam als Reaktion auf wachsende Bedenken bezüglich der Einhaltung der Grundwerte in einigen Mitgliedsstaaten.
Anfang 2021 trat ein neuer, verbesserter Rechtsstaatsmechanismus in Kraft. Die entscheidende Neuerung: Verstöße gegen bestimmte Werte der EU sollen nun direkte finanzielle Folgen haben. Das bedeutet, dass Länder, die gegen demokratische Grundprinzipien verstoßen, mit Kürzungen von EU-Geldern rechnen müssen.
Dieser verstärkte Mechanismus zeigt, dass die EU die Einhaltung der Werte, die auch in den Kopenhagener Kriterien verankert sind, sehr ernst nimmt – nicht nur beim Beitritt, sondern während der gesamten Mitgliedschaft.
Besonders relevant: Der neue Rechtsstaatsmechanismus verbindet erstmals die Auszahlung von EU-Geldern direkt mit der Einhaltung von Rechtsstaatsprinzipien. Dies betrifft auch Länder wie Polen und Ungarn, bei denen die EU-Kommission Bedenken bezüglich der Rechtsstaatlichkeit geäußert hat.