Die Aushöhlung der Demokratie
Ab 1930 begann die schrittweise Zerstörung der Demokratie in Deutschland. Da das Parlament keine stabilen Mehrheiten mehr hervorbrachte, griff Reichspräsident Hindenburg zunehmend zu Artikel 48 der Verfassung. Dieser erlaubte ihm, per Notverordnung zu regieren und am Parlament vorbeizugehen.
Die neue Regierungsform der Präsidialkabinette bedeutete, dass die Regierung nicht mehr dem Parlament, sondern nur noch dem Präsidenten verantwortlich war. Reichskanzler Brüning und seine Nachfolger von Papen und von Schleicher regierten mit Hilfe von Notverordnungen. Das Parlament wurde durch Artikel 25 immer wieder aufgelöst, was zu häufigen Neuwahlen führte.
Der historische Rückblick zeigt: Die Wahl von 1930 war zwar ein entscheidender Faktor für das Ende der Weimarer Republik, aber nicht der einzige. Strukturelle Schwächen wie die monarchistisch geprägte Justiz und Armee, die Belastung durch den Versailler Vertrag und die übermäßige Macht des Präsidenten trugen ebenfalls zum Scheitern bei.
Wichtig zu verstehen: Die Krise nach 1930 hatte tiefere Wurzeln. Das Verhältniswahlrecht führte zu einem zersplitterten Parlament, die Parteien blieben in ihren sozialen Milieus verhaftet, und viele staatliche Institutionen waren nie wirklich demokratisiert worden.